{"id":5279,"date":"2025-01-24T11:44:49","date_gmt":"2025-01-24T09:44:49","guid":{"rendered":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/?p=5279"},"modified":"2025-01-17T11:56:10","modified_gmt":"2025-01-17T09:56:10","slug":"eu-richtlinie-aenderungen-an-der-mehrwertsteuer-im-digitalen-zeitalter","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/2025\/01\/24\/eu-richtlinie-aenderungen-an-der-mehrwertsteuer-im-digitalen-zeitalter\/","title":{"rendered":"EU-Richtlinie: \u00c4nderungen an der Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter"},"content":{"rendered":"<p>DIE EU hat f\u00fcr die kommenden Jahre diverse neue Vorschriften geplant, was die Mehrwertsteuervorschriften betrifft. Deutschland z.B. hat bereits seit 1.1.2025 die E-Rechnung eingef\u00fchrt.<\/p>\n<p>Am 5.11.2024 haben sich die Finanzminister der 27 Mitgliedstaaten auf das <strong>\u201eViDA-Package\u201c\u00a0(Value-Added Tax in a Digital Age\u00a0&#8211; Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter) g<\/strong>eeinigt. Damit sollen die europ\u00e4ischen Mehrwertsteuervorschriften in drei gro\u00dfen Bereichen angepasst werden. Erst nach neuerlicher Befassung des Europ\u00e4ischen Parlaments kann der Rat die neuen Vorschriften formell annehmen, bevor sie im Amtsblatt ver\u00f6ffentlicht werden. Bis 1.7.2023 m\u00fcssen alle Mitgliedsl\u00e4nder diese Richtlinie umgesetzt haben.<\/p>\n<p>Diese Richtlinien besteht aus drei Teilen:<\/p>\n<ul>\n<li><strong><\/strong><strong>digitales Reporting von Ums\u00e4tzen (die E-Rechnung)<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p class=\"\">Ab 1.7.2030 m\u00fcssen Unternehmen statt der bisherigen Zusammenfassenden Meldung grenz\u00fcberschreitende EU-Ums\u00e4tze auf Umsatzbasis (samt Bankkonto) melden. F\u00fcr diese Ums\u00e4tze m\u00fcssen nach sp\u00e4testens 10 Tagen elektronische Rechnungen ausgestellt werden, die der europ\u00e4ischen Norm f\u00fcr die elektronische Rechnungsstellung (EN16931) und der Liste von Syntaxen (XML, UBL) der Richtlinie 2014\/55\/EU entsprechen.<\/p>\n<p class=\"\">Diese m\u00fcssen die erforderlichen Daten enthalten und in einem strukturierten, elektronischen Format ausgestellt, \u00fcbermittelt und empfangen werden, sodass ihre automatische und elektronische Verarbeitung erm\u00f6glicht wird. Reine PDF-Rechnungen erf\u00fcllen diese Voraussetzungen nicht.<\/p>\n<p class=\"\">Die Zusammenfassung von Ums\u00e4tzen eines Monats wird weiterhin m\u00f6glich sein. Die Zustimmungspflicht f\u00fcr elektronische Rechnungen f\u00fcr grenz\u00fcberschreitende EU-Ums\u00e4tze entf\u00e4llt. Die Steuerfreiheit dieser Ums\u00e4tze ist wie bisher von der korrekten \u00dcbermittlung der Meldung abh\u00e4ngig.<br \/>\n<em>Ausnahme: Der Lieferer kann seine Vers\u00e4umnisse zur Zufriedenheit der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden ordnungsgem\u00e4\u00df begr\u00fcnden.<\/em><\/p>\n<p class=\"\">Mitgliedstaaten k\u00f6nnen zudem vorsehen, dass das Recht auf Vorsteuerabzug vom Besitz einer elektronischen Rechnung abh\u00e4ngig ist. Zudem k\u00f6nnen auch Erwerber bzw. Empf\u00e4nger verpflichtet werden, innerhalb einer 5-Tagesfrist zu melden. Unternehmen, die in mehreren EU-Mitgliedstaaten t\u00e4tig sind, sollen die gleichen Informationen (keine zus\u00e4tzlichen Daten) unter Einhaltung der europ\u00e4ischen Norm zur Verf\u00fcgung stellen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p class=\"\">F\u00fcr Ums\u00e4tze innerhalb eines Mitgliedstaates k\u00f6nnen digitale Meldepflichten, deren Form jenen f\u00fcr grenz\u00fcberschreitende entsprechen sollen, eingef\u00fchrt werden. F\u00fcr diese nationalen digitalen Meldepflichten k\u00f6nnen abweichende Regelungen zu elektronischen Rechnungen und zur Zustimmungspflicht festgelegt werden. Bestehende, von den EU-weit vorgeschriebenen abweichende nationale Meldepflichten, sollen bis 2035 angepasst werden.