{"id":4809,"date":"2023-12-15T09:50:17","date_gmt":"2023-12-15T08:50:17","guid":{"rendered":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/?p=4809"},"modified":"2023-12-18T09:56:58","modified_gmt":"2023-12-18T08:56:58","slug":"aktuelle-ohg-entscheidungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/2023\/12\/15\/aktuelle-ohg-entscheidungen\/","title":{"rendered":"aktuelle OHG-Entscheidungen"},"content":{"rendered":"<ul>\n<li><strong>Anerkennung eines Arbeitszimmers trotz Lagerung von Privatgegenst\u00e4nden<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Voraussetzungen f\u00fcr die steuerliche Anerkennung eines im Wohnungsverband gelegenen Raumes als h\u00e4usliches Arbeitszimmer ist unter anderem, dass der betreffende Raum <em>ausschlie\u00dflich oder nahezu ausschlie\u00dflich<\/em> f\u00fcr betriebliche bzw berufliche Zwecke genutzt wird. Im gegenst\u00e4ndlichen Fall hatte der Arbeitnehmer im Arbeitszimmer private Gegenst\u00e4nde (\u201eFlipperapparat, Transportkoffer, Stereoanlage, Wurlitzer, Jukebox\u201c) gelagert. Das BFG erachtete das als unsch\u00e4dlich. Der VwGH best\u00e4tigte dies und wies die vom Finanzamt dagegen erhobene Revision zur\u00fcck.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Private Kfz-Nutzung durch GmbH-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>N\u00fctzt der wesentlich beteiligte GmbH-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer einen Firmen-Pkw auch f\u00fcr private Fahrten, hat er bei der Einkommensteuer einen Sachbezug zu besteuern (ausgenommen bei E-Autos). Die Besteuerung kann entweder mit dem Betrag aus der f\u00fcr Arbeitnehmer geltenden Sachbezugswerteverordnung vorgenommen werden oder \u2013 wahlweise \u2013 mit den auf die private Nutzung entfallen tats\u00e4chlichen Kosten, die von der GmbH getragen wurden. Die Heranziehung der von der GmbH tats\u00e4chlich getragenen Kosten ist aber nur m\u00f6glich, wenn das exakte Ausma\u00df der privaten Kfz-Nutzung unzweifelhaft nachgewiesen wird (zB durch ein Fahrtenbuch).<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong>H\u00e4lftesteuersatz auf Verg\u00fctung f\u00fcr Diensterfindung<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Arbeitgeber vereinbarte mit dem Arbeitnehmer, dass dieser eine j\u00e4hrliche Erfolgspr\u00e4mie erh\u00e4lt, mit der auch eine Verg\u00fctung f\u00fcr die Diensterfindung des Arbeitnehmers abgegolten ist. Der auf die Abgeltung der Diensterfindung entfallende Teil der Erfolgspr\u00e4mie kann herausgerechnet und im Einkommensteuerbescheid mit dem H\u00e4lftesteuersatz besteuert werden. Dass eine Verg\u00fctung f\u00fcr Diensterfindungen in Form einer pauschalen Gewinnbeteiligung oder einer Erfolgspr\u00e4mie erfolgt, nimmt ihr n\u00e4mlich nicht den Charakter einer Diensterfindungsentlohnung.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Strafverfahren nach WiEReG gegen Rechtsanwalt als Stiftungsvorstand<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Nach den Vorgaben des Wirtschaftliche Eigent\u00fcmer Registergesetz (WiEReG) haben ua Privatstiftungen binnen vier Wochen nach der F\u00e4lligkeit der j\u00e4hrlichen \u00dcberpr\u00fcfung die bei der \u00dcberpr\u00fcfung festgestellten <em>\u00c4nderungen zu melden<\/em> oder die <em>gemeldeten Daten zu best\u00e4tigen<\/em>. Eines Finanzvergehens macht sich schuldig, wer der Meldepflicht <em>trotz zweimaliger Aufforderung<\/em> nicht nachkommt (Strafen bis zu \u20ac 200.000). Im gegenst\u00e4ndlichen Fall hat das Finanzamt die <em>beiden Aufforderungen elektronisch<\/em> in die FinanzOnline-Databox der Stiftung zugestellt. Der Rechtsanwalt als Vorstand der Privatstiftung hat die Databox der Stiftung nicht kontrolliert und daher die Aufforderungen nicht gesehen. Dennoch konnte er wegen der Meldepflichtverletzung bestraft werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Einbringung von Grundst\u00fccken in eine Gesellschaft<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Gesellschafter einer GmbH schloss mit seiner GmbH einen \u201eEinbringungsvertrag\u201c, mit welchem er Grundst\u00fccke in die GmbH einbrachte. Der Gesellschafter wertete das eingebrachte Verm\u00f6gen als Betrieb (\u201egewerblicher Vermietung und Grundst\u00fcckshandel\u201c) und behandelte die Einbringung als <em>steuerneutral<\/em> (nach dem Umgr\u00fcndungssteuergesetz). Da aber das Finanzamt darlegen konnte, dass die bisherige Nutzung der Grundst\u00fccke nicht als \u201eBetrieb\u201c einzustufen war (sondern als blo\u00dfe Verm\u00f6gensverwaltung), stellte die Einbringung der Grundst\u00fccke einen <em>steuerpflichtigen Tausch<\/em> dar (nach derzeitiger Rechtslage: ImmoESt-Pflicht f\u00fcr die \u00dcbertragung der Grundst\u00fccke).