{"id":4633,"date":"2023-09-11T07:21:48","date_gmt":"2023-09-11T06:21:48","guid":{"rendered":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/?p=4633"},"modified":"2023-09-11T07:21:48","modified_gmt":"2023-09-11T06:21:48","slug":"steuerliche-erleichterungen-bei-hochwasserkatastrophen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/2023\/09\/11\/steuerliche-erleichterungen-bei-hochwasserkatastrophen\/","title":{"rendered":"steuerliche Erleichterungen bei Hochwasserkatastrophen"},"content":{"rendered":"<p>Anl\u00e4sslich der aktuellen Katastrophensch\u00e4den im Zusammenhang mit Hochwasser und Erdrutschungen wurde vom Finanzministerium eine Information ver\u00f6ffentlicht, in welcher auf diverse steuerliche Erleichterungen hingewiesen wird. Wir m\u00f6chten Sie \u00fcber die wichtigsten Erleichterungen in dieser Ausgabe hinweisen:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Abgabenrechtliche Fristen k\u00f6nnen<\/strong> bei unmittelbarer Betroffenheit einer Naturkatastrophe <strong>verl\u00e4ngert werden<\/strong>. Darunter fallen zB Beschwerdefristen, die Frist zur Abgabe der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung oder Umsatz- bzw Einkommensteuerjahreserkl\u00e4rungen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Wurde bereits eine Frist vers\u00e4umt, so kann mittels Antrag auf <strong>Wiedereinsetzung in den vorigen Stand<\/strong>, dieses Vers\u00e4umnis saniert werden.<\/p>\n<ul>\n<li>Bei unmittelbarer Betroffenheit stehen Erleichterungen bei Steuer(voraus)zahlungen zu. Diese umfassen Antr\u00e4ge auf <strong>Zahlungserleichterung<\/strong> (Ratenzahlung\/Stundung) sowie Antr\u00e4ge auf Neuverteilung der Ratenzahlungen, Antr\u00e4ge von der Geltendmachung von Terminverlusten abzusehen, Antr\u00e4ge auf Herabsetzung bzw Nichtfestsetzung von S\u00e4umnis- bzw Versp\u00e4tungszuschl\u00e4gen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die <strong>Antr\u00e4ge auf Herabsetzung der Vorauszahlungen<\/strong> f\u00fcr das Jahr 2023 wird einmalig <strong>bis zum 31.10.2023<\/strong> ausgedehnt (regul\u00e4r endet die Frist am 30.9.2023).<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Leistungen aus dem Katastrophenfonds<\/strong> sind f\u00fcr die Empf\u00e4nger steuerfrei. <strong>F<\/strong><strong>reiwillige Zuwendungen zur Beseitigung von Katastrophensch\u00e4den<\/strong> sind von der Einkommen- bzw Lohnsteuer befreit (zB zinslose Darlehen an Arbeitnehmer, Spende an einen betroffenen Haushalt).<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Spenden <\/strong>sind nur an spendenbeg\u00fcnstigte Einrichtungen gem\u00e4\u00df Liste des BMF abzugsf\u00e4hig. Direkte Spenden an Betroffene sind nicht abzugsf\u00e4hig. Eine Ausnahme davon sind werbewirksame \u201eKatastrophenspenden\u201c von Unternehmen an Betroffene.<\/p>\n<ul>\n<li>Die <strong>allgemeinen Investitionsbeg\u00fcnstigungen<\/strong> gelten gleicherma\u00dfen f\u00fcr Ersatzbeschaffungen im Zusammenhang mit Hochwassersch\u00e4den. Diese umfassen die <strong>lineare bzw degressive Abschreibung<\/strong> bei abnutzbaren Wirtschaftsg\u00fctern. Bei Geb\u00e4uden ist die <strong>beschleunigte Abschreibung<\/strong> f\u00fcr neu hergestellte bzw angeschaffte Geb\u00e4ude m\u00f6glich. Aufwendungen zur Beseitigung von Hochwassersch\u00e4den sind grunds\u00e4tzlich als sofort absetzbarer Instandhaltungsaufwand zu klassifizieren. Nur wenn die Aufwendungen einer Herstellung gleichkommen, ist eine beschleunigte Abschreibung m\u00f6glich. Des Weiteren steht der <strong>Investitionsfreibetrag<\/strong> sowie alternativ der <strong>investitionsbedingte Gewinnfreibetrag<\/strong> zur Verf\u00fcgung. <strong>Scheidet ein Wirtschaftsgut,<\/strong> f\u00fcr das ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag oder ein Investitionsfreibetrag geltend gemacht wurde, <strong>vor Ablauf der 4-Jahresfrist<\/strong> auf Grund von <strong>Naturkatastrophen <\/strong>aus dem Unternehmen aus<strong>, so unterbleibt eine Nachversteuerung.