{"id":4949,"date":"2024-04-16T09:35:11","date_gmt":"2024-04-16T07:35:11","guid":{"rendered":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/?p=4949"},"modified":"2024-04-30T09:38:37","modified_gmt":"2024-04-30T07:38:37","slug":"konjunkturpaket-wohnraum-und-bauoffensive","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/2024\/04\/16\/konjunkturpaket-wohnraum-und-bauoffensive\/","title":{"rendered":"Konjunkturpaket \u201eWohnraum und Bauoffensive\u201c"},"content":{"rendered":"<p>Aufgrund der hohen Inflation und der hohen Zinsen wird ein Konjunkturr\u00fcckgang der Baubranche prognostiziert. Um diesen Konjunktureinbruch abzufangen, wurde mit Ministerratsbeschluss vom 28.2.2024 ein Paket geschn\u00fcrt, welches diverse steuerliche Erleichterungen und F\u00f6rderma\u00dfnahmen beinhaltet. Mit 20.3.2024 wurden erste Teile dieses Konjunkturpakets im Nationalrat verabschiedet, weitere Teile folgten. Nachfolgend m\u00f6chten wir Ihnen einzelne Punkte dieses Konjunkturpakets darstellen:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><span style=\"color: #800000;\"><strong>Befristete erh\u00f6hte Absetzung f\u00fcr die Abschreibung bei Wohngeb\u00e4uden<\/strong><\/span><\/li>\n<\/ul>\n<p>Seit dem Veranlagungsjahr 2020 gibt es f\u00fcr Geb\u00e4ude, die nach dem 30.6.2020 <strong>angeschafft oder hergestellt<\/strong> wurden, die M\u00f6glichkeit einer beschleunigten Abschreibung. Diese beschleunigte Abschreibung f\u00fchrt zu einer Verdreifachung des normalen Abschreibungssatzes bei Wohngeb\u00e4uden (1,5%) im ersten Jahr der Anschaffung (4,5%) sowie zu einer Verdoppelung im Folgejahr (3%).<\/p>\n<p>Diese Beg\u00fcnstigung wird nun <strong>befristet<\/strong> und <strong>nur f\u00fcr die Herstellung neuer Wohngeb\u00e4ude<\/strong> ausgebaut. Bei Wohngeb\u00e4uden, welche <strong>nach dem 31.12.2023 und vor dem 1.1.2027<\/strong> fertiggestellt werden, besteht die M\u00f6glichkeit f\u00fcr die ersten drei Jahre die dreifache AfA (4,5%) geltend zu machen. Zus\u00e4tzlich dazu gilt f\u00fcr das Jahr der Fertigstellung, unabh\u00e4ngig vom Fertigstellungszeitpunkt, die Regelung der Halbjahresabschreibung nicht, sodass im Fertigstellungsjahr immer eine Ganzjahresabschreibung geltend gemacht werden kann.<\/p>\n<p>Diese Erleichterung gilt nur f\u00fcr Wohngeb\u00e4ude, die zumindest dem <strong>\u201eGeb\u00e4udestandard Bronze\u201c<\/strong> entsprechen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><span style=\"color: #800000;\"><strong>Verbesserte Abschreibungsm\u00f6glichkeit bei klimafreundlichen Herstellungsma\u00dfnahmen<\/strong><\/span><\/li>\n<\/ul>\n<p>Herstellungsma\u00dfnahmen eines Wohngeb\u00e4udes sind grunds\u00e4tzlich auf die Restnutzungsdauer des Geb\u00e4udes abzuschreiben. <strong>Bestimmte Herstellungsma\u00dfnahmen sind jedoch beschleunigt auf 15 Jahre abzusetzen<\/strong>. Diese <strong>beschleunigte Abschreibung von Herstellungsma\u00dfnahmen wird<\/strong> auf solche Ma\u00dfnahmen <strong>erweitert<\/strong>, f\u00fcr welche eine F\u00f6rderung des Bundes gem\u00e4\u00df dem 3. Abschnitt des Umweltf\u00f6rdergesetzes ausbezahlt wird. Wird keine F\u00f6rderung f\u00fcr die durchgef\u00fchrten Herstellungsma\u00dfnahmen