{"id":4741,"date":"2023-11-09T08:28:46","date_gmt":"2023-11-09T07:28:46","guid":{"rendered":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/?p=4741"},"modified":"2023-11-09T09:12:15","modified_gmt":"2023-11-09T08:12:15","slug":"steuertipps-zum-jahresende-2023-fuer-unternehmen-allgemein","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/2023\/11\/09\/steuertipps-zum-jahresende-2023-fuer-unternehmen-allgemein\/","title":{"rendered":"Steuertipps zum Jahresende 2023 f\u00fcr Unternehmen &#8211; allgemein"},"content":{"rendered":"<p>Rechtzeitig vor dem Jahresende zahlt es sich aus, einen Blick auf die Steuertipps f\u00fcr Unternehmer, f\u00fcr Arbeitgeber &amp; Mitarbeiter, f\u00fcr Arbeitnehmer und f\u00fcr alle Steuerpflichtigen zu werfen, damit alle M\u00f6glichkeiten legaler steuerlicher Gestaltungen wirklich genutzt werden und nichts \u00fcbersehen wird. Vereinbaren Sie ein Gespr\u00e4ch mit Ihrer Steuerberaterin \/ Ihrem Steuerberater. Was ist vor dem 31. Dezember 2023 noch unbedingt zu erledigen?<\/p>\n<h2>\u00a0Steuertipps f\u00fcr Unternehmer<\/h2>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><span style=\"color: #800000;\"><strong>Spenden aus dem Betriebsverm\u00f6gen<\/strong><\/span><\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Spenden<\/strong> aus dem Betriebsverm\u00f6gen an bestimmte im Gesetz genannte beg\u00fcnstigte Institutionen sind <strong>grunds\u00e4tzlich bis maximal 10% des Gewinns<\/strong> des laufenden Wirtschaftsjahres steuerlich absetzbar. Als Obergrenze gilt der Gewinn vor Ber\u00fccksichtigung des Gewinnfreibetrags. Damit derartige Spenden noch im Jahr 2023 abgesetzt werden k\u00f6nnen, m\u00fcssen sie bis sp\u00e4testens 31.12.2023 geleistet werden (f\u00fcr weitere Details siehe Ausf\u00fchrungen zu \u201eSpenden als Sonderausgaben\u201c).<\/p>\n<p><strong>Zus\u00e4tzlich<\/strong> zu diesen Spenden sind als <strong>Betriebsausgaben<\/strong> auch Geld- und Sachspenden im Zusammenhang mit der <strong>Hilfestellung bei (nationalen und internationalen) Katastrophen<\/strong> (insbesondere bei Hochwasser-, Erdrutschungs-, Vermurungs- und Lawinensch\u00e4den) absetzbar und zwar <strong>betragsm\u00e4\u00dfig unbegrenzt! <\/strong>Auch kriegerische Ereignisse, Terroranschl\u00e4ge oder sonstige humanit\u00e4re Katastrophen (zB Seuchen, Hungersn\u00f6te, Fl\u00fcchtlingskatastrophen) gelten als Katastrophenfall iSd EStG. \u00a0Voraussetzung ist, dass sie als Werbung entsprechend vermarktet werden (zB durch Erw\u00e4hnung auf der Homepage oder in Werbeprospekten des Unternehmens).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<blockquote><p><strong>TIPP<\/strong>: Steuerlich absetzbar sind auch <strong>Sponsorbetr\u00e4ge<\/strong> an diverse gemeinn\u00fctzige, kulturelle, sportliche und \u00e4hnliche Institutionen (Oper, Museen, Sportvereine, etc), wenn damit eine angemessene Gegenleistung in Form von <strong>Werbeleistungen<\/strong> verbunden ist. Bei derartigen Zahlungen handelt es sich dann n\u00e4mlich nicht um Spenden, sondern um echten Werbeaufwand.