{"id":5210,"date":"2024-10-27T11:35:07","date_gmt":"2024-10-27T09:35:07","guid":{"rendered":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/?p=5210"},"modified":"2024-10-21T11:44:58","modified_gmt":"2024-10-21T09:44:58","slug":"zum-jahresende-2024-steuertipps-fuer-kleinunternehmer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/2024\/10\/27\/zum-jahresende-2024-steuertipps-fuer-kleinunternehmer\/","title":{"rendered":"zum Jahresende 2024: Steuertipps f\u00fcr Kleinunternehmer"},"content":{"rendered":"<ul>\n<li>\n<h4>Kleinunternehmer in der Umsatzsteuer<\/h4>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p><em><strong>NEU:<\/strong><\/em>\u00a0\u00a0 Unternehmer mit einem <strong>Jahres-Nettoumsatz von bis zu<\/strong> <strong>\u20ac 35.000 <\/strong>sind umsatzsteuerlich <strong>Kleinunternehmer<\/strong> und damit <strong>von der Umsatzsteuer befreit<\/strong>. Je nach anzuwendendem Umsatzsteuersatz entspricht dies einem <strong>Bruttoumsatz (inkl USt) von \u20ac 38.500 <\/strong>(bei nur 10%igen Ums\u00e4tzen, wie zB Wohnungsvermietung)<strong> bis \u20ac 42.000<\/strong> (bei nur 20%igen Ums\u00e4tzen).<\/p>\n<p><span style=\"color: #800000;\"><strong>Ab dem Jahr 2025 betr\u00e4gt die Kleinunternehmergrenze \u20ac 55.000 (brutto)<\/strong><\/span>.<\/p>\n<p>Daher ist es ab 2025 irrelevant, welcher Umsatzsteuersatz zur Anwendung kommen w\u00fcrde. Diese 55.000,00 \u20ac sind gleichzusetzen mit ddem Umsatz des Kleinunternehmers.<\/p>\n<p>Von der Berechnung der Kleinunternehmergrenze ausgenommen sind bestimmte steuerfreie Ums\u00e4tze, wie zB aus \u00e4rztlicher T\u00e4tigkeit oder als Aufsichtsrat. Ebenfalls von der Berechnung der Kleinunternehmergrenze ausgenommen sind Ums\u00e4tze, die im Rahmen des EU-OSS (OneStopShop \u2013 Versandhandel) erkl\u00e4rt werden. Bei Inanspruch\u00adnahme der Kleinunternehmerregelung darf keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden. \u00dcberdies geht der<strong> Vorsteuerabzug<\/strong> f\u00fcr alle mit den Ums\u00e4tzen zusammenh\u00e4ngenden Ausgaben <strong>verloren<\/strong>.<\/p>\n<p>Umsatzsteuerbefreite Kleinunternehmer, die sich mit ihrem Umsatz <strong>knapp an der Kleinunternehmergrenze<\/strong> bewegen, sollten rechtzeitig \u00fcberpr\u00fcfen, ob sie die Umsatzgrenze von netto \u20ac 35.000 im laufenden Jahr noch \u00fcberschreiten werden. Eine einmalige \u00dcberschreitung um 15% innerhalb von 5 Jahren ist unsch\u00e4dlich. Wird die <strong>Grenze \u00fcberschritten<\/strong>, m\u00fcssen bei Leistungen an Unternehmer allenfalls <strong>noch im Jahr 2024 korrigierte Rechnungen<\/strong> mit Umsatzsteuer ausgestellt werden. Bei Leistungen an Nichtunternehmer ist erfahrungsgem\u00e4\u00df eine Rechnungskorrektur schwer m\u00f6glich, weshalb die dann geschuldete Umsatzsteuer aus dem Brutto-Einnahmenbetrag herausgerechnet werden muss.<\/p>\n<p>In vielen F\u00e4llen kann es sinnvoll sein, auf die <strong>Steuerbefreiung f\u00fcr Kleinunternehmer zu verzichten<\/strong> (etwa um dadurch in den Genuss des Vorsteuerabzugs f\u00fcr die mit den Ums\u00e4tzen zusammenh\u00e4ngenden Ausgaben, zB Investitionen, zu kommen). Der Verzicht wird vor allem dann leichter fallen, wenn die Kunden ohnedies \u00fcberwiegend vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer sind.