ausbezahlt, aber kann plausibel dargelegt werden, dass f\u00fcr diese Herstellungsma\u00dfnahmen die F\u00f6rdervoraussetzungen vorgelegen haben, so kann die beschleunigte Abschreibung dennoch gew\u00e4hrt werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><span style=\"color: #800000;\"><strong>\u00d6kozuschlag f\u00fcr Geb\u00e4ude<\/strong><\/span><\/li>\n<\/ul>\n<p>Seit der \u201e\u00f6kosozialen Steuerreform\u201c gibt es f\u00fcr Privatpersonen die M\u00f6glichkeit, thermisch-energetische Geb\u00e4udeinvestitionen (zB Heizkesseltausch) unter bestimmten Voraussetzungen als <strong>Sonderausgaben<\/strong> geltend zu machen.<\/p>\n<p>F\u00fcr genau diese Investitionen wurde ein <strong>\u00d6kozuschlag in H\u00f6he von 15% der Investitionskosten<\/strong> f\u00fcr Vermieter geschaffen. Beg\u00fcnstigte Investitionen sind zum Beispiel die D\u00e4mmung von Au\u00dfenw\u00e4nden, der Fenstertausch, die Umstellung auf eine W\u00e4rmepumpe oder die Herstellung eines Fernw\u00e4rmeanschlusses mit dem Ziel, die Energie- und W\u00e4rmeeffizienz des Geb\u00e4udes zu verbessern. Folgende Eckpunkte sind dabei zu beachten:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>15% <\/strong>der Investitionskosten k\u00f6nnen als <strong>zus\u00e4tzlicher fiktiver steuerlicher Aufwand<\/strong> (Betriebsausgabe oder Werbungskosten) geltend gemacht werden.<\/li>\n<li>Der Zuschlag steht <strong>nur f\u00fcr zu Wohnzwecken<\/strong> vermietete Geb\u00e4ude zu.<\/li>\n<li>Bei <strong>betrieblichen Eink\u00fcnften<\/strong> steht der Zuschlag <strong>nur<\/strong> f\u00fcr das Jahr <strong>2024 und 2025<\/strong><\/li>\n<li>Bei <strong>au\u00dferbetrieblichen Eink\u00fcnften<\/strong> steht der \u00d6kozuschlag f\u00fcr die Aufwendungen zu, welche in den Kalenderjahren <strong>2024 und 2025<\/strong> Werden die Aufwendungen verteilt ber\u00fccksichtigt, kann der Zuschlag entweder zur G\u00e4nze sofort oder entsprechend der Verteilung ber\u00fccksichtigt werden.<\/li>\n<li><strong>Abschaffung von Nebengeb\u00fchren f\u00fcr das Eigenheim<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Um die Anschaffung eines Eigenheims wieder leistbarer zu machen, hat die Bundesregierung gewisse Geb\u00fchren unter speziellen Voraussetzungen tempor\u00e4r ausgesetzt. Dabei geht es um die Eintragungsgeb\u00fchr des Eigentums im Grundbuch sowie damit im Zusammenhang stehende Eintragungen von Pfandrechten. Die Voraussetzungen daf\u00fcr sind wie folgt:<\/p>\n<ul>\n<li>Das Geb\u00e4ude auf der Liegenschaft wird zur Befriedigung eines <strong>dringenden Wohnbed\u00fcrfnisses des einzutragenden Eigent\u00fcmers <\/strong><\/li>\n<li>Die Befreiung des einzutragenden Pfandrechts steht nur zu, wenn das Darlehen zu mehr als 90% f\u00fcr den Erwerb, die Errichtung oder Sanierung eines beg\u00fcnstigten Eigenheims verwendet wird.<\/li>\n<li>Das Rechtsgesch\u00e4ft muss nach dem 31.3.2024 abgeschlossen sein und der <strong>Antrag auf Eintragung <\/strong>muss im Zeitraum vom<strong>7.2024 bis zum 30.6.2026<\/strong> gestellt werden.<\/li>\n<li>Im Grundbuchsantrag muss diese Befreiung beantragt werden.