{"id":4737,"date":"2023-11-08T13:26:53","date_gmt":"2023-11-08T12:26:53","guid":{"rendered":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/?p=4737"},"modified":"2023-11-08T13:26:53","modified_gmt":"2023-11-08T12:26:53","slug":"steuertipps-zum-jahresende-2023-fuer-unternehmen-kleinunternehmer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/2023\/11\/08\/steuertipps-zum-jahresende-2023-fuer-unternehmen-kleinunternehmer\/","title":{"rendered":"Steuertipps zum Jahresende 2023 f\u00fcr Unternehmen &#8211; Kleinunternehmer"},"content":{"rendered":"<p>Rechtzeitig vor dem Jahresende zahlt es sich aus, einen Blick auf die Steuertipps f\u00fcr Unternehmer, f\u00fcr Arbeitgeber &amp; Mitarbeiter, f\u00fcr Arbeitnehmer und f\u00fcr alle Steuerpflichtigen zu werfen, damit alle M\u00f6glichkeiten legaler steuerlicher Gestaltungen wirklich genutzt werden und nichts \u00fcbersehen wird. Vereinbaren Sie ein Gespr\u00e4ch mit Ihrer Steuerberaterin \/ Ihrem Steuerberater. Was ist vor dem 31. Dezember 2023 noch unbedingt zu erledigen?<\/p>\n<h2>\u00a0Steuertipps f\u00fcr Unternehmer<\/h2>\n<h5><strong><span style=\"color: #800000;\">Tipps f\u00fcr Kleinunternehmer<\/span><\/strong><\/h5>\n<h2>Kleinunternehmer in der Umsatzsteuer<\/h2>\n<p>Unternehmer mit einem <strong>Jahres-Nettoumsatz von bis zu<\/strong> <strong>\u20ac 35.000 <\/strong>sind umsatzsteuerlich <strong>Kleinunternehmer<\/strong> und damit <strong>von der Umsatzsteuer befreit<\/strong>. Je nach anzuwendendem Umsatzsteuersatz entspricht dies einem <strong>Bruttoumsatz (inkl USt) von \u20ac 38.500 <\/strong>(bei nur 10%igen Ums\u00e4tzen, wie zB Wohnungsvermietung)<strong> bis \u20ac 42.000<\/strong> (bei nur 20%igen Ums\u00e4tzen). Von der Berechnung der Kleinunternehmergrenze ausgenommen sind bestimmte steuerfreie Ums\u00e4tze wie zB aus \u00e4rztlicher T\u00e4tigkeit oder als Aufsichtsrat. Ebenfalls von der Berechnung der Kleinunternehmergrenze ausgenommen sind Ums\u00e4tze, die im Rahmen des EU-OSS (OneStopShop \u2013 Versandhandel) erkl\u00e4rt werden. Bei Inanspruch\u00adnahme der Kleinunternehmerregelung darf keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden. \u00dcberdies geht der<strong> Vorsteuerabzug<\/strong> f\u00fcr alle mit diesen Ums\u00e4tzen zusammenh\u00e4ngenden Ausgaben <strong>verloren<\/strong>.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>Umsatzsteuerbefreite Kleinunternehmer, die sich mit ihrem Umsatz <strong>knapp an der Kleinunternehmergrenze<\/strong> bewegen, sollten rechtzeitig \u00fcberpr\u00fcfen, ob sie die Umsatzgrenze von netto \u20ac 35.000 im laufenden Jahr noch \u00fcberschreiten werden. Eine einmalige \u00dcberschreitung um 15% innerhalb von 5 Jahren ist unsch\u00e4dlich. Wird die <strong>Grenze \u00fcberschritten<\/strong>, m\u00fcssen bei Leistungen an Unternehmer allenfalls <strong>noch im Jahr 2023 korrigierte Rechnungen<\/strong> mit Umsatzsteuer ausgestellt werden. Bei Leistungen an Nichtunternehmer ist erfahrungsgem\u00e4\u00df eine Rechnungskorrektur schwer m\u00f6glich, weshalb die dann geschuldete Umsatzsteuer aus dem Brutto-Einnahmenbetrag herausgerechnet werden muss.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>In vielen F\u00e4llen kann es sinnvoll sein, auf die <strong>Steuerbefreiung f\u00fcr Kleinunternehmer zu verzichten<\/strong> (etwa um dadurch in den Genuss des Vorsteuerabzugs f\u00fcr die mit den Ums\u00e4tzen zusammenh\u00e4ngenden Ausgaben, zB Investitionen, zu kommen). Der Verzicht wird vor allem dann leichter fallen, wenn die Kunden ohnedies weitaus \u00fcberwiegend wiederum vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer sind.