{"id":348,"date":"2016-09-09T14:11:08","date_gmt":"2016-09-09T12:11:08","guid":{"rendered":"http:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/?p=348"},"modified":"2016-09-09T14:11:08","modified_gmt":"2016-09-09T12:11:08","slug":"erleichterungen-bei-der-registrierkassenpflicht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/2016\/09\/09\/erleichterungen-bei-der-registrierkassenpflicht\/","title":{"rendered":"Erleichterungen bei der Registrierkassenpflicht"},"content":{"rendered":"<p>Die seit 1.1.2016 eingef\u00fchrte Registrierkassenpflicht f\u00fcr Unternehmer mit Ums\u00e4tzen von mehr als\u00a0\u20ac 15.000, wovon zumindest \u00a0\u20ac 7.500 in bar erzielt werden, kann man durchaus als \u201eDauerbrenner\u201c in der steuerlichen Legistik bezeichnen. Mit dem EU-Abg\u00c4G 2016 wurden am 6.7.2016 \u00fcber einen kurzfristigen Ab\u00e4nderungsantrag folgende weitere Erleichterungen beschlossen und die Barum\u00adsatz\u00adverordnung angepasst.<\/p>\n<ul>\n<li>Die sogenannte \u201eKalte-H\u00e4nde-Regelung\u201c wurde auf folgende Bereiche ausgeweitet:<br \/>\nAlm-, Berg-, Schi und Schutzh\u00fctten,<br \/>\nBuschensch\u00e4nken mit Betrieb bis zu 14 Tagen im Jahr,<br \/>\nVereinskantinen, die nicht mehr als 52 Tage pro Jahr betrieben werden.<\/li>\n<\/ul>\n<p>F\u00fcr diese Betriebe ist die Losungsermittlung durch Kassasturz ohne Verwendung einer Registrier\u00adkasse m\u00f6glich, wenn der Jahres\u00adumsatz aus den angef\u00fchrten T\u00e4tigkeiten je\u00adweils weniger als \u20ac 30.000 (netto, ohne USt) betr\u00e4gt. Auch bei den bisher schon be\u00adg\u00fcnstigten \u201eUms\u00e4tzen im Freien\u201c wird nur mehr auf diesen Umsatz \u201eim Freien\u201c abgestellt und nicht mehr auf den Umsatz des gesamten Betriebes.<\/p>\n<p>Die Beg\u00fcnstigung f\u00fcr Vereinskantinen war ein heftig diskutierter Punkt, da viele Wirte in diesen Kantinen von Fu\u00dfball- und anderen Vereinen einen starken Wettbewerb mit der gewerblichen Gastronomie sehen. Als Ausgleich wurde die Zusammen\u00adarbeit mit der Gastronomie bei Vereinsfesten erleichtert (siehe Punkt 2.2).<\/p>\n<ul>\n<li>Weiters wurde klargestellt, dass Ums\u00e4tze von Unternehmen des Taxi- und Mietwagengewerbes sofort und nicht erst nach R\u00fcckkehr zur Betriebsst\u00e4tte erfasst werden m\u00fcssen.<\/li>\n<li>Die\u00a0 Registrierkassenpflicht f\u00fcr Kreditinstitute entf\u00e4llt.<\/li>\n<li>Das Inkrafttreten f\u00fcr die verpflichtende technische Sicherheits\u00adeinrichtung (\u201eelektronische Signatur\u201c) von Registrierkassen wird vom 1.1.2017 auf den 1.4.2017 verschoben.<\/li>\n<li>Werden die Umsatzgrenzen in einem Folgejahr nicht \u00fcberschritten und ist dies auch k\u00fcnftig so absehbar, dann entf\u00e4llt die Registrierkassenpflicht mit Beginn des n\u00e4chstfolgenden Kalenderjahrs.<\/li>\n<\/ul>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">Entsch\u00e4rfung f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Vereine<\/span><\/p>\n<p>Gleichzeitig wurden auch einige Erleichterungen f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Vereine und Parteifeste beschlossen:<\/p>\n<ul>\n<li>Kleines Vereinsfest:<br \/>\nFeste von Vereinen und K\u00f6rperschaften \u00f6ffentlichen Rechts wie etwa Feuerwehren im Ausma\u00df von bis zu 72 Stunden im Jahr sind steuerlich beg\u00fcnstigt, unterliegen nicht der Registrierkassenpflicht und schaden damit nicht der Gemeinn\u00fctzigkeit. Bisher galt eine Grenze von 48 Stunden.