<\/p><\/blockquote>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><span style=\"color: #800000;\"><strong>Forschungspr\u00e4mie<\/strong><\/span><\/li>\n<\/ul>\n<p>F\u00fcr Forschungsaufwendungen (Forschungsausgaben) aus eigenbetrieblicher Forschung kann eine Forschungspr\u00e4mie von <strong>14%<\/strong> beantragt werden. Die pr\u00e4mienbeg\u00fcnstigten Forschungsaufwendungen (Ausgaben) bei eigenbetrieblicher Forschung sind betragsm\u00e4\u00dfig nicht gedeckelt. Pr\u00e4mien f\u00fcr <strong>Auftragsforschungen<\/strong> k\u00f6nnen hingegen nur f\u00fcr Forschungsaufwendungen (Ausgaben) <strong>bis<\/strong> zu einem H\u00f6chstbetrag von<strong> \u20ac\u00a01 Mio pro Wirtschaftsjahr<\/strong> geltend gemacht werden. Gef\u00f6rdert werden generell Aufwendungen (Ausgaben) \u201ezur Forschung und experimentellen Entwicklung\u201c (dh sowohl Grundlagenforschung als auch angewandte und experimentelle Forschung im Produktions- und Dienstleistungsbereich, zB auch Aufwendungen bzw Ausgaben f\u00fcr bestimmte Softwareentwicklungen und grundlegend neue Marketingmethoden). Die Forschung muss in einem inl\u00e4ndischen Betrieb oder einer inl\u00e4ndischen Betriebsst\u00e4tte erfolgen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<blockquote><p><strong>TIPP:<\/strong> Denken Sie daran, dass Sie ab heuer erstmalig auch einen <strong>fiktiven Unternehmerlohn<\/strong> (als Einzelunternehmer, Mitunternehmer und unentgeltlich t\u00e4tige Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft) f\u00fcr eine nachweislich in Forschung und experimenteller Entwicklung ausge\u00fcbte T\u00e4tigkeit bei den Forschungsaufwendungen ber\u00fccksichtigen k\u00f6nnen. Als fiktiver Unternehmerlohn k\u00f6nnen <strong>\u20ac 45 pro Stunde f\u00fcr maximal 1.720 Stunden (= \u20ac\u00a077.400 pro Person und Wirtschaftsjahr)<\/strong> angesetzt werden.<\/p><\/blockquote>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<blockquote><p><strong>TIPP<\/strong>: F\u00fcr den <strong>Pr\u00e4mienantrag 2023<\/strong> muss nach Ablauf des Wirtschaftsjahrs elektronisch ein sogenanntes <strong>Jahresgutachten der Forschungsf\u00f6rderungsgesellschaft (FFG<\/strong>) eingeholt werden. Um gr\u00f6\u00dfere Sicherheit \u00fcber die steuerliche Anerkennung von Forschungsaufwendungen zu erlangen, besteht die M\u00f6glichkeit, im Vorhinein eine bescheidm\u00e4\u00dfige Best\u00e4tigung \u00fcber die beg\u00fcnstigte Forschung f\u00fcr ein bestimmtes Forschungsprojekt beim Finanzamt zu beantragen. Daf\u00fcr ist es notwendig, von der FFG ein sogenanntes <strong>Projektgutachten<\/strong> einzuholen.<\/p><\/blockquote>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><span style=\"color: #800000;\"><strong>Vorteile der E-mobilit\u00e4t<\/strong><\/span><\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Investitionen in die Elektromobilit\u00e4t wurden im Jahr 2023 durch die Einf\u00fchrung des Investitionsfreibetrags attraktiver<\/strong> gemacht. Obwohl die betrieblichen F\u00f6rderungen f\u00fcr den Ankauf von E-PKWs auf soziale Einrichtungen, Fahrschulen, E-Carsharing und E-Taxis eingeschr\u00e4nkt wurde, sind Elektrofahrzeuge steuerlich immer noch dem Verbrennungsmotor vorzuziehen. Folgende Vorteile k\u00f6nnen die Elektrofahrzeuge (CO<sub>2<\/sub>-Emissionswert von 0 g\/km) gegen\u00fcber den herk\u00f6mmlichen, mit Verbrennungsmotoren betriebenen Fahrzeugen f\u00fcr sich verbuchen:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Vorsteuerabzugsf\u00e4higkeit<\/strong>: Der volle Vorsteuerabzug steht allerdings nur bei Anschaffungskosten des PKW bzw des Kraftrads bis maximal \u20ac 40.000 brutto zu. Zwischen \u20ac\u00a040.000 und \u20ac 80.000 brutto gibt es einen aliquoten Vorsteuerabzug. Kostet das Elektroauto mehr als \u20ac\u00a080.000 brutto, so steht kein Vorsteuerabzug zu.