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<blockquote><p><strong>TIPP<\/strong>: Ein Kleinunternehmer kann <strong>bis zur Rechtskraft des Umsatzsteuerbescheids<\/strong> schriftlich gegen\u00fcber dem Finanzamt auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichten. Der <strong>Verzicht bindet<\/strong> den Unternehmer allerdings f\u00fcr <strong>f\u00fcnf Jahre<\/strong>!<\/p><\/blockquote>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<h2>Kleinunternehmerpauschalierung f\u00fcr Einnahmen-Ausgaben Rechner<\/h2>\n<p>Bei selbst\u00e4ndiger oder gewerblicher T\u00e4tigkeit kann der Gewinn pauschal ermittelt werden, wenn die umsatzsteuerrechtliche Kleinunternehmerregelung anwendbar ist oder nur deswegen nicht anwendbar ist, weil die Umsatzgrenze um nicht mehr als \u20ac 5.000 \u00fcberschritten wurde. Die Kleinunternehmerpauschalierung ist auch dann anwendbar, wenn eine andere unechte Umsatzsteuerbefreiung der umsatzsteuerrechtlichen Kleinunternehmerregelung vorgeht (zB \u00c4rzte oder Versicherungsvertreter). Ausgenommen sind aber Eink\u00fcnfte als Gesellschafter-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer, Aufsichtsratsmitglied und Stiftungsvorstand. Bei der Gewinnermittlung sind dabei die <strong>Betriebsausgaben pauschal mit 45% bzw 20% bei Dienstleistungsbetrieben<\/strong> anzusetzen. Daneben k\u00f6nnen nur noch Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge, das Arbeitsplatzpauschale sowie das 50%ige Pauschale f\u00fcr betrieblich genutzte Netzkarten f\u00fcr Massenbef\u00f6rderungsmittel abgezogen werden. Der Grundfreibetrag des Gewinnfreibetrages steht ebenfalls zu.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<blockquote><p><strong>TIPP<\/strong>: Da bei nebenberuflichen Eink\u00fcnften (zB Vortragst\u00e4tigkeit, Autorenhonorare) sehr oft ohnehin nur geringe Betriebsausgaben anfallen, kann die Inanspruchnahme der Pauschalierung interessant werden.<\/p><\/blockquote>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2><strong>\u201eKleinunternehmer\u201c- GSVG-Befreiung bis 31.12.2023 beantragen<\/strong><\/h2>\n<p><strong>Gewerbetreibende und \u00c4rzte (Zahn\u00e4rzte)<\/strong> k\u00f6nnen bis sp\u00e4testens 31.12.2023 <strong>r\u00fcckwirkend f\u00fcr das laufende Jahr<\/strong> die Befreiung von der <strong>Kranken- und Pensionsversicherung<\/strong> <strong>nach<\/strong> <strong>GSVG <\/strong>(\u00c4rzte nur Pensionsversicherung)<strong> beantragen<\/strong>, wenn die steuerpflichtigen <strong>Eink\u00fcnfte <\/strong><strong>2023 maximal \u20ac 6.010,92 <\/strong>und der<strong> Jahresumsatz 2023 maximal \u20ac 35.000 <\/strong>aus s\u00e4mtlichen unternehmerischen T\u00e4tigkeiten betragen werden. Antragsberechtigt sind<\/p>\n<ul>\n<li>Jungunternehmer (maximal 12 Monate GSVG-Pflicht in den letzten f\u00fcnf Jahren), die das 57. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.<\/li>\n<li>Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, sowie<\/li>\n<li>M\u00e4nner und Frauen, die das 57. Lebensjahr (nicht aber das 60. Lebensjahr) vollendet haben, wenn sie in den letzten f\u00fcnf Jahren die ma\u00dfgeblichen Umsatz- und Einkunftsgrenzen nicht \u00fcberschritten haben.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Befreiung kann auch w\u00e4hrend des <strong>Bezugs von Kinderbetreuungsgeld<\/strong> oder bei Bestehen einer Teilversicherung w\u00e4hrend der Kindererziehungszeit beantragt werden, wenn die <strong>monatlichen Eink\u00fcnfte maximal \u20ac 500,91 <\/strong>und der <strong>monatliche Umsatz maximal \u20ac 2.916,67 <\/strong>betragen.