{"id":3709,"date":"2022-09-12T10:52:51","date_gmt":"2022-09-12T09:52:51","guid":{"rendered":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/?p=3709"},"modified":"2022-09-12T10:52:51","modified_gmt":"2022-09-12T09:52:51","slug":"teuerungspraemie-versus-mitarbeiterbeteiligung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/2022\/09\/12\/teuerungspraemie-versus-mitarbeiterbeteiligung\/","title":{"rendered":"Teuerungspr\u00e4mie versus Mitarbeiterbeteiligung"},"content":{"rendered":"<p>Mit der \u00f6kosozialen Steuerreform 2022 wurde die M\u00f6glichkeit geschaffen, aktiven Mitarbeitern <strong>j\u00e4hrlich<\/strong> eine <strong>Mitarbeitergewinnbeteiligung<\/strong> bis zu \u20ac 3.000 auszubezahlen. Auf Grund der j\u00fcngst eingetretenen Teuerungen, ausgel\u00f6st durch den Russland-Ukraine-Konflikt, hat der Gesetzgeber eine abgabenfreie <strong>Teuerungspr\u00e4mie<\/strong> geschaffen. Um die diversen (Steuer-)Vorteile dieser zwei Pr\u00e4mien nutzen zu k\u00f6nnen, d\u00fcrfen pro Kalenderjahr und pro Mitarbeiter die Pr\u00e4mien kombiniert \u20ac 3.000 nicht \u00fcbersteigen. Sie stehen daher zueinander in einem Spannungsverh\u00e4ltnis und es stellt sich die Frage, welche Pr\u00e4mie f\u00fcr welche Zwecke die bessere L\u00f6sung darstellt. Wir wollen Ihnen daher einen \u00dcberblick \u00fcber die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Pr\u00e4mien liefern, damit Sie eine f\u00fcr Ihre Mitarbeiter optimale Entscheidung treffen k\u00f6nnen:<\/p>\n<h2>Teuerungspr\u00e4mie<\/h2>\n<p>In unserer Sonder-KlientenINFO zum Teuerungsentlastungspaket haben wir Ihnen bereits von der Teuerungspr\u00e4mie berichtet. Wir d\u00fcrfen Ihnen noch einmal einen kurzen \u00dcberblick \u00fcber die Pr\u00e4mie geben, damit der Vergleich zur Mitarbeitergewinnbeteiligung greifbarer wird.<\/p>\n<p>Die steuerfreie <strong>Teuerungspr\u00e4mie<\/strong> betr\u00e4gt <strong>bis zu \u20ac 3.000<\/strong> j\u00e4hrlich pro Mitarbeiter und kann in den Jahren 2022 und 2023 <strong>g\u00e4nzlich abgabenfrei<\/strong> (Lohnsteuer, Sozialversicherung, BV, DB, DZ und Kommunalsteuer) ausbezahlt werden.<\/p>\n<p>Dabei sind folgende Einschr\u00e4nkungen zu beachten:<\/p>\n<ul>\n<li>Die Abgabenfreiheit gilt ohne weitere Voraussetzungen f\u00fcr \u20ac 2.000 pro Jahr. Die restlichen \u20ac\u00a0 1.000 k\u00f6nnen dann abgabenfrei ausbezahlt werden, wenn die Zahlung auf Grund einer lohngestaltenden Vorschrift erfolgt. Diese sind zB kollektiv\u00advertragliche Regelungen, eine rechtsg\u00fcltige Betriebsvereinbarung, die Gew\u00e4hrung der Pr\u00e4mie f\u00fcr bestimmte Arbeitnehmergruppen.<\/li>\n<li>Der H\u00f6chstbetrag von \u20ac 3.000 gilt als gemeinsamer H\u00f6chstbetrag f\u00fcr Teuerungs\u00adpr\u00e4mien und Mitarbeitergewinnbeteiligungen.<\/li>\n<li>Es muss sich um Pr\u00e4mien handeln, die zus\u00e4tzlich ausbezahlt und nicht \u00fcblicherweise ohnehin gew\u00e4hrt werden. Es darf somit keine \u201enormale\u201c j\u00e4hrliche Pr\u00e4mie in eine Teuerungspr\u00e4mie umgewandelt werden. Gesetzlich vorgesehen ist jedoch die M\u00f6glich\u00adkeit einer Umwandlung von einer bereits bezahlten Mitarbeitergewinn\u00adbeteiligung in eine Teuerungspr\u00e4mie.<\/li>\n<li>Diese Pr\u00e4mien erh\u00f6hen nicht das Jahressechstel und werden nicht auf das Jahres\u00adsechstel angerechnet.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>Wichtige Unterschiede zur Mitarbeitergewinnbeteiligung:<\/h2>\n<ul>\n<li>Die Mitarbeitergewinnbeteiligung ist im Gegensatz zur Teuerungspr\u00e4mie <strong>nur von der Lohnsteuer befreit<\/strong>.<\/li>\n<li>Die Mitarbeitergewinnbeteiligung muss an alle Mitarbeiter oder an bestimmte <strong>Gruppen<\/strong> gew\u00e4hrt werden. Die Gruppenbildung von Mitarbeitern muss nach objektiven und nachvollziehbaren Kriterien erfolgen (zB das gesamte Verkaufspersonal, das gesamte Lagerpersonal). Eine willk\u00fcrliche Gruppenbildung aus pers\u00f6nlichen Vorlieben ist nicht zul\u00e4ssig.<\/li>\n<li>Die Mitarbeitergewinnbeteiligung ist maximal mit dem <strong>Vorjahres-EBIT<\/strong> (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) gedeckelt Bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern ist der <strong>steuerliche Vorjahresgewinn<\/strong> ma\u00dfgebend.