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Achtung<\/strong>: Hybridfahrzeuge sind nicht von den Beg\u00fcnstigungen der reinen Elektroautos umfasst.<\/p>\n<ul>\n<li>Die laufenden Kosten wie zB Stromkosten und die Kosten f\u00fcr Stromabgabestellen sind unabh\u00e4ngig von den Anschaffungskosten voll vorsteuerabzugsf\u00e4hig.<\/li>\n<li><strong>E-Mobilit\u00e4tsf\u00f6rderung: <\/strong>Im Jahr 2023 wird die F\u00f6rderung f\u00fcr die Anschaffung von Elektro-PKW f\u00fcr Betriebe nur noch f\u00fcr soziale Einrichtungen, Fahrschulen, E-Carsharing und E-Taxis angeboten. Die F\u00f6rderung betr\u00e4gt \u20ac 1.000. F\u00fcr Private betr\u00e4gt die F\u00f6rderung bis zu \u20ac 3.000, maximal jedoch 50% der Anschaffungskosten. <u>Hybridfahrzeuge werden nicht gef\u00f6rdert<\/u>. Des Weiteren wird die E-Ladeinfrastruktur (zB Wallbox, intelligente Ladekabel) ebenfalls gef\u00f6rdert (sowohl privat als auch betrieblich).<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Achtung: <\/strong>Die E-Mobilit\u00e4tsf\u00f6rderung wird nur gew\u00e4hrt, wenn der Brutto-Listenpreis (Basismodell ohne Sonderausstattung) des PKW \u20ac 60.000 nicht \u00fcberschreitet.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>degressive Abschreibung: <\/strong>Elektrofahrzeuge mit einem Emissionswert von 0 g\/km genie\u00dfen die Vorteile der degressiven Abschreibung (siehe Punkt 1.1)<\/li>\n<li><strong>keine NoVA: <\/strong>Da die NoVA anhand des CO<sub>2<\/sub>-Aussto\u00dfes berechnet wird, sind Elektrofahrzeuge mit einem Emissionswert von 0 g\/km g\u00e4nzlich davon befreit.<\/li>\n<li><strong>kein Sachbezug: <\/strong>F\u00fcr Mitarbeiter, die das arbeitgebereigene Elektroauto privat nutzen d\u00fcrfen, f\u00e4llt kein Sachbezug an.<\/li>\n<li><strong>keine motorbezogene Versicherungssteuer: <\/strong>reine Elektrofahrzeuge sind von der motorbezogenen Versicherungssteuer g\u00e4nzlich befreit.<\/li>\n<li>M\u00f6glichkeit zur Inanspruchnahme des <strong>Investitionsfreibetrags <\/strong>von<strong> 15% der Anschaffungskosten<\/strong>.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><span style=\"color: #800000;\"><strong>PENSIONSVERPFLICHTUNG Auslagerung bis Ende 2023<\/strong><\/span><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Betriebspension als 2. S\u00e4ule der Altersvorsorge steigert Ihre Attraktivit\u00e4t als Dienstgeber und dient als Instrument der Mitarbeiterbindung.<\/p>\n<p>Die laufenden und k\u00fcnftigen Verpflichtungen sind in der Bilanz mittels einer Pensionsr\u00fcckstellung abzubilden. Eine <strong>\u00dcbertragung der Pensionsr\u00fcckstellung in eine Pensionskasse<\/strong> ist denkbar, wobei eine beg\u00fcnstigte Auslagerung gem \u00a7 124 EStG <strong>nur noch bis Ende 2023 m\u00f6glich<\/strong> ist. Die Beg\u00fcnstigung sieht vor, dass f\u00fcr die \u00dcbertragung an eine Pensionskassa oder ein Versicherungsunternehmen die 10%-Grenze des \u00a7 4 Abs 4 Z 2 lit a EStG keine Anwendung findet. Somit k\u00f6nnen bei beitragsorientierten Zusagen die <strong>Beitr\u00e4ge die Summe von 10% der Gehaltssumme aller Anwartschaftsberechtigten \u00fcbersteigen und sind in voller H\u00f6he als Betriebsausgabe<\/strong> anerkannt.