<\/p>\n<blockquote><p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>TIPP<\/strong>: Der Antrag f\u00fcr 2023 muss sp\u00e4testens am 31.12.2023 bei der SVS einlangen. Wurden im Jahr 2023 bereits Leistungen aus der Krankenversicherung bezogen, gilt die Befreiung von KV-Beitr\u00e4gen erst ab Einlangen des Antrags.<\/p><\/blockquote>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2><span style=\"color: #000000;\"><strong>Arbeitsplatzpauschale und Netzkarte f\u00fcr Selbst\u00e4ndige<\/strong><\/span><\/h2>\n<p>Das Arbeitsplatzpauschale steht f\u00fcr Aufwendungen aus der (teilweise) betrieblichen Nutzung der eigenen Wohnung zu, wenn kein anderer Raum f\u00fcr die betriebliche T\u00e4tigkeit zur Verf\u00fcgung steht. Es wird zwischen dem \u201egro\u00dfen\u201c und dem \u201ekleinen\u201c Pauschale unterschieden:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>\u20ac 1.200<\/strong> pro Jahr stehen zu, wenn <strong>keine anderen Eink\u00fcnfte<\/strong> aus einer aktiven Erwerbst\u00e4tigkeit von mehr als \u20ac 11.000 erzielt werden, f\u00fcr die au\u00dferhalb der Wohnung ein anderer Raum zur Verf\u00fcgung steht.<\/li>\n<li><strong>\u20ac 300<\/strong> pro Jahr stehen zu, <strong>wenn die anderen Aktiveink\u00fcnfte<\/strong> mehr als \u20ac 11.000 betragen. Daneben sind Aufwendungen f\u00fcr ergonomisches Mobiliar abzugsf\u00e4hig (ebenfalls max \u20ac 300 pro Jahr).<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Seit 2023 k\u00f6nnen Selbst\u00e4ndige ohne Aufzeichnung der Trennung in betriebliche und private Fahrten <strong>50% der Ausgaben f\u00fcr eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte <\/strong>f\u00fcr ein Massenbef\u00f6rderungsmittel<strong> pauschal als Betriebsausgabe<\/strong> absetzen, sofern diese auch f\u00fcr betriebliche Fahrten glaubhaft verwendet werden. Der Pauschalbetrag kann auch bei der Basispauschalierung oder der Kleinunternehmerpauschalierung als zus\u00e4tzliche Betriebsausgabe ber\u00fccksichtigt werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<blockquote><p><strong>Hinweis<\/strong> <strong>zur Umsatzsteuer<\/strong>: Es sind 50% der Bruttokosten als Betriebsausgabe anzusetzen, da f\u00fcr den Vorsteuerabzug die tats\u00e4chliche unternehmerische Nutzung nachgewiesen werden m\u00fcsste.<\/p><\/blockquote>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Rechtzeitig vor dem Jahresende zahlt es sich aus, einen Blick auf die Steuertipps f\u00fcr Unternehmer, f\u00fcr Arbeitgeber &amp; Mitarbeiter, f\u00fcr Arbeitnehmer und f\u00fcr alle Steuerpflichtigen zu werfen, damit alle M\u00f6glichkeiten&hellip; <br \/><a class=\"read-more-button\" href=\"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/2023\/11\/08\/steuertipps-zum-jahresende-2023-fuer-unternehmen-kleinunternehmer\/\">Mehr Lesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[4,40,41],"tags":[],"class_list":["post-4737","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-aktuelles","category-einkommensteuer","category-steuern-allgemein"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4737","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=4737"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4737\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=4737"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=4737"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=4737"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}