{"id":3575,"date":"2022-05-16T08:24:25","date_gmt":"2022-05-16T07:24:25","guid":{"rendered":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/?p=3575"},"modified":"2022-05-16T08:24:25","modified_gmt":"2022-05-16T07:24:25","slug":"jahresabschluss-und-auswirkungen-der-ukraine-krise","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/2022\/05\/16\/jahresabschluss-und-auswirkungen-der-ukraine-krise\/","title":{"rendered":"Jahresabschluss und Auswirkungen der Ukraine-Krise"},"content":{"rendered":"<p>Um die Auswirkungen auf die Bilanzierung analysieren zu k\u00f6nnen, gilt es, sich zun\u00e4chst den Ablauf der Geschehnisse in Erinnerung rufen. Am 21.2.2022 hat die Russische F\u00f6deration die in der Ukraine liegenden Regionen Donezk und Luhansk als unabh\u00e4ngige Staaten anerkannt<strong>. Am 24.2.2022<\/strong> hat die Russische F\u00f6deration verk\u00fcndet, dass die beiden Volksrepubliken sie um Hilfe gebeten haben, und einen breit angelegten <strong>Angriff auf die Ukraine begonnen<\/strong>. Seither befindet sich die Russische F\u00f6deration mit der Ukraine im Kriegszustand mit vielf\u00e4ltigen, auch <strong>wirtschaftlichen Auswirkungen auf lokale und westliche Unternehmen (die \u201eUkraine-Krise\u201c).<\/strong> Vor diesem Hintergrund ergeben sich zahlreiche <strong>Fragestellungen<\/strong> iZm der Unternehmensberichterstattung betreffend den <strong>Zeitpunkt und das Ausma\u00df der bilanziellen Erfassung der Auswirkungen der Ukraine-Krise <\/strong>sowie ferner sich daraus ergebende Angabe- und Ausweiserfordernisse.<\/p>\n<ul>\n<li>\n<h4>\u00a0<span style=\"color: #800000;\">Bilanzielle Auswirkungen f\u00fcr Abschlussstichtage <u>bis<\/u> einschlie\u00dflich 23. Februar 2022<\/span><\/h4>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p>Nach Ansicht des AFRAC ist <strong>mit dem<\/strong> <strong>Beginn des Angriffs auf die Ukraine ein wertbegr\u00fcndendes Ereignis eingetrete<\/strong>n, welches grunds\u00e4tzlich <strong>nicht<\/strong> im Zahlenwerk von Abschl\u00fcssen zu Stichtagen bis zum 23.2.2022 zu <strong>ber\u00fccksichtigen<\/strong> ist, es sei denn, die M\u00f6glichkeit zur Unternehmensfortf\u00fchrung ist dadurch gef\u00e4hrdet. Deuten die wirtschaftlichen Auswirkungen der Ukraine-Krise darauf hin, dass die Going Concern-Annahme nicht mehr angemessen ist, darf der Abschluss nicht unter Annahme der Unternehmensfortf\u00fchrung aufgestellt werden.<\/p>\n<p>Bei der Beurteilung der Angemessenheit sind s\u00e4mtliche bis zum Tag der Aufstellung verf\u00fcgbaren Informationen \u00fcber die Zukunft heranzuziehen und somit auch alle durch die Ukraine-Krise verursachten m\u00f6glichen Auswirkungen in die \u00dcberlegungen mit einzubeziehen. In diesem Zusammenhang ist zu beurteilen<strong>, ob sich die Unternehmenssituation durch die Ukraine-Krise zu einer akuten Krise des Unternehmens entwickelt hat<\/strong> bzw entwickeln wird oder ob die Ukraine-Krise eine schon bestehende, bereits akute Krise verst\u00e4rkt hat. Bei der Krisenanalyse sind zum einen die unmittelbaren Auswirkungen der Kriegseinwirkungen, zB betreffend Niederlassungen und direkte Beteiligungen in der Ukraine oder dortige Beteiligte an der Wertsch\u00f6pfungskette, sowie zum anderen die langfristigen, globalen Auswirkungen, vor allem bedingt durch die Wirtschaftssanktionen der westlichen Staaten gegen Russland und Belarus sowie deren Gegenma\u00dfnahmen, zu beachten. Als Ergebnis dieser Analyse kann zur <strong>Untermauerung der Going Concern-Annahme<\/strong> die Erstellung bzw die Aktualisierung von Unternehmenspl\u00e4nen (zumindest Finanzpl\u00e4nen) und Szenarien oder ggf die Erstellung einer Fortbestehensprognose notwendig sein.<\/p>\n<p>F\u00fcr die im Kontext der Ukraine-Krise erforderlichen <strong>Angaben in Anhang und Lagebericht<\/strong> wird auf die Kapitel 2.2. und 2.3. der AFRAC-Fachinformation verwiesen.