{"id":3865,"date":"2022-10-20T11:10:03","date_gmt":"2022-10-20T10:10:03","guid":{"rendered":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/?p=3865"},"modified":"2022-10-20T11:10:03","modified_gmt":"2022-10-20T10:10:03","slug":"steuertipps-fuer-kleinunternehmer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/2022\/10\/20\/steuertipps-fuer-kleinunternehmer\/","title":{"rendered":"Steuertipps f\u00fcr Kleinunternehmer"},"content":{"rendered":"<p>Unternehmer mit einem <strong>Jahres-Nettoumsatz von bis zu<\/strong> <strong>\u20ac 35.000 <\/strong>sind umsatzsteuerlich <strong>Kleinunternehmer<\/strong> und damit <strong>von der Umsatzsteuer befreit<\/strong>. Je nach anzuwendendem Umsatzsteuersatz entspricht dies einem <strong>Bruttoumsatz (inkl USt) von \u20ac 38.500 <\/strong>(bei nur 10%igen Ums\u00e4tzen, wie zB Wohnungsvermietung)<strong> bis \u20ac 42.000<\/strong> (bei nur 20%igen Ums\u00e4tzen). Von der Berechnung der Kleinunternehmergrenze ausgenommen sind bestimmte steuerfreie Ums\u00e4tze wie zB aus \u00e4rztlicher T\u00e4tigkeit oder als Aufsichtsrat. Ebenfalls von der Berechnung der Kleinunternehmergrenze ausgenommen sind Ums\u00e4tze, die im Rahmen des EU-OSS (OneStopShop \u2013 Versandhandel) erkl\u00e4rt werden. Bei Inanspruch\u00adnahme der Kleinunternehmerregelung darf keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden. \u00dcberdies geht der<strong> Vorsteuerabzug<\/strong> f\u00fcr alle mit den Ums\u00e4tzen zusammenh\u00e4ngenden Ausgaben <strong>verloren<\/strong>.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>Umsatzsteuerbefreite Kleinunternehmer, die sich mit ihrem Umsatz <strong>knapp an der Kleinunternehmergrenze<\/strong> bewegen, sollten rechtzeitig \u00fcberpr\u00fcfen, ob sie die Umsatzgrenze von netto \u20ac 35.000 im laufenden Jahr noch \u00fcberschreiten werden. Eine einmalige \u00dcberschreitung um 15% innerhalb von 5 Jahren ist unsch\u00e4dlich. Wird die <strong>Grenze \u00fcberschritten<\/strong>, m\u00fcssen bei Leistungen an Unternehmer allenfalls <strong>noch im Jahr 2022 korrigierte Rechnungen<\/strong> mit Umsatzsteuer ausgestellt werden. Bei Leistungen an Nichtunternehmer ist erfahrungsgem\u00e4\u00df eine Rechnungskorrektur schwer m\u00f6glich, weshalb die dann geschuldete Umsatzsteuer aus dem Brutto-Einnahmenbetrag herausgerechnet werden muss.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>In vielen F\u00e4llen kann es sinnvoll sein, auf die <strong>Steuerbefreiung f\u00fcr Kleinunternehmer zu verzichten<\/strong> (etwa um dadurch in den Genuss des Vorsteuerabzugs f\u00fcr die mit den Ums\u00e4tzen zusammenh\u00e4ngenden Ausgaben, z.B. Investitionen, zu kommen). Der Verzicht wird vor allem dann leichter fallen, wenn die Kunden vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer sind.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<blockquote><p><strong>TIPP<\/strong>: Ein Kleinunternehmer kann <strong>bis zur Rechtskraft des Umsatzsteuerbescheids<\/strong> schriftlich gegen\u00fcber dem Finanzamt auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichten. Der <strong>Verzicht bindet<\/strong> den Unternehmer allerdings f\u00fcr <strong>f\u00fcnf Jahre<\/strong>!