<\/li>\n<li>Die Mitarbeitergewinnbeteiligung ist dann <strong>nicht steuerfrei, wenn sie anstatt des bisher bezahlten Arbeitslohns gew\u00e4hrt wird<\/strong>. Sind jedoch bereits bestehende freiwillige variable Verg\u00fctungen f\u00fcr die Mitarbeiter vorgesehen, so k\u00f6nnen diese in eine steuerfreie Mitarbeitergewinnbeteiligung umgewandelt werden (sofern die Kriterien f\u00fcr diese Gewinnbeteiligungen erf\u00fcllt sind).<\/li>\n<\/ul>\n<p>In aller Regel wird f\u00fcr den Arbeitgeber die Teuerungspr\u00e4mie das pr\u00e4ferierte Instrument sein, zus\u00e4tzliche Pr\u00e4mien an Mitarbeiter auszubezahlen, weil diese zur G\u00e4nze von den Lohnnebenkosten befreit ist. Da die Gew\u00e4hrung von Teuerungspr\u00e4mien auf die Jahre 2022 und 2023 begrenzt ist, wird die Mitarbeitergewinnbeteiligung voraussichtlich erst im Jahr 2024 an Bedeutung gewinnen, sofern die Teuerungspr\u00e4mie nicht verl\u00e4ngert wird. Alle wesentlichen Unterschiede finden Sie nochmals zusammengefasst in der nachstehenden Tabelle:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<table>\n<tbody>\n<tr>\n<td width=\"201\">&nbsp;<\/td>\n<td width=\"201\"><strong>Teuerungspr\u00e4mie<\/strong><\/td>\n<td width=\"201\"><strong>Mitarbeitergewinnbeteiligung<\/strong><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"201\"><strong>Beg\u00fcnstigte Pr\u00e4mienh\u00f6he<\/strong><\/td>\n<td width=\"201\">\u20ac 2.000 pro Jahr pro MA<br \/>\nohne Voraussetzungen;<\/p>\n<p>zus\u00e4tzlich \u20ac 1.000 bei einer lohngestaltenden Vorschrift<\/td>\n<td width=\"201\">\u20ac 3.000 pro Jahr pro MA<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"201\"><strong>Anwendungsjahre<\/strong><\/td>\n<td width=\"201\">2022 und 2023<\/td>\n<td width=\"201\">ab 2022 zeitlich unbefristet<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"201\"><strong>Abgabenrechtliche Befreiungen<\/strong><\/td>\n<td width=\"201\">Lohnsteuer, Kommunalsteuer, Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag sowie Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge<\/td>\n<td width=\"201\">Lohnsteuer<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"201\"><strong>Mitarbeitergruppen<\/strong><\/td>\n<td width=\"201\">keine MA-Gruppen<\/td>\n<td width=\"201\">Gewinnbeteiligung muss an Mitarbeitergruppen mit<br \/>\nobjektiven, nachvollziehbaren Kriterien erfolgen<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"201\"><strong>Unternehmensgewinn<\/strong><\/td>\n<td width=\"201\">Kein Gewinn erforderlich<\/td>\n<td width=\"201\">Pr\u00e4mienh\u00f6he mit dem<br \/>\nVorjahres-EBIT gedeckelt<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"201\"><strong>Ersetzt \u201enormale\u201c Pr\u00e4mien<\/strong><\/td>\n<td width=\"201\">Nein,<br \/>\nes muss sich um zus\u00e4tzliche Zahlungen handeln<\/td>\n<td width=\"201\">Ja,<br \/>\nbei Vorliegen aller Voraussetzungen<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit der \u00f6kosozialen Steuerreform 2022 wurde die M\u00f6glichkeit geschaffen, aktiven Mitarbeitern j\u00e4hrlich eine Mitarbeitergewinnbeteiligung bis zu \u20ac 3.000 auszubezahlen. Auf Grund der j\u00fcngst eingetretenen Teuerungen, ausgel\u00f6st durch den Russland-Ukraine-Konflikt, hat&hellip; <br \/><a class=\"read-more-button\" href=\"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/2022\/09\/12\/teuerungspraemie-versus-mitarbeiterbeteiligung\/\">Mehr Lesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[4,42],"tags":[433,568,569],"class_list":["post-3709","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-aktuelles","category-lohnverrechnung","tag-mitarbeiterbeteiligung","tag-teuerungspraemie","tag-unterschied-teuerungspraemie-und-mitarbeiterbeteiligung"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3709","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=3709"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3709\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=3709"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=3709"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=3709"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}