<br \/>\nF\u00fcr Parteien gelten die gleichen Regeln, allerdings mit der Einschr\u00e4nkung, dass eine steuerliche Beg\u00fcnstigung nur f\u00fcr orts\u00fcbliche Feste zusteht. Das ist dann gegeben, wenn der Jahresumsatz \u20ac 15.000 nicht \u00fcberschreitet und die \u00dcbersch\u00fcsse f\u00fcr gemeinn\u00fctzige oder politische Zwecke verwendet werden. Die Beschr\u00e4nkungen gelten unabh\u00e4ngig von der Rechtsstruktur jeweils auf Ebene der derzeit bestehenden kleinsten Organisationseinheit.<br \/>\nEine Zusammenarbeit von Gastronomie und gemeinn\u00fctzigen Vereinen ist bei kleinen Vereinsfesten ohne Verlust der steuerlichen Beg\u00fcnstigung m\u00f6glich.<br \/>\nBei unentgeltlicher Mitarbeit von vereinsfremden Personen (zB Familien\u00admitglieder) bei kleinen Vereinsfesten verliert der Verein seine steuerliche Beg\u00fcnstig\u00adung nicht.<\/li>\n<li>Maturab\u00e4lle:<br \/>\nEine eigene BMF-Info zur steuerlichen Behandlung von Maturab\u00e4llen stellt folgende wesentliche Punkte klar:Wird ein Maturaball durch einen bestehenden gemeinn\u00fctzigen Verein (zB Elternverein) organisiert, muss darauf geachtet werden, dass die Abhaltung von Ballveranstaltungen in den Statuten des Vereins vorgesehen ist, damit der Verein nicht den Status der Gemeinn\u00fctzigkeit verliert. Daraus resultiert auch, dass der Gewinn f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke verwendet werden muss.<span style=\"text-decoration: underline;\">Achtung:<\/span> die Finanzierung der Maturareise f\u00fcr alle Maturanten ist kein gemeinn\u00fctziger Zweck. Allerdings eine Unterst\u00fctzung f\u00fcr bed\u00fcrftige Sch\u00fcler, wie bei anderen Schulveran\u00adstaltungen, schon.<\/p>\n<p>Bei Durchf\u00fchrung eines durch die Statuten gedeckten Schulballs ist darauf zu achten, ob ein kleines oder gro\u00dfes Vereinsfest vorliegt. Handelt es sich um ein gro\u00dfes Vereinsfest, stellt der Ball eine beg\u00fcnstigungssch\u00e4dliche Bet\u00e4tigung dar. Sollte der Umsatz aus dem Ball und allf\u00e4llige andere sch\u00e4dliche Ums\u00e4tze nicht mehr als \u20ac 40.000 pro Jahr betragen, bleibt die Gemeinn\u00fctzigkeit erhalten. Bei h\u00f6heren Ums\u00e4tzen w\u00e4re eine Ausnahmegenehmigung beim Finanzamt zu beantragen.<\/p>\n<p>Wem dieses alles zu kompliziert ist, erh\u00e4lt in der Info vom BMF gleich einen Ausweg pr\u00e4sentiert: Wird n\u00e4mlich die Durchf\u00fchrung des Schulballs einem Personenkomitee (zB Sch\u00fcler\/ Eltern eines Maturajahrgangs) \u00fcbertragen, so stellt dieses Komitee eine Gesellschaft b\u00fcrgerlichen Rechts dar. In aller Regel wechselt dieses Personenkomitee nach Durchf\u00fchrung des Schulballs, womit diese T\u00e4tigkeit ohne Wiederholungsabsicht ausge\u00fcbt wurde und daher die erzielten Eink\u00fcnfte keine Einkunftsquelle der beteiligten Personen darstellt. Es liegt keine unternehmerische T\u00e4tigkeit vor, weshalb weder Umsatz- noch Einkommensteuerpflicht besteht.<\/p>\n<p>Zur Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht bei Maturab\u00e4llen gilt folgendes:<br \/>\nverliert ein Verein seinen Gemeinn\u00fctzigkeitsstatus und wird damit unternehmerisch t\u00e4tig, so besteht auch f\u00fcr den Verein bei \u00dcberschreiten der Umsatzgrenzen (\u20ac 15.000 Jahresumsatz, davon mehr als \u20ac 7.500 bar) Registrierkassenpflicht. Wird die Organisation der Ballveranstaltung durch ein Personenkomitee \u2013 wie oben dargestellt \u2013 durchgef\u00fchrt, dann besteht mangels unternehmerischer T\u00e4tigkeit keine Registrierkassen\u2013 und Belegerteilungspflicht.<\/li>\n<\/ul>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">Registrierkassenpr\u00e4mie \u2013 was ist zu beachten<\/span><\/p>\n<p>Wer im Zeitraum zwischen 1.3.2015 und 31.3.2017 eine elektronische Registrierkasse anschafft oder ein bestehendes System umr\u00fcstet, kann nicht nur die Kosten daf\u00fcr sofort als Betriebsausgabe absetzen, sondern hat auch Anspruch auf eine Registrier\u00adkassen\u00adpr\u00e4mie.