<\/p>\n<p>Der Unterschiedsbetrag zwischen der steuerwirksam gebildeten Pensionsr\u00fcckstellung und dem Deckungserfordernis ist zu aktivieren und gleichm\u00e4\u00dfig auf zehn Jahre verteilt abzusetzen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen bringt dem Unternehmen den Wegfall oder eine Reduzierung der Pensionsr\u00fcckstellung und damit eine <strong>Bilanzverk\u00fcrzung<\/strong>. Die Pensionskassenbeitr\u00e4ge stellen Betriebsausgaben dar. F\u00fcr den Berechtigten ist eine Auslagerung insofern interessant als <strong>in unsicheren Zeiten die Firmenpension unabh\u00e4ngig vom weiteren Unternehmensschicksal<\/strong> ausbezahlt wird.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<blockquote><p><strong>TIPP<\/strong>: die Auslagerung von Pensionszusagen ist ein komplexer Vorgang, der bereits im Vorfeld durch einen professionellen Berater begleitet werden sollte.<\/p><\/blockquote>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><span style=\"color: #800000;\"><strong>Wertpapierdeckung f\u00fcr Pensionsr\u00fcckstellung<\/strong><\/span><\/li>\n<\/ul>\n<p>F\u00fcr den Fall, dass die Pensionsr\u00fcckstellung nicht an eine Pensionskassa oder eine Versicherung ausgelagert wurde, gilt es, am Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres <strong>Wertpapiere<\/strong> im Nennbetrag von mindestens <strong>50% der am Schluss des <u>voran<\/u>gegangenen <\/strong>Wirtschaftsjahres ausgewiesenen<strong> steuerlichen Pensionsr\u00fcckstellung <\/strong>im Betriebsverm\u00f6gen zu halten. <strong>Anspr\u00fcche aus einer<\/strong> <strong>R\u00fcckdeckungsversicherung<\/strong> k\u00f6nnen angerechnet werden. Betr\u00e4gt die erforderliche Wertpapierdeckung <strong>auch nur vor\u00fcbergehend weniger<\/strong> als die erforderlichen 50% der R\u00fcckstellung, so ist als Strafe der <strong>Gewinn um 30%<\/strong> der Wertpapierunterdeckung zu <strong>erh\u00f6hen<\/strong> (ausgenommen in dem Ausma\u00df, in dem die R\u00fcckstellung infolge Absinkens der Pensionsanspr\u00fcche am Ende des Jahres nicht mehr ausgewiesen wird oder getilgte Wertpapiere binnen 2 Monaten ersetzt werden).<\/p>\n<p>Als <strong>deckungsf\u00e4hige<\/strong> <strong>Wertpapiere<\/strong> gelten in Euro begebene Anleihen und Anleihenfonds (wobei neben Anleihen \u00f6sterreichischer Schuldner auch Anleihen von in einem EU- bzw EWR-Mitgliedstaat ans\u00e4ssigen Schuldnern zul\u00e4ssig sind), weiter auch inl\u00e4ndische Immobilienfonds sowie ausl\u00e4ndische offene Immobilienfonds mit Sitz in einem EU- bzw EWR-Staat. Die Wertpapiere d\u00fcrfen nicht verpf\u00e4ndet werden.<\/p>\n<blockquote><p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>TIPP<\/strong>: F\u00fcr Wertpapier des Anlageverm\u00f6gens gilt grunds\u00e4tzlich das gemilderte Niederstwertprinzip. Sollte es zu nachhaltigen Kursverlusten gekommen sein, sind diese Wertpapiere abzuwerten und in H\u00f6he der Differenz neue Wertpapiere anzuschaffen.<\/p><\/blockquote>\n<ul>\n<li><span style=\"color: #800000;\"><strong>Ende der Aufbewahrung f\u00fcr Unterlagen aus 20<\/strong><strong>1<\/strong><strong>6<\/strong><\/span><\/li>\n<\/ul>\n<p><a name=\"_Toc306629725\"><\/a><a name=\"_Toc306631871\"><\/a><a name=\"_Toc306632146\"><\/a><a name=\"_Toc306693571\"><\/a>Zum 31.12.2023 l\u00e4uft die <strong>7-j\u00e4hrige Aufbewahrungspflicht<\/strong> f\u00fcr B\u00fccher, Aufzeichnungen, Belege etc des Jahres 2016 aus. Diese k\u00f6nnen daher <strong>ab 1.1.2024 vernichtet<\/strong> <strong>werden<\/strong>. Beachten Sie aber, dass Unterlagen dann weiter aufzubewahren sind, wenn sie in einem anh\u00e4ngigen Beschwerdeverfahren (lt\u00a0BAO) oder f\u00fcr ein anh\u00e4ngiges gerichtliches oder beh\u00f6rdliches Verfahren (lt UGB), in dem Ihnen Parteistellung zukommt, von Bedeutung sind.