<\/p>\n<blockquote><p><strong>TIPP<\/strong>: Ein Kleinunternehmer kann <strong>bis zur Rechtskraft des Umsatzsteuerbescheids<\/strong> schriftlich gegen\u00fcber dem Finanzamt auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichten. Der <strong>Verzicht bindet<\/strong> den Unternehmer allerdings f\u00fcr <strong>f\u00fcnf Jahre<\/strong>.<\/p><\/blockquote>\n<ul>\n<li>\n<h4><strong>\u00a0<\/strong>Kleinunternehmerpauschalierung f\u00fcr Einnahmen-Ausgaben Rechner<\/h4>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p>Bei selbstst\u00e4ndiger oder gewerblicher T\u00e4tigkeit k\u00f6nnen die Betriebsausgaben pauschal ermittelt werden, wenn die umsatzsteuerrechtliche Kleinunternehmerregelung anwendbar ist oder nur deswegen nicht anwendbar ist, weil die Umsatzgrenze um nicht mehr als \u20ac 5.000 \u00fcberschritten wurde. Die Kleinunternehmerpauschalierung ist auch dann anwendbar, wenn eine andere unechte Umsatzsteuerbefreiung, der umsatzsteuerrechtlichen Kleinunternehmerregelung vorgeht (z.B. \u00c4rzte oder Versicherungsvertreter). Ausgenommen sind aber Eink\u00fcnfte als Gesellschafter-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer, Aufsichtsratsmitglied und Stiftungsvorstand. Bei der Gewinnermittlung sind dabei die <strong>Betriebsausgaben pauschal mit 45% bzw. 20% bei Dienstleistungsbetrieben der (Brutto-)Ums\u00e4tze<\/strong> anzusetzen. Daneben k\u00f6nnen nur noch Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge, das Arbeitsplatzpauschale sowie 50% der Kosten f\u00fcr betrieblich genutzte Netzkarten f\u00fcr Massenbef\u00f6rderungsmittel abgezogen werden. Der Grundfreibetrag des Gewinnfreibetrages steht ebenfalls zu.<\/p>\n<blockquote><p><strong>TIPP<\/strong>: Da bei nebenberuflichen Eink\u00fcnften (z.B. Vortragst\u00e4tigkeit, Autorenhonorare) sehr oft ohnehin nur geringe Betriebsausgaben anfallen, kann die Inanspruchnahme der Pauschalierung interessant sein.<\/p><\/blockquote>\n<ul>\n<li>\n<h4><strong>\u201eKleinunternehmer\u201c- GSVG-Befreiung bis 31.12.2024 beantragen<\/strong><\/h4>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Gewerbetreibende und \u00c4rzte (Zahn\u00e4rzte)<\/strong> k\u00f6nnen bis sp\u00e4testens 31.12.2024 <strong>r\u00fcckwirkend f\u00fcr das laufende Jahr<\/strong> die Befreiung von der <strong>Kranken- und Pensionsversicherung<\/strong> <strong>nach<\/strong> <strong>dem<\/strong> <strong>GSVG <\/strong>(\u00c4rzte nur Pensionsversicherung)<strong> beantragen<\/strong>, wenn die steuerpflichtigen <strong>Eink\u00fcnfte <\/strong><strong>2024 maximal \u20ac 6.221,28 <\/strong>und der<strong> Jahresumsatz 2024 maximal \u20ac 35.000 <\/strong>aus s\u00e4mtlichen unternehmerischen T\u00e4tigkeiten betragen werden. Antragsberechtigt sind<\/p>\n<ul>\n<li>Jungunternehmer (maximal 12 Monate GSVG-Pflicht in den letzten f\u00fcnf Jahren), die das 57. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.<\/li>\n<li>Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, sowie<\/li>\n<li>M\u00e4nner und Frauen, die das 57. Lebensjahr (nicht aber das 60. Lebensjahr) vollendet haben, wenn sie in den letzten f\u00fcnf Jahren die ma\u00dfgeblichen Umsatz- und Einkunftsgrenzen nicht \u00fcberschritten haben.