<\/p>\n<p class=\"\">Die Mitgliedstaaten k\u00f6nnen mit Inkrafttreten der Richtlinien\u00e4nderung vorschreiben, dass Steuerpflichtige in ihrem Gebiet f\u00fcr nicht grenz\u00fcberschreitende EU-Ums\u00e4tze elektronische Rechnungen ausstellen und dass die Zustimmung daf\u00fcr nicht erforderlich ist.<\/p>\n<\/li>\n<li><strong>\u00c4nderungen bei Plattformen f\u00fcr Kurzzeitvermietungen von Unterk\u00fcnften und f\u00fcr Personenbef\u00f6rderungsleistungen auf der Stra\u00dfe<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p class=\"\">Die Plattformen werden f\u00fcr Kurzzeitvermietungen (maximal 30 N\u00e4chte) von Unterk\u00fcnften und f\u00fcr Personenbef\u00f6rderungsleistungen auf der Stra\u00dfe fr\u00fchestens ab 1.7. 2028 zu fiktiven Steuerpflichtigen, d.h. sie m\u00fcssen die Umsatzsteuer zuk\u00fcnftig abf\u00fchren, wenn die tats\u00e4chlich Leistenden dies nicht tun, z.B. Nichtunternehmer. F\u00fcr Kleinunternehmer kann es Ausnahmen geben.<\/p>\n<p class=\"\">Es wird klargestellt, dass Plattformen nicht unter die Sonderregelung f\u00fcr Reiseb\u00fcros fallen und Reiseb\u00fcros nicht unter die Regelung des fiktiven Leistungserbringers. Zudem bezieht sich der Schwellenwert von 10.000 Euro zuk\u00fcnftig nur auf Lieferungen aus dem Mitgliedstaat, in dem der Steuerpflichtige ans\u00e4ssig ist.<\/p>\n<\/li>\n<li><strong>Ausweitung der One-Stop-Shop-Regelungen<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p class=\"\">Die bestehenden One-Stop-Shop-Regelungen werden ab 1.7.2028 ausgeweitet, sodass Unternehmen, die in verschiedenen Mitgliedstaaten wirtschaftlich t\u00e4tig sind, sich k\u00fcnftig f\u00fcr die gesamte EU nur noch einmal f\u00fcr Mehrwertsteuerzwecke registrieren m\u00fcssen.<\/p>\n<p class=\"\">Die Ausweitung betrifft Lieferungen, die zum Nullsatz besteuert werden und mehrwertsteuerbefreite Lieferungen, f\u00fcr die ein Recht auf Vorsteuerabzug besteht. Auch inl\u00e4ndische Lieferungen von Gegenst\u00e4nden von Unternehmern an Verbraucher in der EU durch Steuerpflichtige, die nicht im Mitgliedstaat des Verbrauchs ans\u00e4ssig sind, sollen umfasst sein.<\/p>\n<p class=\"\">Diese Regelungen schlie\u00dfen zuk\u00fcnftig auch unternehmensinterne Verbringungen ein.\u00a0Die Konsignationslagerregelung wird schrittweise abgeschafft. Zudem wird die Reverse-Charge-Regelung auf Dienstleistungserbringer, die in dem Land, in dem die Mehrwertsteuer geschuldet wird, weder ans\u00e4ssig noch f\u00fcr Mehrwertsteuerzwecke erfasst sind, ausgeweitet.<\/p>\n<p class=\"\">Mit Inkrafttreten der Richtlinien\u00e4nderungen soll die Verkn\u00fcpfung der Sendungsnummer bei Einfuhren mit der IOSS-Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer erfolgen k\u00f6nnen.<\/p>\n<\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>DIE EU hat f\u00fcr die kommenden Jahre diverse neue Vorschriften geplant, was die Mehrwertsteuervorschriften betrifft. 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