{"id":3508,"date":"2022-04-14T09:21:42","date_gmt":"2022-04-14T08:21:42","guid":{"rendered":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/?p=3508"},"modified":"2022-04-14T09:24:47","modified_gmt":"2022-04-14T08:24:47","slug":"updates-zum-ertragsteuerrecht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/2022\/04\/14\/updates-zum-ertragsteuerrecht\/","title":{"rendered":"Updates zum Ertragsteuerrecht"},"content":{"rendered":"<h2>Steuerneutralit\u00e4t des Tausches von Kryptoassets gilt auch f\u00fcr im Betriebsverm\u00f6gen gehaltene Kryptoassets<\/h2>\n<p>Der Fachsenat f\u00fcr Steuerrecht der KSW hat iZm den neuen Bestimmungen zur Besteuerung von Kryptoassets das BMF um Klarstellung gebeten, ob die Regelung der Nichtbesteuerung des Tausches von Kryptow\u00e4hrungen in andere Kryptow\u00e4hrungen auch f\u00fcr im Betriebsverm\u00f6gen gehaltene Kryptow\u00e4hrungen anzuwenden ist. J\u00fcngst hat das BMF best\u00e4tigt, dass die steuerliche Unbeachtlichkeit des Tausches von Kryptow\u00e4hrungen gegen Kryptow\u00e4hrungen auch im betrieblichen Bereich zur Anwendung kommt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>Klarstellungen zur steuerfreien Mitarbeiterbeteiligung<\/h2>\n<p>Zur steuerfreien Mitarbeitergewinnbeteiligung haben wir schon in der letzten KlientenINFO berichtet. In der Zwischenzeit gab es in einer BMF-Info weitere Klarstellungen und Antworten auf Zweifelsfragen. Die wichtigsten Aussagen haben wir nachstehend im \u00dcberblick dargestellt:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Begriff \u201eGewinnbeteiligung\u201c:<\/strong> Darunter wird die Beteiligung der Arbeitnehmer am unternehmensrechtlichen Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) der im letzten Kalenderjahr endenden Wirtschaftsjahre verstanden. Die Mitarbeitergewinnbeteiligung ist daher vergangenheitsbezogen als Beteiligung am Vorjahresergebnis zu verstehen, zu welchem die Mitarbeiter beigetragen haben.<\/li>\n<li><strong>Ausma\u00df der steuerfreien Gewinnbeteiligung je Mitarbeiter:<\/strong> Die steuerfreie Mitarbeitergewinnbeteiligung betr\u00e4gt pro Arbeitnehmer j\u00e4hrlich maximal bis zu \u20ac 3.000 (Freibetrag, keine Freigrenze), diese ist in das Lohnkonto aufzunehmen und am Jahreslohnzettel (L16) auszuweisen. Dar\u00fcber hinaus ist auch eine unternehmensbezogene Deckelung vorgesehen. Wenn die Summe der j\u00e4hrlich gew\u00e4hrten Gewinnbeteiligungen das unternehmensrechtliche Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) der im letzten Kalenderjahr endenden Wirtschaftsjahre \u00fcbersteigt, besteht insoweit keine Steuerfreiheit. Geh\u00f6rt das Unternehmen des Arbeitgebers zu einem Konzern, kann <strong>alternativ bei s\u00e4mtlichen Unternehmen des Konzerns<\/strong> auf das EBIT des Konzerns abgestellt werden.<\/li>\n<li>Die <strong>Beg\u00fcnstigungsgrenze<\/strong> in H\u00f6he von \u20ac 3.000 bezieht sich auf den <strong>Bruttobetrag der Mitarbeitergewinnbeteiligung<\/strong>, d.h. auf die Gewinnbeteiligung vor Abzug der Dienstnehmeranteile zur Sozialversicherung.<\/li>\n<li>Die Gewinnbeteiligung muss von einem <strong>Arbeitgeber iSd \u00a7 47 Abs 1 EStG gew\u00e4hrt<\/strong> Keine steuerfreie Gewinnbeteiligung liegt daher vor, wenn die Pr\u00e4mie als Entgelt von dritter Seite, zB von der Konzernmutter, an die Arbeitnehmer gew\u00e4hrt wird.<\/li>\n<li>Die H\u00f6he der Gewinnbeteiligung kann auch <strong>von leistungsbezogenen Kriterien<\/strong> (zB Umsatz, Erl\u00f6s, Deckungsbeitrag) <strong>abh\u00e4ngig<\/strong><\/li>\n<li>Das <strong>Ausma\u00df der Arbeitszeit<\/strong> (Vollzeit oder Teilzeit) hat auf die maximale H\u00f6he der steuerfreien Gewinnbeteiligung <strong>keine Auswirkung<\/strong>.<\/li>\n<li>Die <strong>steuerfreie Gewinnbeteiligung<\/strong> <strong>erh\u00f6ht nicht<\/strong> das <strong>Jahressechstel<\/strong> und wird auch nicht auf das Jahressechstel angerechnet.<\/li>\n<li>Unter <strong>aktiven Arbeitnehmern<\/strong> werden Personen verstanden, welche sich in einem <strong>aufrechten Dienstverh\u00e4ltnis<\/strong> Dies gilt auch dann, wenn f\u00fcr eine gewisse Zeit kein Entgeltanspruch gegen\u00fcber dem Arbeitgeber besteht (zB Elternkarenz). <strong>Kein aktives Dienstverh\u00e4ltnis<\/strong> besteht, wenn dieses in jenem Wirtschaftsjahr, welches Basis f\u00fcr die Gewinnbeteiligung ist (=vorangegangenes Wirtschaftsjahr), <strong>arbeitsrechtlich beendet<\/strong> ist.<\/li>\n<li><strong>Dienstnehmeranteile zur Sozialversicherung<\/strong>, welche auf die steuerfreie Gewinnbeteiligung entfallen, <strong>d\u00fcrfen<\/strong> von der Bemessungsgrundlage f\u00fcr die Lohnsteuer <strong>nicht abgezogen<\/strong> Im Lohnzettel (L16 ab 2022) wird dies in der Vorkolonne zur Kennzahl 243 und in der Kennzahl 226 entsprechend ber\u00fccksichtigt.<\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Steuerneutralit\u00e4t des Tausches von Kryptoassets gilt auch f\u00fcr im Betriebsverm\u00f6gen gehaltene Kryptoassets Der Fachsenat f\u00fcr Steuerrecht der KSW hat iZm den neuen Bestimmungen zur Besteuerung von Kryptoassets das BMF um&hellip; <br \/><a class=\"read-more-button\" href=\"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/2022\/04\/14\/updates-zum-ertragsteuerrecht\/\">Mehr Lesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[4,40,41],"tags":[436,291,434,435,433],"class_list":["post-3508","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-aktuelles","category-einkommensteuer","category-steuern-allgemein","tag-beguenstigungsgrenze","tag-gewinnbeteiligung-mitarbeiter-steuerfrei","tag-kryptoassets-tauschen","tag-kryptowaehrung-im-betriebsvermoegen","tag-mitarbeiterbeteiligung"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3508","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=3508"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3508\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=3508"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=3508"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=3508"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}