{"id":541,"date":"2016-12-12T13:14:12","date_gmt":"2016-12-12T12:14:12","guid":{"rendered":"http:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/?p=541"},"modified":"2016-12-12T13:14:12","modified_gmt":"2016-12-12T12:14:12","slug":"2017-neu-fuer-aufsichtsraete-und-pruefungsausschuesse","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/2016\/12\/12\/2017-neu-fuer-aufsichtsraete-und-pruefungsausschuesse\/","title":{"rendered":"2017 neu f\u00fcr Aufsichtsr\u00e4te und Pr\u00fcfungsaussch\u00fcsse"},"content":{"rendered":"<p>Mit dem Abschlusspr\u00fcfungsrechts-\u00c4nderungsgesetz 2016 wurden &#8211; anders als es der Titel vermuten l\u00e4sst \u2013 auch \u00c4nderungen hinsichtlich der Verantwortung des Aufsichtsrates bzw Pr\u00fcfungsausschusses bei der Begleitung und \u00dcberwachung der Abschlusspr\u00fcfung beschlossen. Die wichtigsten \u00c4nderungen betreffen:<\/p>\n<h4>Pr\u00fcfungsausschuss<\/h4>\n<p>Unternehmen von \u00f6ffentlichem Interesse (das sind kapitalmarktnotierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungen) sowie Gesellschaften, bei denen das F\u00fcnffache eines der in Euro ausgedr\u00fcckten Gr\u00f6\u00dfenmerkmale einer Kapitalgesellschaft \u00fcberschritten wird (sog 5-fach gro\u00dfe bzw. XL-Gesellschaften), mussten schon bisher einen Pr\u00fcfungs\u00adausschuss einrichten. Gesetzlich geregelt wurde nunmehr, dass alle Ausschuss\u00admitglieder mit dem Sektor, in dem das gepr\u00fcfte Unternehmen t\u00e4tig ist, vertraut sein m\u00fcssen. Diese Bestimmung wird so interpretiert, dass dem Pr\u00fcfungsausschuss zumindest ein Mitglied mit einschl\u00e4giger Branchenerfahrung angeh\u00f6ren muss. Bei Kreditinstituten und Versicherungen m\u00fcssen die Mitglieder \u00fcberdies \u201emehrheitlich unabh\u00e4ngig\u201c sein.<\/p>\n<p>Der <strong>gesetzliche Aufgabenkatalog f\u00fcr den Pr\u00fcfungsausschuss<\/strong> wird ausgeweitet und umfasst nunmehr (die \u00c4nderungen sind fettgedruckt):<\/p>\n<ul>\n<li>die \u00dcberwachung des Rechnungslegungs\u00adprozesses <strong>sowie die Erteilung von Empfehlungen oder Vorschl\u00e4gen zur Gew\u00e4hrleistung seiner Zuverl\u00e4ssigkeit<\/strong>;<\/li>\n<li>die \u00dcberwachung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, gegebenenfalls des internen Revisionssystems, und des Risikomanagementsystems der Gesellschaft;<\/li>\n<li>die \u00dcberwachung der Abschlusspr\u00fcfung und der Konzernabschlusspr\u00fcfung <strong>unter Ein\u00adbeziehung von Erkenntnissen und Schlussfolgerungen in den Berichten, die von der Abschlusspr\u00fcferaufsichtsbeh\u00f6rde (APAB) ver\u00f6ffentlicht werden (Inspektionsberichte)<\/strong>;<\/li>\n<li>die Pr\u00fcfung und \u00dcberwachung der Unabh\u00e4ngigkeit des Abschlusspr\u00fcfers, insbe\u00adsondere im Hinblick auf die f\u00fcr die gepr\u00fcfte Gesellschaft erbrachten zus\u00e4tzlichen Leistungen;<\/li>\n<li><strong>die Erstattung des Berichts \u00fcber das Ergebnis der Abschlusspr\u00fcfung an den Aufsichtsrat und die Darlegung, wie die Abschlusspr\u00fcfung zur Zuverl\u00e4ssigkeit der Finanzberichterstattung beigetragen hat, sowie die Rolle des Pr\u00fcfungsausschusses dabei<\/strong>;<\/li>\n<li>die Pr\u00fcfung des Jahres- bzw. Konzernabschlusses und die Vorbereitung seiner Feststellung bzw Kenntnisnahme, des Gewinnverteilungs\u00advorschlags, des Lage- bzw. Konzernlageberichts, des (konsolidierten) Corporate Governance-Berichts sowie die Berichterstattung \u00fcber die Pr\u00fcfungsergebnisse an den Aufsichtsrat;<\/li>\n<li><strong>die Durchf\u00fchrung des Verfahrens zur Auswahl des Abschlusspr\u00fcfers unter Bedachtnahme auf die Angemessenheit des Honorars und Abgabe einer Empfehlung an den Aufsichtsrat.<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<h4>Neu strukturierter Best\u00e4tigungsvermerk<\/h4>\n<p>Die neuen bzw. \u00fcberarbeiteten Regelungen zum Best\u00e4tigungsvermerk zielen auf eine h\u00f6here Transparenz und einen verbesserten Informationswert ab. Um dies zu verwirklichen wird die Berichterstattung \u00fcber die Abschlusspr\u00fcfung im eigentlichen Sinne deutlich ausgeweitet und umfasst k\u00fcnftig folgende wesentliche Punkte:<\/p>\n<ul>\n<li>Das Pr\u00fcfungsurteil erscheint k\u00fcnftig prominent gleich zu Beginn.