{"id":4061,"date":"2022-12-12T11:06:19","date_gmt":"2022-12-12T10:06:19","guid":{"rendered":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/?p=4061"},"modified":"2022-12-12T11:07:04","modified_gmt":"2022-12-12T10:07:04","slug":"nachtraegliche-pruefung-durch-die-finanzverwaltung-zu-covid-19-foerderungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/2022\/12\/12\/nachtraegliche-pruefung-durch-die-finanzverwaltung-zu-covid-19-foerderungen\/","title":{"rendered":"nachtr\u00e4gliche Pr\u00fcfung durch die Finanzverwaltung zu Covid-19-F\u00f6rderungen"},"content":{"rendered":"<p>Das COVID-19-F\u00f6rderungspr\u00fcfungsgesetz (CFPG) sieht eine nachtr\u00e4gliche Kontrolle von aufgrund der COVID-19-Pandemie gew\u00e4hrten F\u00f6rderungen (z.B. Fixkostenzuschuss, Umsatzersatz, Ausfallsbonus, Verlustersatz oder Kurzarbeitsbeihilfe) vor. Mittlerweile finden immer mehr dieser nachtr\u00e4glichen Kontrollen durch die Finanzverwaltung im Zuge einer Au\u00dfenpr\u00fcfung, Nachschau oder begleitenden Kontrolle statt. Dabei werden die <strong>Finanz\u00e4mter als Gutachter f\u00fcr die F\u00f6rderstellen t\u00e4tig<\/strong> und nicht in ihrer Funktion als Abgabenbeh\u00f6rde. Jedoch gelten f\u00fcr die F\u00f6rderungspr\u00fcfung grunds\u00e4tzlich dieselben Regelungen wie f\u00fcr \u201eklassische\u201c Pr\u00fcfungsma\u00dfnahmen. Konkret bedeutet dies, dass f\u00fcr den Pr\u00fcfungsgegenstand (F\u00f6rderma\u00dfnahme) ein <strong>Pr\u00fcfungsauftrag<\/strong> zu erteilen ist. Zudem ist im Rahmen der F\u00f6rderungspr\u00fcfung \u2013 wie bei allen abgabenrechtlichen Pr\u00fcfungen \u2013 das Parteiengeh\u00f6r zu wahren sowie nach Beendigung der Pr\u00fcfung \u00fcber deren Ergebnis eine Schlussbesprechung abzuhalten. Zu dieser Schlussbesprechung ist der Abgabepflichtige, welcher die F\u00f6rderung in Anspruch genommen hat, einzuladen. Aufgrund der sinngem\u00e4\u00dfen Teilanwendung der BAO ist sodann im Rahmen der <strong>Schlussbesprechung<\/strong> das von der Abgabenbeh\u00f6rde erstellte Gutachten dem F\u00f6rderungswerber iSd Wahrung des Parteiengeh\u00f6rs vorzulegen. Weiters ist Einsicht zu gew\u00e4hren und die Gelegenheit zur Stellungnahme einzur\u00e4umen. \u00dcber die Schlussbesprechung ist eine <strong>Niederschrift<\/strong> anzufertigen.<\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich ist ein <strong>Pr\u00fcfgutachten<\/strong> nur dann zu erstellen, <strong>wenn fehlerhafte Angaben<\/strong> (Zweifel an deren Richtigkeit) oder sonstige Umst\u00e4nde <strong>entdeckt worden sind<\/strong>, welche die F\u00f6rderstelle zu einer zivilrechtlichen R\u00fcckforderung der F\u00f6rderung oder strafrechtlichen Anzeige veranlassen k\u00f6nnten. Da jedoch ohnehin eine Schlussbesprechung stattzufinden hat, besteht der Anspruch des F\u00f6rderungswerbers, dass in der Niederschrift zur Schlussbesprechung der Umstand, dass im Zuge der CFPG-Pr\u00fcfung keine Feststellungen getroffen wurden, festgehalten wird. Dadurch wiederum wird die Rechtssicherheit des Abgabepflichtigen erh\u00f6ht. Der F\u00f6rderungswerber hat jedenfalls ein Recht darauf zu erfahren, ob es tats\u00e4chlich Feststellungen gibt. Die in Anspruch genommenen F\u00f6rderungen sind somit in der Schlussbesprechung zu er\u00f6rtern. Die <strong>Gutachtenserstellung ist kein Bescheid, gegen den ein Rechtsmittel eingebracht werden kann<\/strong>. Daher ist es besonders wichtig, alle Argumente, Sachverhaltselemente und Fakten bei der <strong>Schlussbesprechung vorzubringen und protokollieren zu lassen.<\/strong><\/p>\n<blockquote><p>HINWEIS: Erfahrungsgem\u00e4\u00df werden die erstellten Gutachten oftmals nicht dem Abgabepflichtigen zur Einsicht vorgelegt. Entscheidend ist jedoch, dass im Rahmen einer F\u00f6rderungspr\u00fcfung das Recht des F\u00f6rderungswerbers besteht, in das Gutachten Einsicht zu nehmen und in diesem Zusammenhang das Parteiengeh\u00f6r zu wahren.<\/p><\/blockquote>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das COVID-19-F\u00f6rderungspr\u00fcfungsgesetz (CFPG) sieht eine nachtr\u00e4gliche Kontrolle von aufgrund der COVID-19-Pandemie gew\u00e4hrten F\u00f6rderungen (z.B. Fixkostenzuschuss, Umsatzersatz, Ausfallsbonus, Verlustersatz oder Kurzarbeitsbeihilfe) vor. 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