<\/p>\n<p>F\u00fcr Grundst\u00fccke, die ab dem 1.4.2012 erstmals unternehmerisch genutzt werden, gilt im Falle einer \u00c4nderung der Verh\u00e4ltnisse, die f\u00fcr den urspr\u00fcnglichen Vorsteuerabzug ma\u00dfgeblich waren, ein Berichtigungszeitraum f\u00fcr die Vorsteuer von 20 Jahren<strong>. Die Aufbewahrungsfrist <\/strong>f\u00fcr Unterlagen derartiger<strong> Grundst\u00fccke betr\u00e4gt<\/strong> <strong>22 Jahre.<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>Hinweis<\/strong>: <strong>verl\u00e4ngerte Aufbewahrungsfrist<\/strong> aller Unterlagen, Belege und Arbeitszeitaufzeichnungen in Zusammenhang mit:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Kurzarbeit<\/strong>: 10 Jahre ab Ende des Jahres der letzten Auszahlung der gesamten F\u00f6rderung<\/li>\n<li><strong>Investitionspr\u00e4mie<\/strong>: 10 Jahre ab Ende des Kalenderjahres der letzten Auszahlung<\/li>\n<li><strong>Energiekostenzusch\u00fcsse<\/strong>: 10 Jahre ab Ende des Kalenderjahres der letzten Auszahlung<\/li>\n<li><strong>COFAG<\/strong>-F\u00f6rderbedingungen: 7 Jahre<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<blockquote><p><strong>TIPP<\/strong>: Unabh\u00e4ngig von den gesetzlichen Bestimmungen sollten Sie <strong>als Privatperson s\u00e4mtliche Belege<\/strong> <strong>im Zusammenhang mit Grundst\u00fccken aufbewahren<\/strong>. Dazu z\u00e4hlen neben dem Kaufvertrag vor allem auch die Belege \u00fcber Anschaffungsnebenkosten (zB Anwalts- und Notarkosten, Grunderwerbsteuer, Sch\u00e4tzkosten) sowie \u00fcber alle nach dem Kauf durchgef\u00fchrten Investitionen. All diese Kosten erh\u00f6hen <strong>bei der Ermittlung des Ver\u00e4u\u00dferungsgewinns<\/strong> die tats\u00e4chlichen Anschaffungskosten und reduzieren damit den steuerpflichtigen Gewinn.<\/p><\/blockquote>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<blockquote><p><span style=\"color: #800000;\">Auf jeden Fall platzsparender ist eine <strong>elektronische<\/strong> <strong>Archivierung<\/strong> aller Buchhaltungsunterlagen. In diesem Fall ist darauf zu achten, dass die inhaltsgleiche, vollst\u00e4ndige und geordnete Wiedergabe bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist jederzeit gew\u00e4hrleistet ist.<\/span><\/p><\/blockquote>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Rechtzeitig vor dem Jahresende zahlt es sich aus, einen Blick auf die Steuertipps f\u00fcr Unternehmer, f\u00fcr Arbeitgeber &amp; Mitarbeiter, f\u00fcr Arbeitnehmer und f\u00fcr alle Steuerpflichtigen zu werfen, damit alle M\u00f6glichkeiten&hellip; <br \/><a class=\"read-more-button\" href=\"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/2023\/11\/09\/steuertipps-zum-jahresende-2023-fuer-unternehmen-allgemein\/\">Mehr Lesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[4,40,41,39],"tags":[],"class_list":["post-4741","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-aktuelles","category-einkommensteuer","category-steuern-allgemein","category-umsatzsteuer"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4741","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=4741"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4741\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=4741"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=4741"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=4741"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}