<\/strong><\/li>\n<li>Im Rahmen der <strong>Liebhabereibeurteilung<\/strong> z\u00e4hlen Naturkatastrophen zu sogenannten <strong>Unw\u00e4gbarkeiten bzw unvorhersehbaren Ereignissen<\/strong>. Wird eine Bet\u00e4tigung auf Grund einer Naturkatastrophe beendet, so stellt sie bis zur Aufgabe eine Einkunftsquelle dar, sofern bis zum Eintritt der Naturkatastrophe eine Gewinn- bzw \u00dcberschusserzielungsabsicht vorhanden war.<\/li>\n<li>Zwangsl\u00e4ufige Kosten im Zusammenhang mit Naturkatastrophen k\u00f6nnen im Rahmen der Veranlagung als <strong>au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen<\/strong> (ohne Selbstbehalt) absetzbar sein. Voraussetzung daf\u00fcr sind \u00fcber die Schadenserhebung aufgenommene Niederschriften sowie Rechnungen, die dem Finanzamt vorgelegt werden m\u00fcssen. Die H\u00f6he des steuerlich anzuerkennenden Kostenausma\u00df ist je nach Art der Ersatzbeschaffung im Einzelfall zu beurteilen. Werden steuerfreie Subventionen und\/oder Versicherungsleistungen f\u00fcr die Ersatzbeschaffungen gew\u00e4hrt, so sind die Kosten um diese zu k\u00fcrzen. Werden Darlehen aufgenommen, um Ersatzbeschaffungen zu finanzieren, so sind nicht nur die Zinsen, sondern auch die Darlehenstilgungen als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastung anzusetzen.<\/li>\n<li>Direkt Betroffene k\u00f6nnen bis zum 31.10.2023 f\u00fcr die voraussichtlichen Kosten der Katastrophensch\u00e4den einen <strong>Freibetragsbescheid<\/strong> beantragen, welcher im Rahmen der Lohnverrechnung 2023 (noch vor der Lohnabrechnung Dezember 2023) r\u00fcckwirkend ber\u00fccksichtigt werden kann.<\/li>\n<li>F\u00fcr bestimmte <strong>Geb\u00fchren und Bundesverwaltungsabgaben<\/strong> besteht im Zusammenhang mit Katastrophensch\u00e4den eine Befreiung. Zu diesen z\u00e4hlen:\n<ul>\n<li>Feste Geb\u00fchren f\u00fcr Ersatzausstellungen von Schriften (zB Reisepass, F\u00fchrerschein etc).<\/li>\n<li>Geb\u00fchren f\u00fcr Baubewilligungen, Zulassungen von PKWs usw.<\/li>\n<li>Rechtsgesch\u00e4ftsgeb\u00fchren f\u00fcr Ersatzbeschaffungen von zerst\u00f6rten Wirtschaftsg\u00fctern (Bestandsvertrag, Leasingvertrag, damit zusammenh\u00e4ngende Pfandrechte etc).<\/li>\n<li>Alle Amtshandlungen, die durch Katastrophensch\u00e4den veranlasst worden sind, sind von Bundesverwaltungsabgaben befreit.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p>Wurde bereits eine Geb\u00fchr bezahlt, so kann diese zur\u00fcckverlangt werden.<\/p>\n<ul>\n<li>Unter gewissen Einschr\u00e4nkungen kann die <strong>Grunderwerbsteuer<\/strong> bei Ersatzbeschaffungen von Grund und Boden nicht bzw teilweise nicht festgesetzt werden.<\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Anl\u00e4sslich der aktuellen Katastrophensch\u00e4den im Zusammenhang mit Hochwasser und Erdrutschungen wurde vom Finanzministerium eine Information ver\u00f6ffentlicht, in welcher auf diverse steuerliche Erleichterungen hingewiesen wird. 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