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Befreiung kann auch w\u00e4hrend des <strong>Bezugs von Kinderbetreuungsgeld<\/strong> oder bei Bestehen einer Teilversicherung w\u00e4hrend der Kindererziehung beantragt werden, wenn die <strong>monatlichen Eink\u00fcnfte max \u20ac 518,44 <\/strong>und der <strong>monatliche Umsatz max \u20ac 2.916,67 <\/strong>betragen.<\/p>\n<blockquote><p><strong>Hinweis:<\/strong> Der Antrag f\u00fcr 2024 muss sp\u00e4testens am 31.12.2024 bei der SVS einlangen. Wurden im Jahr 2024 bereits Leistungen aus der Krankenversicherung bezogen, gilt die Befreiung von KV-Beitr\u00e4gen erst ab Einlangen des Antrags.<\/p><\/blockquote>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li>\n<h4><strong>Arbeitsplatzpauschale und Netzkarte f\u00fcr Selbstst\u00e4ndige<\/strong><\/h4>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p>Das Arbeitsplatzpauschale steht f\u00fcr Aufwendungen aus der (teilweise) betrieblichen Nutzung der eigenen Wohnung zu, wenn kein anderer Raum f\u00fcr die betriebliche T\u00e4tigkeit zur Verf\u00fcgung steht. Es wird zwischen dem \u201egro\u00dfen\u201c und dem \u201ekleinen\u201c Pauschale unterschieden:<\/p>\n<ul>\n<li style=\"list-style-type: none;\">\n<ul>\n<li><strong>\u20ac 1.200<\/strong> pro Jahr stehen zu, wenn <strong>keine anderen Eink\u00fcnfte<\/strong> aus einer aktiven Erwerbst\u00e4tigkeit von mehr als \u20ac 12.816 erzielt werden, f\u00fcr die au\u00dferhalb der Wohnung ein anderer Raum zur Verf\u00fcgung steht.<\/li>\n<li><strong>\u20ac 300<\/strong> pro Jahr stehen zu, <strong>wenn die anderen Aktiveink\u00fcnfte<\/strong> mehr als \u20ac 12.816 betragen. Daneben sind Aufwendungen f\u00fcr ergonomisches Mobiliar abzugsf\u00e4hig (ebenfalls max. \u20ac 300 pro Jahr).<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p>Seit 2023 k\u00f6nnen auch Selbst\u00e4ndige <strong>50% der Ausgaben f\u00fcr eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte<\/strong> f\u00fcr Massenbef\u00f6rderungsmittel als Betriebsausgaben absetzen, sofern diese auch f\u00fcr betriebliche Fahrten verwendet werden. Dieser Betrag kann auch bei der Basispauschalierung oder der Kleinunternehmerpauschalierung als zus\u00e4tzliche Betriebsausgabe ber\u00fccksichtigt werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kleinunternehmer in der Umsatzsteuer NEU:\u00a0\u00a0 Unternehmer mit einem Jahres-Nettoumsatz von bis zu \u20ac 35.000 sind umsatzsteuerlich Kleinunternehmer und damit von der Umsatzsteuer befreit. Je nach anzuwendendem Umsatzsteuersatz entspricht dies einem&hellip; <br \/><a class=\"read-more-button\" href=\"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/2024\/10\/27\/zum-jahresende-2024-steuertipps-fuer-kleinunternehmer\/\">Mehr Lesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[4,40,41,39],"tags":[],"class_list":["post-5210","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-aktuelles","category-einkommensteuer","category-steuern-allgemein","category-umsatzsteuer"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5210","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=5210"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5210\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=5210"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=5210"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=5210"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}