{"id":4739,"date":"2023-11-09T08:22:22","date_gmt":"2023-11-09T07:22:22","guid":{"rendered":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/?p=4739"},"modified":"2023-11-09T09:12:28","modified_gmt":"2023-11-09T08:12:28","slug":"steuertipps-zum-jahresende-2023-fuer-unternehmen-planung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/2023\/11\/09\/steuertipps-zum-jahresende-2023-fuer-unternehmen-planung\/","title":{"rendered":"Steuertipps zum Jahresende 2023 f\u00fcr Unternehmen &#8211; Planung"},"content":{"rendered":"<p>Rechtzeitig vor dem Jahresende zahlt es sich aus, einen Blick auf die Steuertipps f\u00fcr Unternehmer, f\u00fcr Arbeitgeber &amp; Mitarbeiter, f\u00fcr Arbeitnehmer und f\u00fcr alle Steuerpflichtigen zu werfen, damit alle M\u00f6glichkeiten legaler steuerlicher Gestaltungen wirklich genutzt werden und nichts \u00fcbersehen wird. Vereinbaren Sie ein Gespr\u00e4ch mit Ihrer Steuerberaterin \/ Ihrem Steuerberater. Was ist vor dem 31. Dezember 2023 noch unbedingt zu erledigen?<\/p>\n<h2>\u00a0Steuertipps f\u00fcr Unternehmer<\/h2>\n<p><span style=\"color: #800000;\"><strong>Was Sie bei der Steuerplanung f\u00fcr 2023 beachten sollten<\/strong><\/span><\/p>\n<ul>\n<li><strong>Langfristige R\u00fcckstellungen<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Langfristige R\u00fcckstellungen sind mit einem fixen <strong>Zinssatz <\/strong>von <strong>3,5%<\/strong> \u00fcber die voraussichtliche Laufzeit <strong>abzuzinsen. <\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Managergeh\u00e4lter<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die steuerliche Absetzbarkeit von Managerverg\u00fctungen ist mit \u20ac 500.000 brutto pro Person und Wirtschaftsjahr gedeckelt. Diese Bestimmung ist aber nicht nur auf Managergeh\u00e4lter anzuwenden, sondern betrifft alle echten Dienstnehmer und vergleichbar organisatorisch eingegliederte Personen (inklusive \u00fcberlassene Personen), unabh\u00e4ngig davon, ob sie aktiv t\u00e4tig sind oder in der Vergangenheit Arbeits- oder Werkleistungen erbracht haben. <strong>Freiwillige Abfertigungen und Abfindungen<\/strong> sind <strong>nur mehr insoweit<\/strong> als Betriebsausgabe <strong>abzugsf\u00e4hig<\/strong>, als sie beim Empf\u00e4nger dem Grunde nach der beg\u00fcnstigten <strong>Besteuerung<\/strong> <strong>mit 6%<\/strong> gem \u00a7\u00a067 Abs\u00a06 EStG unterliegen oder im Rahmen von Sozialpl\u00e4nen ausgezahlt werden (\u00a7 20 Abs 1 Z 8 EStG).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Pauschale Forderungswertberichtigungen und pauschale R\u00fcckstellungen<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Seit dem Wirtschaftsjahr 2021 sind <strong>pauschale Forderungswertberichtigungen sowie die Bildung von pauschalen R\u00fcckstellungen steuerlich zul\u00e4ssig<\/strong>. In beiden F\u00e4llen ist f\u00fcr die Bildung der unternehmensrechtliche Ansatz ma\u00dfgeblich. Die steuerliche Ber\u00fccksichtigung von pauschalen R\u00fcckstellungen beschr\u00e4nkt sich allerdings auf R\u00fcckstellungen f\u00fcr sonstige ungewisse Verbindlichkeiten. Pauschale Drohverlustr\u00fcckstellungen sowie Aufwandsr\u00fcckstellungen bleiben steuerlich ausgeschlossen.