<\/li>\n<li>Der Abschnitt \u201eVerantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Pr\u00fcfungsausschusses\u201c wird um zus\u00e4tzliche Hinweise erg\u00e4nzt, dass die gesetzlichen Vertreter die Unternehmensfortf\u00fchrung und die Angemessenheit des Bilanzierungsgrundsatzes der Unternehmensfortf\u00fchrung beurteilen m\u00fcssen. Neu ist auch der zus\u00e4tzliche Hinweis zur Verantwortung des Pr\u00fcfungsausschusses f\u00fcr die \u00dcberwachung des Rechnungslegungsprozesses.<\/li>\n<li>Der Abschnitt \u201eVerantwortung des Abschlusspr\u00fcfers f\u00fcr die Pr\u00fcfung des Abschlusses\u201c ist wesentlich ausf\u00fchrlicher als bisher.<\/li>\n<li>Erstellt das Unternehmen einen Gesch\u00e4ftsbericht, ist dieser vom Abschlusspr\u00fcfer zu lesen. Im Best\u00e4tigungsvermerk ist anzugeben, ob Unstimmigkeiten zwischen Gesch\u00e4ftsbericht und gepr\u00fcftem Abschluss festgestellt wurden.<\/li>\n<\/ul>\n<h4>Zus\u00e4tzlicher Bericht an den Pr\u00fcfungsausschuss<\/h4>\n<p>Der Abschlusspr\u00fcfer einer 5-fach gro\u00dfen Gesellschaft hat gleichzeitig mit dem Best\u00e4tigungsvermerk einen zus\u00e4tzlichen Bericht an den Pr\u00fcfungsausschuss zu erstatten. Der zus\u00e4tzliche Bericht ist erstmals f\u00fcr Pr\u00fcfungen von Gesch\u00e4ftsjahren zu erstatten, die nach dem 16.6.2016 beginnen (bei kalendergleichem Gesch\u00e4ftsjahr daher erstmals f\u00fcr das Gesch\u00e4ftsjahr 2017).<\/p>\n<p>Der Inhalt des zus\u00e4tzlichen Berichts umfasst unter anderem folgende Angaben:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Pr\u00fcfungsplanung und \u2013durchf\u00fchrung:<\/strong> Umfang und Zeitplan der Pr\u00fcfung; Beschreibung, welche Teile des Abschlusses mittels Systempr\u00fcfung gepr\u00fcft wurden; Quantifizierung der Wesentlichkeitsgrenzen; Art, H\u00e4ufigkeit, Zeitpunkte und Umfang der Kommunikation mit Management, Pr\u00fcfungsausschuss und Aufsichtsrat.<\/li>\n<li><strong>Pr\u00fcfungsergebnisse: <\/strong>Angabe und Erl\u00e4uterung, falls Zweifel an der Coing-Concern-Annahme bestehen; Erl\u00e4uterung festgestellter bedeutsamer M\u00e4ngel im rechnungslegungsbezogenen IKS; Angaben zu Unrichtigkeiten und Verst\u00f6\u00dfen; Angaben zu bedeutsamen Schwierigkeiten oder anderen \u00fcberwachungsrelevanten Sachverhalten der Pr\u00fcfung.<\/li>\n<\/ul>\n<h4>Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Abschlusspr\u00fcfer<\/h4>\n<p>Die in Bezug auf die Abschlusspr\u00fcfung gewachsenen Aufgaben des Aufsichtsrats werden k\u00fcnftig dazu f\u00fchren, dass Abschlusspr\u00fcfer und Pr\u00fcfungsausschuss sich noch intensiver untereinander austauschen m\u00fcssen. Der Abschlusspr\u00fcfer ist daher vom Pr\u00fcfungsausschuss sowohl zur Sitzung, die sich mit der (Vorbereitung der) Pr\u00fcfung des Jahres- bzw. Konzernabschlusses als auch zur Sitzung, die sich mit der Vorbereitung der Billigung des Jahres- bzw. Konzernabschlusses besch\u00e4ftigt, beizuziehen und hat \u00fcber die Abschlusspr\u00fcfung zu berichten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit dem Abschlusspr\u00fcfungsrechts-\u00c4nderungsgesetz 2016 wurden &#8211; anders als es der Titel vermuten l\u00e4sst \u2013 auch \u00c4nderungen hinsichtlich der Verantwortung des Aufsichtsrates bzw Pr\u00fcfungsausschusses bei der Begleitung und \u00dcberwachung der Abschlusspr\u00fcfung&hellip; <br \/><a class=\"read-more-button\" href=\"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/2016\/12\/12\/2017-neu-fuer-aufsichtsraete-und-pruefungsausschuesse\/\">Mehr Lesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[4,40,28,41],"tags":[],"class_list":["post-541","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-aktuelles","category-einkommensteuer","category-klienten-infos","category-steuern-allgemein"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/541","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=541"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/541\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=541"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=541"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=541"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}