<\/p>\n<p>Die Pr\u00e4mie bezieht sich auf jede einzelne Erfassungseinheit (Registrierkasse, Eingabe\u00adstation eines Kassensystems), der eine Signaturerstellungseinheit zugeordnet werden kann. Die Pr\u00e4mie betr\u00e4gt<br \/>\n\u20ac 200 pro Erfassungseinheit. Bei elektronischen Kassen\u00adsystemen, die \u00fcber mehrere Eingabe\u00adstationen verf\u00fcgen, stehen zumindest \u20ac 200 pro Kassensystem, maximal aber \u20ac 30 pro Ein\u00adgabe\u00adstation zu.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\">Beispiel:<br \/>\neinem Kassensystem mit bis zu sechs Eingabeeinheiten stehen \u20ac 200 zu. Ab sieben Eingabestationen bemisst sich die Pr\u00e4mie nach der Zahl der Eingabestationen (7x \u20ac 30 = \u20ac 210 Pr\u00e4mie)<\/p>\n<p>Die Pr\u00e4mie ist mit einem eigenen Formular (E 108c) in einer Gesamtsumme je betrof\u00adfen\u00adem Jahr (2015, 2016, 2017) zu beantragen. Dies ist auch m\u00f6glich, selbst wenn die Haupt\u00aderkl\u00e4rungen noch nicht eingebracht wurden.<\/p>\n<p>Die Pr\u00e4mie ist steuerfrei und f\u00fchrt zu keiner Aufwandsk\u00fcrzung. Eine\u00a0 doppelte Ber\u00fccksichtigung f\u00fcr Erfassungseinheiten, f\u00fcr die bereits anl\u00e4sslich der Anschaffung eine Pr\u00e4mie beansprucht wurde, ist im Fall nachtr\u00e4glicher Umr\u00fcstungskosten ausgeschlossen.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">Nun noch ein tieferer Blick zu Fragen in Zusammenhang mit den Anschaffungskosten: <\/span><\/p>\n<p>Die volle Pr\u00e4mie steht im Fall der Anschaffung zu, unabh\u00e4ngig von der H\u00f6he der Anschaffungskosten. Auch Teilkomponenten begr\u00fcnden den Pr\u00e4mienanspruch. Damit steht die Pr\u00e4mie auch f\u00fcr die Anschaffung einer App f\u00fcr ein schon vorhandenes Smartphone \/ Laptop zur Nutzung der Registrierkassenfunktion oder f\u00fcr den Kauf eines Kartenleseger\u00e4tes oder Belegdruckers zu. Da nur die Anschaffung f\u00fcr den eigenen Betrieb einen Pr\u00e4mienanspruch begr\u00fcndet, muss das angeschaffte Wirtschaftsgut auch tats\u00e4chlich im Betrieb zum Einsatz kommen. Registrierkassen ohne sinnvolle Eigennutzung im Betrieb oder zum Zweck der Weiterver\u00e4u\u00dferung sind nicht beg\u00fcnstigt. F\u00fcr die Pr\u00e4mie ist der Anschaffungszeitpunkt ma\u00dfgebend, dh jener Zeitpunkt, in dem die wirtschaftliche Verf\u00fcgungsmacht erlangt wurde.<\/p>\n<p>Auch wenn die Kosten f\u00fcr die angeschafften Wirtschaftsg\u00fcter zur G\u00e4nze im laufenden Aufwand erfasst wurden, stehen sie zur Deckung eines investitionsbedingten Gewinnfreibetrages zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die seit 1.1.2016 eingef\u00fchrte Registrierkassenpflicht f\u00fcr Unternehmer mit Ums\u00e4tzen von mehr als\u00a0\u20ac 15.000, wovon zumindest \u00a0\u20ac 7.500 in bar erzielt werden, kann man durchaus als \u201eDauerbrenner\u201c in der steuerlichen Legistik&hellip; <br \/><a class=\"read-more-button\" href=\"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/2016\/09\/09\/erleichterungen-bei-der-registrierkassenpflicht\/\">Mehr Lesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[4,28],"tags":[],"class_list":["post-348","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-aktuelles","category-klienten-infos"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/348","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=348"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/348\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=348"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=348"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=348"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}