<\/p>\n<p>Eine pauschale Forderungswertberichtigung darf auch f\u00fcr Forderungen erfolgen, die bereits vor dem 1.1.2021 entstanden sind. Pauschale R\u00fcckstellungen d\u00fcrfen ebenfalls gebildet werden, wenn der Anlass f\u00fcr die erstmalige Bildung bereits vor dem 1.1.2021 liegt. In solchen F\u00e4llen sind allerdings die <strong>Wertberichtigungs- bzw R\u00fcckstellungsbetr\u00e4ge auf das Jahr 2021 und gleichm\u00e4\u00dfig auf die folgenden vier Wirtschaftsjahre zu verteilen<\/strong>.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Geb\u00e4udeentnahme zum Buchwert<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Entnahmen aus dem Betriebsverm\u00f6gen in das Privatverm\u00f6gen sind grunds\u00e4tzlich mit dem Teilwert im Zeitpunkt der Entnahme zu bewerten. Dabei wurden bei Betriebsgeb\u00e4uden regelm\u00e4\u00dfig stille Reserven aufgedeckt, welche im Entnahmezeitpunkt zu versteuern sind. <strong>Seit dem 1.7.2023<\/strong> erfolgt die <strong>Entnahme von Betriebsgeb\u00e4uden zum Buchwert <\/strong>und f\u00fchrt somit zu keiner Realisation der stillen Reserven. Dadurch entf\u00e4llt eine unmittelbare steuerliche Auswirkung. In diesem Zusammenhang wird pr\u00e4zisiert, dass die Herstellerbefreiung nur dann gilt, wenn das Geb\u00e4ude im Privatverm\u00f6gen hergestellt wurde.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Selbst hergestellte Geb\u00e4ude<\/strong> (im Betriebsverm\u00f6gen) bleiben nach Entnahme ins Privatverm\u00f6gen also steuerh\u00e4ngig. Durch die Neuregelung entf\u00e4llt damit die dadurch obsolet gewordene Geb\u00e4udebeg\u00fcnstigung bei Betriebsaufgabe. Bei Betriebsaufgaben, die zur Besteuerung mit dem H\u00e4lftesteuersatz berechtigen (60. Lebensjahr vollendet oder Erwerbsunf\u00e4higkeit, etc) d\u00fcrfen aber <u>auf Antrag<\/u> die stillen Reserven des Geb\u00e4udes \u2013 unter Anwendung des H\u00e4ftesteuersatzes &#8211; besteuert und damit das Geb\u00e4ude steuerlich auf den gemeinen Wert aufgewertet werden (\u00a7 24 Abs 6 EStG idF Abg\u00c4G 2023).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<blockquote><p><strong>Anmerkung:<\/strong> Nach einer steuerfreien Geb\u00e4udeentnahme ist es m\u00f6glich, eine Ver\u00e4u\u00dferung eines aus dem Betriebsverm\u00f6gen entnommenen Geb\u00e4udes <strong>steuerfrei <\/strong>zu stellen, indem dieses nach der Entnahme und vor Ver\u00e4u\u00dferung f\u00fcr 5 Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz f\u00fcr den Steuerpflichtigen dient bzw gedient hat.<\/p><\/blockquote>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Rechtzeitig vor dem Jahresende zahlt es sich aus, einen Blick auf die Steuertipps f\u00fcr Unternehmer, f\u00fcr Arbeitgeber &amp; Mitarbeiter, f\u00fcr Arbeitnehmer und f\u00fcr alle Steuerpflichtigen zu werfen, damit alle M\u00f6glichkeiten&hellip; <br \/><a class=\"read-more-button\" href=\"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/2023\/11\/09\/steuertipps-zum-jahresende-2023-fuer-unternehmen-planung\/\">Mehr Lesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[4,40,41],"tags":[],"class_list":["post-4739","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-aktuelles","category-einkommensteuer","category-steuern-allgemein"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4739","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=4739"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4739\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=4739"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=4739"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=4739"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}