<\/li>\n<li>Die Befreiung besteht bis zu einer Bemessungsgrundlage von \u20ac 500.000. Bei einer Bemessungsgrundlage zwischen \u20ac 1 und \u20ac 1.999.999 ist die Geb\u00fchr nur f\u00fcr den \u20ac 500.000 \u00fcberschie\u00dfenden Teil zu entrichten. Ab einer Bemessungsgrundlage von \u20ac 2.000.000 besteht keine Geb\u00fchrenbefreiung. Die maximal m\u00f6gliche <strong>Geb\u00fchrenersparnis betr\u00e4gt \u20ac 11.500<\/strong>. Das sind 1,1% f\u00fcr die Eintragung des Eigentumsrechts und 1,2% f\u00fcr das Pfandrecht von der Bemessungsgrundlage von \u20ac\u00a0500.000.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Das \u201e<strong>dringende Wohnbed\u00fcrfnis<\/strong>\u201c wird mit der Vorlage der Best\u00e4tigung <strong>der Meldung als Hauptwohnsitz und durch den Nachweis der Aufgabe des bisherigen Wohnsitzes<\/strong> nachgewiesen. Bei Ankauf eines neuen Geb\u00e4udes ist dieser Nachweis mit dem Grundbuchsantrag gleichzeitig einzubringen. Bei Sanierung bzw Herstellung eines Geb\u00e4udes sind diese Nachweise innerhalb von 3 Monaten nach der \u00dcbergabe oder Fertigstellung l\u00e4ngstens binnen 5 Jahren beim Grundbuch nachzureichen.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: line-through;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<blockquote><p><strong>Achtung<\/strong>: F\u00e4llt innerhalb von 5 Jahren ab Bezugszeitpunkt, \u00dcbergabe oder Fertigstellung das Eigentumsrecht an der Immobilie oder das dringende Wohnbed\u00fcrfnis weg, so m\u00fcssen die <strong>Geb\u00fchren nachtr\u00e4glich entrichtet <\/strong>werden. Diese \u00c4nderung der Verh\u00e4ltnisse muss dem Grundbuchsgericht innerhalb von 6 Monaten angezeigt werden.<\/p><\/blockquote>\n<ul>\n<li><strong><span style=\"color: #800000;\">F\u00f6rderdarlehen<\/span> <\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Bundesl\u00e4nder werden erm\u00e4chtigt ein Darlehen \u00fcber die Bundesfinanzierungsagentur f\u00fcr Zwecke der Wohnbauf\u00f6rderung im Volumen von \u20ac 500 Millionen aufzunehmen. Die Bundesl\u00e4nder d\u00fcrfen damit Wohnbaudarlehen an nat\u00fcrliche Personen iHv maximal \u20ac 200.000 pro Person mit einer maximalen Verzinsung von 1,5% pa in den Jahren 2024 und 2025 vergeben. Die F\u00f6rderlaufzeit (Darlehenslaufzeit) darf 30 Jahre nicht \u00fcberschreiten und es m\u00fcssen antispekulative Ma\u00dfnahmen f\u00fcr mindestens 25 Jahre ab Abschluss des F\u00f6rdervertrags enthalten sein.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong><span style=\"color: #800000;\">Aufstockung des Wohnschirms<\/span> <\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Dem Bundesminister f\u00fcr Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz werden f\u00fcr das Jahr 2024 weitere \u20ac 60 Millionen f\u00fcr Unterst\u00fctzungsma\u00dfnahmen wie zB Delogierungspr\u00e4vention, Wohnungssicherung und Energieunterst\u00fctzung zur Verf\u00fcgung gestellt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong><span style=\"color: #800000;\">Verl\u00e4ngerung des Prognosezeitraums f\u00fcr Liebhaberei<\/span> <\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Im Zuge einer Liebhaberei\u00fcberpr\u00fcfung von Vermietungen wird ein absehbarer Zeitraum von 20 (kleine Vermietung) bis 25 Jahren (gro\u00dfe Vermietung) betrachtet. Um die negativen Entwicklungen der Immobilienbranche der letzten Jahre abzufedern, werden <strong>diese Zeitr\u00e4ume jeweils um 5 Jahre verl\u00e4ngert<\/strong>.