{"id":3713,"date":"2022-09-12T10:57:59","date_gmt":"2022-09-12T09:57:59","guid":{"rendered":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/?p=3713"},"modified":"2022-09-12T10:57:59","modified_gmt":"2022-09-12T09:57:59","slug":"vwgh-laufende-zahlungen-in-den-reparaturfonds-nicht-sofort-abzugsfaehig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/2022\/09\/12\/vwgh-laufende-zahlungen-in-den-reparaturfonds-nicht-sofort-abzugsfaehig\/","title":{"rendered":"VwGH: Laufende Zahlungen in den Reparaturfonds nicht sofort abzugsf\u00e4hig"},"content":{"rendered":"<p>Im vorliegenden Fall hat sich der VwGH erstmals dazu ge\u00e4u\u00dfert, ob Beitr\u00e4ge zur Instandhaltungsr\u00fccklage im Jahr der Zahlung als sofort abzugsf\u00e4hige Werbungskosten zu werten sind, da mit der Zahlung in die Instandhaltungsr\u00fccklage die Verf\u00fcgungsgewalt \u00fcber dieses Verm\u00f6gen auf die Wohnungseigentumsgemeinschaft \u00fcbergeht. Der einzelne Wohnungseigent\u00fcmer kann, in der Regel, nicht alleine entscheiden, wie die R\u00fccklage verwendet wird und kann auch keine R\u00fcckzahlungen verlangen. Dies auch dann nicht, wenn er aus der Wohnungseigentumsgemeinschaft ausscheidet (zB Verkauf des WE-Objekts). Dennoch sind die geleisteten Zahlungen (noch) nicht als sofortige Werbungskosten im Jahr der Zufuhr abzugsf\u00e4hig. Der VwGH begr\u00fcndet seine Ansicht damit, dass zum Zeitpunkt der Zahlung noch nicht feststeht, welche Verbesserungs- oder Erhaltungsarbeiten mit der R\u00fccklage vorgenommen werden und damit auch noch nicht beurteilt werden kann, ob es sich um aktivierungspflichtige (zB Herstellung oder Instandsetzung) oder sofort abzugsf\u00e4hig Ausgaben (Instandhaltung) handelt. Erst wenn das R\u00fccklagenguthaben tats\u00e4chlich verwendet wird, steht der Ausgabencharakter fest und erst dann k\u00f6nnen (anteilige) Werbungskosten geltend gemacht werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong>Mit dieser Entscheidung hat der VwGH f\u00fcr eine bisher ungekl\u00e4rt gebliebene Frage Rechtssicherheit geschaffen, jedoch er\u00f6ffnet er dadurch auch weitreichende steuerliche Problemfelder wie zB:<br \/>\n&#8211; Wie ist eine nicht verbrauchte Instandhaltungsr\u00fccklage beim Verkauf\/Ankauf des WE-Objekts zu ber\u00fccksichtigen?<br \/>\n&#8211; Wie ist zu verfahren, wenn bislang die Zahlungen in die Instandhaltungsr\u00fccklage als sofort abzugsf\u00e4hige Ausgaben behandelt wurden?<\/p>\n<p>In der Literatur wird erstere Frage damit \u201egel\u00f6st\u201c, dass beim Ankauf\/Verkauf die unverbrauchte R\u00fccklage aus dem Kaufpreis herausgerechnet wird und somit nicht der Immo-ESt (jedoch der Grunderwerbsteuer) unterliegt. Auf der K\u00e4uferseite ist der Kaufpreis in Boden, Geb\u00e4ude und R\u00fccklage aufzuteilen, da nur vom \u201ereinen\u201c Geb\u00e4udewert eine AfA geltend gemacht werden kann (Die Finanzverwaltung geht derzeit davon aus, dass eine derartige Trennung nur dann zul\u00e4ssig ist, wenn der R\u00fccklagenbetrag ausdr\u00fccklich im Vertrag angef\u00fchrt wird) Anzumerken ist hier allerdings, dass eine Ber\u00fccksichtigung der unverbrauchten R\u00fccklage im Rahmen eines Verkaufs im Regime der Immobilienertragsteuer eine maximale Steuerentlastung von 30% (beim Verk\u00e4ufer) mit sich zieht, wohingegen ein Abzug als Werbungskosten\u00a0 eine Entlastung von bis zu 55% bewirken kann. Ob diese L\u00f6sung dem Gleichheitsgebot standh\u00e4lt, bleibt abzuwarten. F\u00fcr letztere Frage und zahlreichen weitere, gibt es derzeit noch keine \u201eL\u00f6sung\u201c. Es w\u00e4re allerdings &#8211; allein schon aus Gr\u00fcnden der Administrierbarkeit &#8211; eine Stichtagsl\u00f6sung (zB gekoppelt an das Inkrafttreten der WEG-Novelle 2022) f\u00fcr all diejenigen, die bislang die Einzahlungen in die Instandhaltungsr\u00fccklage als sofort abzugsf\u00e4hige Werbungskosten geltend gemacht haben, w\u00fcnschenswert.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im vorliegenden Fall hat sich der VwGH erstmals dazu ge\u00e4u\u00dfert, ob Beitr\u00e4ge zur Instandhaltungsr\u00fccklage im Jahr der Zahlung als sofort abzugsf\u00e4hige Werbungskosten zu werten sind, da mit der Zahlung in&hellip; <br \/><a class=\"read-more-button\" href=\"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/2022\/09\/12\/vwgh-laufende-zahlungen-in-den-reparaturfonds-nicht-sofort-abzugsfaehig\/\">Mehr Lesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[4,41],"tags":[571,572],"class_list":["post-3713","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-aktuelles","category-steuern-allgemein","tag-ruecklagenfonds","tag-vermietung-investitionsruecklage"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3713","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=3713"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3713\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=3713"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=3713"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=3713"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}