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Ausnahmsweise Steuerpflicht der im Scheidungsvergleich vereinbarten Rente<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Zwei Eheleute trafen anl\u00e4sslich ihrer einvernehmlichen Ehescheidung eine Vereinbarung \u00fcber die Aufteilung des Verm\u00f6gens. Dabei wurde auch ein w\u00e4hrend aufrechter Ehe als Wertanlage angeschafftes, im gemeinsamen Eigentum stehendes Miethaus in das Alleineigentum der Frau \u00fcbertragen; die Frau verpflichtete sich zu einer monatlichen Leibrente, wobei der Kapitalwert der Rente nach dem Verkehrswert der Liegenschaftsh\u00e4lfte berechnet wurde. Weil die Rente die exakte Gegenleistung f\u00fcr die \u00dcbertragung der Haush\u00e4lfte war, liegt (ausnahmsweise) eine entgeltliche Kaufpreisrente vor, die \u2013 nach Ablauf einiger Jahre \u2013 bei der Zahlenden Sonderausgabe und beim Zahlungsempf\u00e4nger steuerpflichtige Einnahme ist. Im Allgemeinen gelten die \u00dcbertragungen im Scheidungsvergleich allerdings als unentgeltlich, weil die Aufteilung die famili\u00e4re Sph\u00e4re der Ehegatten (F\u00fchrung des gemeinsamen Haushalts, Pflege und Erziehung der Kinder, sonstiger ehelicher Beistand) ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Steuerpflicht des Vermieters bei Baukosten\u00fcbernahme durch Mieter <\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Eigent\u00fcmer eines Grundst\u00fccks begann mit dem Bau eines Geb\u00e4udes. Sodann vermietete er die Liegenschaft, wobei der Mieter verpflichtet wurde, die Kosten f\u00fcr die Fertigstellung des Geb\u00e4udes bis zu \u20ac 700.000 zu bezahlen. 10 Jahre sp\u00e4ter entdeckte das Finanzamt, dass diese Kosten\u00fcbernahme nicht als Mieteinnahme versteuert wurde. Aber das BFG hob die Einkommensteuervorschreibung wegen Verj\u00e4hrung auf, weil der Vermieter \u2013 wegen eines Irrtums \u00fcber die Rechtslage \u2013 keine vors\u00e4tzliche Abgabenhinterziehung begangen hatte und damit keine <em>hinterzogenen Abgaben<\/em> vorlagen. Der VwGH best\u00e4tigte die Sichtweise des BFG.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Antrag auf Umsatzbesteuerung nach vereinbarten Entgelten (Soll-Besteuerung)<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Wer nach den Vorgaben des UStG die Umsatzsteuer nach \u201evereinnahmten Entgelten\u201c (Ist-Besteuerung) berechnen muss, kann den Antrag f\u00fcr die Besteuerung nach \u201evereinbarten Entgelten\u201c (Soll-Besteuerung) stellen. Ein solcher Antrag auf Berechnung der Steuer nach \u201evereinbarten Entgelten\u201c muss allerdings sp\u00e4testens bis zu dem Zeitpunkt gestellt werden, bis zu welchem die Einreichung der ersten Voranmeldung f\u00fcr diesen Veranlagungszeitraum zu erfolgen hat.<\/p>\n<p>Ist-Besteuerung kommt bei einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (also der &#8222;kleinen&#8220; Buchhaltung) zum Einsatz. Der Vorteil f\u00fcr kleinere Unternehmen ist, dass die Umsatzsteuer nicht bei Rechnungslegung f\u00e4llig wird, sondern erst, wenn eine Zahlung erfolgt ist. Im Gegenzug d\u00fcrfen aber auch Vorsteuern erst abgezogen werden, wenn die Rechnung dazu bezahlt wurde.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Anerkennung eines Arbeitszimmers trotz Lagerung von Privatgegenst\u00e4nden Voraussetzungen f\u00fcr die steuerliche Anerkennung eines im Wohnungsverband gelegenen Raumes als h\u00e4usliches Arbeitszimmer ist unter anderem, dass der betreffende Raum ausschlie\u00dflich oder nahezu&hellip; <br \/><a class=\"read-more-button\" href=\"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/2023\/12\/15\/aktuelle-ohg-entscheidungen\/\">Mehr Lesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[4,40,42,41,39],"tags":[846,845,852,848,853,854,850,847,851,849],"class_list":["post-4809","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-aktuelles","category-einkommensteuer","category-lohnverrechnung","category-steuern-allgemein","category-umsatzsteuer","tag-anerkennung-arbeitsraum-in-privatem-bereich","tag-arbeitszimmer-mit-privaten-gegenstaenden","tag-baukostenuebernahme-des-mieters-steuerpflicht-fuer-vermietet","tag-diensterfindung-verguetung","tag-ear-ist-besteuerung","tag-einnahmen-ausgaben-rechnung-wann-umsatzsteuer-faellig","tag-grundstuecke-in-eine-gesellscshaft-einbringen","tag-private-autonutzung-geschaeftsfuehrer","tag-steuerpflicht-fuer-rente-bei-scheidung","tag-wiereg-strafverfahren"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4809","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=4809"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4809\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=4809"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=4809"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=4809"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}