{"id":5158,"date":"2024-11-14T11:12:10","date_gmt":"2024-11-14T09:12:10","guid":{"rendered":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/?p=5158"},"modified":"2024-10-21T16:30:32","modified_gmt":"2024-10-21T14:30:32","slug":"herausnehmen-eines-gegenstands-aus-personengesellschaften","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/2024\/11\/14\/herausnehmen-eines-gegenstands-aus-personengesellschaften\/","title":{"rendered":"Herausnehmen eines Gegenstands aus Personengesellschaften"},"content":{"rendered":"<p>Nachdem das Abg\u00c4G 2023 eine Regelung f\u00fcr die <strong>Einlage von Wirtschaftsg\u00fctern<\/strong> in Personengesellschaften getroffen hat (siehe KlientenINFO 7\/2023, Pkt 4.3.), wurde nun mit dem Abg\u00c4G 2024 der umgekehrte Vorgang, also die <strong>\u00dcbertragung von Gegenst\u00e4nden aus dem Verm\u00f6gen<\/strong> der Personengesellschaft in das Eigentum eines Gesellschafters gesetzlich geregelt. Die Regelung, mit der eine gesetzliche Deckung f\u00fcr die bestehende Verwaltungspraxis der Finanz geschaffen wurde, sieht wie folgt aus: Es ist festzustellen, in welchem Ausma\u00df der Gesellschafter an der Personengesellschaft verm\u00f6gensm\u00e4\u00dfig beteiligt ist; dieser Prozentsatz ist die \u201e<strong>Eigenquote<\/strong>\u201c. Die Beteiligungen der anderen Personen ist die \u201e<strong>Fremdquote<\/strong>\u201c. Ist ein Gesellschafter zB zu 25% an einer KG beteiligt, betr\u00e4gt seine Eigenquote an allen Gegenst\u00e4nden der KG 25% und die Fremdquote 75%.<\/p>\n<p>Die \u00dcbertragung des Wirtschaftsgutes von der betrieblichen Personengesellschaft auf den Gesellschafter stellt im Ausma\u00df der Eigenquote eine steuerliche Entnahme aus dem Betriebsverm\u00f6gen dar. <strong>Im Ausma\u00df der Fremdquote wird hingegen ein entgeltlicher Vorgang (Kauf oder Tausch) angenommen.<\/strong> Ist ein Gesellschafter zB zu 25% an einer betrieblichen KG beteiligt und wird ihm ein Gegenstand der KG \u00fcbertragen, ist im Ausma\u00df von 75% des Gegenstandes ein entgeltlicher Vorgang anzunehmen (Verkauf an den Gesellschafter oder Tausch) und im Ausma\u00df von 25% des Gegenstandes (also f\u00fcr die \u201eEigenquote\u201c) eine Entnahme aus dem Betriebsverm\u00f6gen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<blockquote><p><strong>Hinweis<\/strong>: Die Entnahme (hier: f\u00fcr die \u201eEigenquote\u201c) ist grunds\u00e4tzlich mit dem Teilwert anzusetzen und f\u00fchrte daher zur Aufdeckung der stillen Reserve. Allerdings: Die Entnahme von <strong>Immobilien<\/strong> hat den Vorteil, dass sie zu Buchwerten, also steuerneutral erfolgt. Das gilt nicht nur f\u00fcr Grund und Boden, sondern seit 1.7.2023 auch f\u00fcr Geb\u00e4ude.<\/p><\/blockquote>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Folgende F\u00e4lle k\u00f6nnen bei betrieblichen Personengesellschaftern unterschieden werden:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Personengesellschaft verkauft den Gegenstand an den Gesellschafter:<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Im Ausma\u00df der Fremdquote liegt eine steuerpflichtige Ver\u00e4u\u00dferung aus der Personengesellschaft vor und im Ausma\u00df der Eigenquote eine Entnahme des Gegenstandes. Zudem kommt es zu einer steuerneutralen Einlage der Eigenquote des Kaufpreises in die Personengesellschaft.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Gesellschafter entnimmt einen Gegenstand aus der Personengesellschaft gegen Minderung seines variablen Kapitalkontos<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Auch hier wird im Ausma\u00df der Eigenquote eine Entnahme des Gegenstandes angenommen. im Ausma\u00df der Fremdquote liegt ein entgeltlicher Vorgang vor (Tausch), wobei als Entgelt der quotale gemeine Wert des entnommenen Gegenstands angesetzt wird.<\/p>\n<p>Sonderfall: Sind die Mitgesellschafter nahe Angeh\u00f6rige des entnehmenden Gesellschafters und f\u00fchrt die Entnahme zu einer Minderung der variablen Kapitalkonten s\u00e4mtlicher Gesellschafter entsprechend ihrer Substanzbeteiligung, wird die \u00dcbertragung der Fremdquote des Gegenstands nicht als Ver\u00e4u\u00dferung, sondern als Schenkung der anderen Gesellschafter gewertet werden m\u00fcssen. Diesfalls ist also insgesamt eine Entnahme aus dem Betriebsverm\u00f6gen anzunehmen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Gesellschafter entnimmt einen Gegenstand aus der Personengesellschaft gegen Minderung seiner Beteiligung an der Gesellschaft (Minderung seines fixen Kapitalkontos)<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Im Ausma\u00df der Fremdquote liegt ein entgeltlicher Vorgang vor, der als Tausch angesehen wird. Als Entgelt wird wiederum der anteilige gemeine Wert des entnommenen Gegenstands angesetzt. Im Ausma\u00df der Eigenquote liegt wiederum eine Entnahme vor.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<blockquote><p><strong>Hinweis f\u00fcr die ImmoESt<\/strong>: Stellt ein Geb\u00e4ude der Personengesellschaft Altverm\u00f6gen dar (zB eine von den Gesellschaftern privat genutzte Immobilie), bleibt es nach der \u00dcbertragung in das Eigentum des Gesellschafters nur mehr hinsichtlich der Eigenquote Altverm\u00f6gen.<\/p><\/blockquote>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nachdem das Abg\u00c4G 2023 eine Regelung f\u00fcr die Einlage von Wirtschaftsg\u00fctern in Personengesellschaften getroffen hat (siehe KlientenINFO 7\/2023, Pkt 4.3.), wurde nun mit dem Abg\u00c4G 2024 der umgekehrte Vorgang, also&hellip; <br \/><a class=\"read-more-button\" href=\"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/2024\/11\/14\/herausnehmen-eines-gegenstands-aus-personengesellschaften\/\">Mehr Lesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[4,41],"tags":[],"class_list":["post-5158","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-aktuelles","category-steuern-allgemein"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5158","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=5158"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5158\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=5158"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=5158"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=5158"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}