<\/p><\/blockquote>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<h2>Kleinunternehmerpauschalierung f\u00fcr Einnahmen-Ausgaben-Rechner<\/h2>\n<p>Betragen die Ums\u00e4tze des Wirtschaftsjahrs 2022 nicht mehr als \u20ac 35.000 aus einer selbst\u00e4ndigen oder gewerblichen T\u00e4tigkeit, so kann der Gewinn pauschal ermittelt werden. Ausgenommen sind aber Eink\u00fcnfte als Gesellschafter-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer, Aufsichtsratsmitglied und Stiftungsvorstand. Bei der Gewinnermittlung sind dabei die <strong>Betriebsausgaben pauschal mit 45% bzw 20% bei Dienstleistungsbetrieben<\/strong> anzusetzen. Daneben k\u00f6nnen nur noch Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge, das Arbeitsplatzpauschale sowie das 50%ige Pauschale f\u00fcr betrieblich genutzte Netzkarten f\u00fcr Massenbef\u00f6rderungsmittel abgezogen werden. Der Grundfreibetrag des Gewinnfreibetrages steht ebenfalls zu.<\/p>\n<blockquote><p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>TIPP<\/strong>: Da bei nebenberuflichen Eink\u00fcnften (zB Vortragst\u00e4tigkeit, Autorenhonorare) sehr oft ohnehin nur geringe Betriebsausgaben anfallen, kann die Inanspruchnahme der Pauschalierung interessant werden.<\/p><\/blockquote>\n<h1>\u201eKLEINUNTERNEHMER\u201c-GSVG-BEFREIUNG BIS 31.12.2022 BEANTRAGEN<\/h1>\n<p><strong>Gewerbetreibende und \u00c4rzte (Zahn\u00e4rzte)<\/strong> k\u00f6nnen bis sp\u00e4testens 31.12.2022 <strong>r\u00fcckwirkend f\u00fcr das laufende Jahr<\/strong> die Befreiung von der <strong>Kranken- und Pensionsversicherung<\/strong> <strong>nach<\/strong> <strong>GSVG <\/strong>(\u00c4rzte nur Pensionsversicherung)<strong> beantragen<\/strong>, wenn die steuerpflichtigen <strong>Eink\u00fcnfte <\/strong><strong>2022 maximal \u20ac 5.830,20 <\/strong>und der<strong> Jahresumsatz 2022 maximal \u20ac 35.000 <\/strong>aus s\u00e4mtlichen unternehmerischen T\u00e4tigkeiten betragen werden. Antragsberechtigt sind<\/p>\n<ul>\n<li>Jungunternehmer (maximal 12 Monate GSVG-Pflicht in den letzten f\u00fcnf Jahren), die das 57. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.<\/li>\n<li>Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, sowie<\/li>\n<li>M\u00e4nner und Frauen, die das 57. Lebensjahr (nicht aber das 60. Lebensjahr) vollendet haben, wenn sie in den letzten f\u00fcnf Jahren die ma\u00dfgeblichen Umsatz- und Einkunftsgrenzen nicht \u00fcberschritten haben.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Befreiung kann auch w\u00e4hrend des <strong>Bezugs von Kinderbetreuungsgeld<\/strong> oder bei Bestehen einer Teilversicherung w\u00e4hrend der Kindererziehung beantragt werden, wenn die <strong>monatlichen Eink\u00fcnfte maximal \u20ac 485,85 <\/strong>und der <strong>monatliche Umsatz maximal \u20ac 2.916,67 <\/strong>betragen.<\/p>\n<blockquote><p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>TIPP<\/strong>: Der Antrag f\u00fcr 2022 muss sp\u00e4testens am 31.12.2022 bei der SVS einlangen. Wurden im Jahr 202<strong>2<\/strong> bereits Leistungen aus der Krankenversicherung bezogen, gilt die Befreiung von KV-Beitr\u00e4gen erst ab Einlangen des Antrags.<\/p><\/blockquote>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Unternehmer mit einem Jahres-Nettoumsatz von bis zu \u20ac 35.000 sind umsatzsteuerlich Kleinunternehmer und damit von der Umsatzsteuer befreit. 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