<\/p>\n<ul>\n<li>\n<h4><span style=\"color: #800000;\">Bilanzielle Auswirkungen f\u00fcr Abschlussstichtage <u>nach<\/u> dem 23.Februar 2022<\/span><\/h4>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Ber\u00fccksichtigung der Auswirkungen der Ukraine-Krise im Zahlenwerk eines Abschlusses ist\u00a0 iSd <strong>Stichtagsprinzips<\/strong> in Abschl\u00fcssen zu Stichtagen nach dem 23.2.2022 geboten. Dadurch k\u00f6nnen sich verschiedene Themenstellungen ergeben. Insbesondere kann eine neuerliche <strong>\u00dcberpr\u00fcfung der Fortf\u00fchrungsf\u00e4higkeit<\/strong> erforderlich sein sowie die M\u00f6glichkeit oder Notwendigkeit zur <strong>Durchbrechung des Stetigkeitsgrundsatzes<\/strong> f\u00fcr Ansatz und Bewertung bestehen. Die aktuelle Krise und ihre wirtschaftlichen Folgen k\u00f6nnen sich zudem vielfach auf die Bilanz von betroffenen Unternehmen auswirken. F\u00fcr Aktiva und Passiva gilt bspw Folgendes:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li>Die aktuelle Ukraine-Krise wird idR dazu f\u00fchren, dass die Pr\u00fcfung von <strong>au\u00dferplanm\u00e4\u00dfigen<\/strong> <strong>Abschreibungen<\/strong> bzw die Durchf\u00fchrung von Wertminderungstests nach IFRS erforderlich ist. Dies betrifft insbesondere Firmenwerte und anderes immaterielles Verm\u00f6gen, Sach- sowie ggf Finanzanlageverm\u00f6gen.<\/li>\n<li>Bei Finanzanlage- und -umlaufverm\u00f6gen, welches zu <strong>beizulegenden Zeitwerten<\/strong> bewertet wird, sind die Auswirkungen der Ukraine-Krise bei der Wertermittlung zu ber\u00fccksichtigen.<\/li>\n<li>Die Krise kann sich ferner auf die Bewertung der <strong>Vorr\u00e4te<\/strong> Abschreibungen, bspw aufgrund erh\u00f6hter Kosten zur Fertigstellung der Erzeugnisse, k\u00f6nnen erforderlich sein. Zudem k\u00f6nnen durch Verz\u00f6gerungen bzw Unterbrechungen in den Lieferketten nicht aktivierungsf\u00e4hige Leerkosten entstehen.<\/li>\n<li>Bei der Bewertung von <strong>Forderungen<\/strong> ist durch die verh\u00e4ngten Sanktionen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten in den Krisenregionen mit erh\u00f6hten Ausfallsrisiken zu rechnen. Bei der Ermittlung von Wertberichtigungen zu Forderungen sind sowohl direkte als auch indirekte Auswirkungen der Ukraine-Krise auf die Schuldner zu ber\u00fccksichtigen; dies betrifft sowohl Einzelwertberichtigungen als auch Pauschalwertberichtigungen.<\/li>\n<li>\u00c4nderungen der <strong>Zugriffsm\u00f6glichkeiten auf Konten<\/strong> in den betroffenen Regionen k\u00f6nnen Auswirkungen auf den Ausweis der liquiden Mittel haben.<\/li>\n<li>Auswirkungen k\u00f6nnen sich auf die <strong>Umsatzerl\u00f6se<\/strong> dem Grunde und der H\u00f6he nach ergeben, wenn sich die erwartete Gegenleistung des Kunden oder die erwarteten Kosten der Vertragserf\u00fcllung \u00e4ndern.<\/li>\n<li>In Bezug <strong>auf aktive latente Steuern<\/strong> muss, insb wenn diese aufgrund von Verlustvortr\u00e4gen gebildet wurden, beurteilt werden, ob zuk\u00fcnftig ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis vorliegen wird.<\/li>\n<li>Schwebende Absatz- und Beschaffungsgesch\u00e4fte mit Bezug zu den betroffenen Regionen k\u00f6nnen die Bildung von <strong>R\u00fcckstellungen<\/strong> Denkbar w\u00e4ren dabei R\u00fcckstellungen f\u00fcr drohende Verluste oder f\u00fcr belastende Vertr\u00e4ge bspw infolge steigender Rohstoffpreise oder gar Exportstopps f\u00fcr gewisse Produkte, sowie f\u00fcr Vertragsstrafen. R\u00fcckstellungen k\u00f6nnen ebenso f\u00fcr geplante Umstrukturierungen erforderlich sein, etwa wenn Unternehmen aus Anlass der aktuellen Situation entscheiden, mittel- bis langfristig ihre Niederlassungen in diesen L\u00e4ndern aufzugeben.<\/li>\n<li>Verluste oder Verm\u00f6gensschm\u00e4lerungen, die ein Unternehmen durch die Ukraine-Krise erleidet, k\u00f6nnen zum Bruch von Kreditbedingungen (Covenants) f\u00fchren. Dies f\u00fchrt im Regelfall zu einer vorzeitigen R\u00fcckzahlungsverpflichtung, wodurch sich deren Fristigkeit \u00e4ndert.<\/li>\n<li><strong>Eventualverbindlichkeiten<\/strong> sowie <strong>Haftungsverh\u00e4ltnisse<\/strong> k\u00f6nnen schlagend werden. Diese sind sodann in der Bilanz anzusetzen.<\/li>\n<li>Aufgrund des starken Absturzes des russischen (RUB) und belarussischen (BYN) Rubels sowie der ukrainischen W\u00e4hrung (UAH) ist mit der vermehrten Realisation von <strong>Fremdw\u00e4hrungsverlusten<\/strong> zu rechnen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Auswirkungen der Ukraine-Krise auf <strong>Konzernabschl\u00fcsse<\/strong> wird in der AFRAC-Stellungnahme (Stand: April 2022) unter Kapitel 2.8 dargestellt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Um die Auswirkungen auf die Bilanzierung analysieren zu k\u00f6nnen, gilt es, sich zun\u00e4chst den Ablauf der Geschehnisse in Erinnerung rufen. 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