{"id":5137,"date":"2024-09-19T10:18:40","date_gmt":"2024-09-19T08:18:40","guid":{"rendered":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/?p=5137"},"modified":"2024-09-24T10:24:08","modified_gmt":"2024-09-24T08:24:08","slug":"geld-und-sachspenden-im-katastrophenfall-aus-steuerlicher-sicht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/2024\/09\/19\/geld-und-sachspenden-im-katastrophenfall-aus-steuerlicher-sicht\/","title":{"rendered":"Geld- und Sachspenden im Katastrophenfall aus steuerlicher Sicht"},"content":{"rendered":"<h4 id=\"heading_steuerliche_behandlung_von_geld__und_Sachspenden_im_katastrophenfall_beim_Spender\">Steuerliche Behandlung von Geld- und Sachspenden im Katastrophenfall beim Spender<b>\u00a0<\/b><\/h4>\n<p class=\"\">Unter anderen k\u00f6nnen Zuwendungen an Organisationen, die der Hilfestellung in Katastrophenf\u00e4llen dienen bis zu 10% des Gewinnes vor Ber\u00fccksichtigung eines Gewinnfreibetrages als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Diese Einrichtungen m\u00fcssen als beg\u00fcnstigte Spendenempf\u00e4nger anerkannt werden. Die Liste befindet sich auf der Homepage des Bundesministeriums f\u00fcr Finanzen unter &#8222;Liste spendenbeg\u00fcnstigter Einrichtungen&#8220;.<\/p>\n<p class=\"\">Privatpersonen k\u00f6nnen Spenden (bis zu 10% der Eink\u00fcnfte) als Sonderausgaben geltend machen.<\/p>\n<p class=\"\">Erfolgt mit den Spenden gemeinsam auch eine Werbewirkung (f\u00fcr das Unternehmen) besteht keine Begrenzung bez\u00fcglich der H\u00f6he der Geltendmachung als Betriebsausgabe. Es k\u00f6nnen sowohl Geld- als auch Sachspenden als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Beg\u00fcnstigt sind Spenden in diesen F\u00e4llen an die Hochwasseropfer direkt, aber auch Spenden an Hilfsorganisationen und an katastrophenbetroffene Gemeinden.<\/p>\n<p class=\"\">Eine Werbewirkung ist jedenfalls bei Berichten \u00fcber die Spende in Massenmedien (Zeitungen, Rundfunk oder Fernsehen) der Fall. Ein ausreichender Werbeeffekt ist auch im Rahmen der Eigenwerbung gegeben. Es reicht beispielsweise auch ein Spendenhinweis in Massenmedien, auf Werbeplakaten, Aufklebern an Schaufensterfl\u00e4chen, Firmen-Pkws etc. Es gen\u00fcgt auch ein Spendenhinweis auf der Homepage des Unternehmers.<\/p>\n<p class=\"\">Die Vorschriften des Schenkungsmeldegesetzes sind zu beachten. Spenden \u00fcber EUR 50.000 an Angeh\u00f6rige bzw. \u00fcber EUR 15.000 an andere Personen sind dem Finanzamt zu melden. Die Meldepflicht gilt unabh\u00e4ngig davon, ob die Spende steuerlich absetzbar ist oder nicht.<\/p>\n<h4 id=\"heading_auswirkungen_von_steuerfreien_spenden_und_Subventionen_beim_empfaenger\">Auswirkungen von steuerfreien Spenden und Subventionen beim Empf\u00e4nger<\/h4>\n<p class=\"\">Freiwillige Zuwendungen (Geld- oder Sachspenden) zur Beseitigung von Katastrophensch\u00e4den sind beim Empf\u00e4nger steuerfrei. Die Steuerbefreiung gilt sowohl f\u00fcr Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer im Katastrophenfall (z.B. zinsenloses oder verbilligtes Arbeitgeberdarlehen an den Arbeitnehmer), aber auch f\u00fcr Zuwendungen an sonstige Privatpersonen oder Unternehmer.<\/p>\n<p class=\"\">Ist der Spendenempf\u00e4nger Arbeitnehmer des Spenders, fallen auch keine Lohnnebenkosten (keine Sozialversicherung, kein Dienstgeberbeitrag, keine Kommunalsteuer) an. Steuerfrei sind nur Zuwendungen, die darauf gerichtet sind, unmittelbare Katastrophensch\u00e4den (Sachsch\u00e4den, Kosten f\u00fcr Aufr\u00e4umarbeiten usw.) zu beseitigen. Zuwendungen im Zusammenhang mit der Beseitigung oder Milderung mittelbarer Katastrophenfolgen (zB Verdienstentgang als mittelbare Folge einer Katastrophe) sind nicht beg\u00fcnstigt. Die steuerfreien Zuwendungen sind im Lohnzettel einerseits bei den &#8222;Bruttobez\u00fcgen&#8220; (Kennzahl 210) und andererseits bei den &#8222;sonstigen steuerfreien Bez\u00fcgen&#8220; (Vorkolonne der Kennzahl 243) zu ber\u00fccksichtigen.<b>\u00a0<\/b><\/p>\n<p class=\"\">Es ist zu unterscheiden, ob die steuerfreien Spenden und Subventionen zur Anschaffung oder Herstellung von Anlageg\u00fctern oder f\u00fcr Instandhaltungs- und Reparaturkosten verwendet werden.<\/p>\n<p class=\"\">Im Fall der Anschaffung oder Herstellung von Anlageg\u00fctern sind die steuerlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten um die steuerfreien Subventionen und Spenden zu k\u00fcrzen. Das bedeutet, dass die AfA nur von den reduzierten Anschaffungs- oder Herstellungskosten geltend gemacht werden darf.<\/p>\n<p class=\"\">Werden die steuerfreien Spenden und Subventionen f\u00fcr Instandhaltungen und Reparaturen verwendet, d\u00fcrfen die daf\u00fcr aufgewendeten Kosten nur insoweit als Betriebsausgabe abgesetzt werden, als sie die steuerfreien Spenden und Subventionen \u00fcbersteigen.<\/p>\n<p><em>[Quelle: WKO Rundschreiben]<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Steuerliche Behandlung von Geld- und Sachspenden im Katastrophenfall beim Spender\u00a0 Unter anderen k\u00f6nnen Zuwendungen an Organisationen, die der Hilfestellung in Katastrophenf\u00e4llen dienen bis zu 10% des Gewinnes vor Ber\u00fccksichtigung eines&hellip; <br \/><a class=\"read-more-button\" href=\"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/2024\/09\/19\/geld-und-sachspenden-im-katastrophenfall-aus-steuerlicher-sicht\/\">Mehr Lesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[4,41],"tags":[],"class_list":["post-5137","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-aktuelles","category-steuern-allgemein"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5137","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=5137"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5137\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=5137"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=5137"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=5137"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}