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><span style=\"color: #800000;\"><strong>Neue Abgaben bzw Steuern der Bundesl\u00e4nder m\u00f6glich <\/strong>[noch nicht beschlossen]<\/span><\/li>\n<\/ul>\n<p>Durch eine Kompetenz\u00e4nderung im Volkswohnungswesen sollen die Bundesl\u00e4nder bef\u00e4higt werden \u2013 im Bereich der Wohnraummobilisierung \u2013 neue Abgaben bzw Steuern zu erheben (zB <strong>Freizeitwohnungs-, Nebenwohnsitz- und Leerstandsabgabe<\/strong>).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><span style=\"color: #800000;\"><strong>Handwerkerbonus PLUS <\/strong>[noch nicht beschlossen]<\/span><\/li>\n<\/ul>\n<p>\u00c4hnlich dem bereits bestehenden Reparaturbonus (<a href=\"http:\/\/www.reparaturbonus.at\">www.reparaturbonus.at<\/a>) sieht die Regierung den <strong>Handwerkerbonus PLUS<\/strong> vor, wobei bis zu <strong>20% an Handwerksleistungen pro Jahr und Person<\/strong> gef\u00f6rdert werden. F\u00f6rderbare Handwerksleistungen m\u00fcssen im Zusammenhang mit Renovierungs-, Erhaltungs-, Modernisierungsma\u00dfnahmen sowie Wohnraumschaffung von privatem Wohnraum stehen.<\/p>\n<blockquote><p><strong>Achtung<\/strong>: Der Handwerkerbonus wird nur einmal pro Person und pro Jahr zur Verf\u00fcgung stehen.<\/p><\/blockquote>\n<ul>\n<li><span style=\"color: #800000;\"><strong>Wohnraum-Bau-Offensive <\/strong>[noch nicht beschlossen]<\/span><\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Bund plant den L\u00e4ndern einen Zweckzuschuss in H\u00f6he von einer Milliarde Euro zur Verf\u00fcgung zu stellen. Dieser Zuschuss soll f\u00fcr leistbares Eigentum, leistbare Miete sowie f\u00fcr Sanierungen verwendet werden. Dabei sollen rund 10.000 neue Mietwohneinheiten sowie rund 10.000 leistbare Eigentumswohneinheiten geschaffen werden und rund 5.000 Wohneinheiten saniert werden. Der Zweckzuschuss wird f\u00fcr die Jahre 2024 bis 2026 im Verh\u00e4ltnis der Einwohnerzahl auf die L\u00e4nder aufgeteilt und kann gemeinn\u00fctzigen Wohnbautr\u00e4gern sowie gewerblichen Bautr\u00e4gern gew\u00e4hrt werden, wenn diese sich langfristig (50 Jahre) an g\u00fcnstige Mieten binden. F\u00fcr Wohneinheiten, die mit Mitteln dieses Zweckzuschusses gef\u00f6rdert werden, wird die Spekulationsfrist von 15 Jahren auf 25 Jahre ausgedehnt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><span style=\"color: #800000;\"><strong>Sonderprogramm Energieeffizienztopf des Umweltf\u00f6rderungsgesetzes <\/strong>[noch nicht beschlossen]<\/span><\/li>\n<\/ul>\n<p>F\u00fcr die Jahre 2024 und 2025 sollen jeweils \u20ac 120 Millionen f\u00fcr die thermisch-energetische Sanierung von Wohngeb\u00e4uden f\u00fcr Vermieterinnen und Vermieter mit Miete nach dem Kostendeckungsprinzip zur Verf\u00fcgung gestellt werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Aufgrund der hohen Inflation und der hohen Zinsen wird ein Konjunkturr\u00fcckgang der Baubranche prognostiziert. 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