{"id":3850,"date":"2022-10-20T10:46:54","date_gmt":"2022-10-20T09:46:54","guid":{"rendered":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/?p=3850"},"modified":"2022-10-20T10:50:09","modified_gmt":"2022-10-20T09:50:09","slug":"steueroptimale-verlustverwertung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/2022\/10\/20\/steueroptimale-verlustverwertung\/","title":{"rendered":"steueroptimale Verlustverwertung"},"content":{"rendered":"<h2>Verrechnung von Verlustvortr\u00e4gen<\/h2>\n<p>Vortragsf\u00e4hige Verluste k\u00f6nnen bei der <strong>K\u00f6rperschaftsteuer nur mit bis zu 75%<\/strong> des Gesamtbetrags der Eink\u00fcnfte verrechnet werden. Ausgenommen von dieser 25%igen Mindestbesteuerung sind ua Liquidations- und Sanierungsgewinne sowie Gewinne aus der Ver\u00e4u\u00dferung von (Teil-)Betrieben und Mitunternehmeranteilen. Bei der <strong>Einkommensteuer<\/strong> sind vorgetragene <strong>Verluste zu 100%<\/strong> mit dem Gesamtbetrag der Eink\u00fcnfte zu verrechnen. Diese Regelung f\u00fchrt in jenen F\u00e4llen zu Nachteilen, in denen die vortragsf\u00e4higen Verluste ann\u00e4hernd so hoch wie der Gesamtbetrag der Eink\u00fcnfte sind, da die Vorteile der niedrigen Tarifstufen bei der Einkommensteuer nicht ausgen\u00fctzt werden k\u00f6nnen und auch Sonderausgaben und au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen steuerlich ins Leere gehen.<\/p>\n<blockquote><p><strong>TIPP<\/strong>: Auch der Verlust eines Einnahmen-Ausgaben-Rechners ist unbeschr\u00e4nkt vortragsf\u00e4hig.<\/p><\/blockquote>\n<h2>Verlustverwertung bei Kapitalgesellschaften durch Gruppenbesteuerung<\/h2>\n<p>Die innerhalb einer Unternehmensgruppe bei einzelnen in- oder ausl\u00e4ndischen Kapitalgesellschaften angefallenen <strong>Verluste <\/strong>k\u00f6nnen im Rahmen der Gruppenbesteuerung <strong>steueroptimal verwertet werden<\/strong>. F\u00fcr die Begr\u00fcndung einer steuerlichen Unternehmensgruppe ist neben der ab Beginn des Wirtschaftsjahres erforderlichen <strong>finanziellen Verbindung<\/strong> (Kapitalbeteiligung von mehr als 50% und Mehrheit der Stimmrechte) die <strong>Stellung eines Gruppenantrags<\/strong> beim zust\u00e4ndigen Finanzamt erforderlich.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Dieser muss sp\u00e4testens <strong>vor dem Bilanzstichtag<\/strong> (der einzubeziehenden Gesellschaft) jenes Jahres gestellt werden, f\u00fcr das er erstmals wirksam sein soll. Kapitalgesellschaften, die auf den 31.12.2022 bilanzieren und die bereits seit Beginn ihres Wirtschaftsjahres (im Regelfall seit 1.1.2022) im Sinne der obigen Ausf\u00fchrungen finanziell verbunden sind, k\u00f6nnen daher durch die <strong>Stellung eines Gruppenantrags bis zum 31.12.2022 <\/strong>noch <strong>f\u00fcr das gesamte Jahr 2022 <\/strong>eine steuerliche Unternehmensgruppe bilden bzw in eine bereits bestehende Gruppe aufgenommen werden. Sie k\u00f6nnen damit die im Jahr 2022 bei einzelnen Gruppengesellschaften erwirtschafteten Verluste noch im Jahr 2022 von den Gewinnen 2022 anderer Gruppengesellschaften steuerlich absetzen.<\/p>\n<p>Beachten Sie auch, dass f\u00fcr Vorgruppenverluste von Gruppenmitgliedern, die mit eigenen Gewinnen des Gruppenmitglieds zu verrechnen sind, die 75%-Verlustverrechnungsgrenze nicht gilt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Durch die Einbeziehung ausl\u00e4ndischer Tochtergesellschaften k\u00f6nnen auch <strong>Auslandsverluste<\/strong> \u2013 entsprechend der Beteiligungen &#8211; in \u00d6sterreich verwertet werden. <strong>Allerdings<\/strong> k\u00f6nnen nur ausl\u00e4ndische Kapitalgesellschaften aus einem EU-Staat oder einem Drittstaat, mit dem eine umfassende Amtshilfe besteht, in die Unternehmensgruppe einbezogen werden. Verluste ausl\u00e4ndischer Gruppenmitglieder k\u00f6nnen im Jahr der <strong>Verlustzurechnung h\u00f6chstens im Ausma\u00df von 75%<\/strong> des gesamten inl\u00e4ndischen Gruppeneinkommens ber\u00fccksichtigt werden. Die verbleibenden 25% gehen in den Verlustvortrag des Gruppentr\u00e4gers ein.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<blockquote><p><strong>TIPP<\/strong>: Die Gruppenbesteuerung kann \u00fcberdies auch zur steueroptimalen <strong>Verwertung von Finanzierungskosten<\/strong> im Zusammenhang mit dem Erwerb von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft verwendet werden, au\u00dfer die Anteile wurden von einer Konzerngesellschaft oder einem Gesellschafter mit beherrschendem Einfluss erworben.<\/p><\/blockquote>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>Verluste bei kapitalistischen Mitunternehmern nur vortragsf\u00e4hig<\/h2>\n<p>Bei nat\u00fcrlichen Personen sind Verluste als kapitalistische Mitunternehmer nicht ausgleichsf\u00e4hig, insoweit dadurch ein negatives steuerliches Kapitalkonto entsteht. Derartige Verluste sind als Wartetastenverluste f\u00fcr k\u00fcnftige Gewinne (oder Einlagen) aus derselben Einkunftsquelle <strong>vortragsf\u00e4hig<\/strong>.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Verrechnung von Verlustvortr\u00e4gen Vortragsf\u00e4hige Verluste k\u00f6nnen bei der K\u00f6rperschaftsteuer nur mit bis zu 75% des Gesamtbetrags der Eink\u00fcnfte verrechnet werden. 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