{"id":345,"date":"2016-09-09T14:00:54","date_gmt":"2016-09-09T12:00:54","guid":{"rendered":"http:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/?p=345"},"modified":"2016-09-09T14:11:25","modified_gmt":"2016-09-09T12:11:25","slug":"verrechnungspreisdokumentationsgesetz-vpdg","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/2016\/09\/09\/verrechnungspreisdokumentationsgesetz-vpdg\/","title":{"rendered":"Verrechnungspreisdokumentationsgesetz VPDG"},"content":{"rendered":"<p>Mit dem EU-Abgaben\u00e4nderungsgesetz 2016 wurde das Verrechnungspreisdokumentationsgesetz (VPDG) beschlossen. Hintergrund f\u00fcr diese gesetzliche Regelung ist der unter dem Schlagwort BEPS (Base Erosion and Profit Shifting) von der OECD entwickelte Ma\u00dfnahmenplan zur Vermeidung k\u00fcnstlicher grenz\u00fcberschreitender Gewinnverlagerungen und Verminderungen der Steuerbemessungsgrundlage. Eine dieser Ma\u00dfnahmen soll nunmehr mit dem Verrechnungspreisdokumentationsgesetz (VPDG) in \u00d6sterreich umgesetzt werden.<br \/>\nMit dem VPDG werden multinationale Unternehmensgruppen verpflichtet, eine dreistufige Verrechnungspreisdokumentation zu erstellen, die aus Master File, Local File und l\u00e4nderbebezogener Berichterstattung bestehen soll.<\/p>\n<p>Das <span style=\"text-decoration: underline;\">Master File<\/span> soll dabei aus einer Verrechnungspreisdokumentation mit umfassenden Informationen zur Unternehmensgruppe bestehen und folgende Teilbereiche abdecken:<\/p>\n<ul>\n<li>Organisationsaufbau<\/li>\n<li>Beschreibung der Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit<\/li>\n<li>Immaterielle Werte<\/li>\n<li>Unternehmensgruppeninterne Finanzt\u00e4tigkeit<\/li>\n<li>Finanzanlage- und Steuerpositionen<\/li>\n<\/ul>\n<p>Das <span style=\"text-decoration: underline;\">Local File<\/span> soll spezielle Informationen zu Gesch\u00e4ftsvorf\u00e4llen der jeweiligen Gesch\u00e4ftseinheit, insbesondere Informationen zu Finanztransaktionen sowie zur Vergleichbarkeitsanalyse enthalten.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">L\u00e4nderbezogene Berichterstattung<\/span> (Country-by-Country Report)<br \/>\nMit diesem dritten Eckpfeiler der Verrechnungspreisdokumentation haben grenz\u00fcberschreitend t\u00e4tige Unternehmen der Steuerverwaltung in standardisierter Form einen \u00dcberblick \u00fcber die globale Verteilung der Ums\u00e4tze, die Vorsteuerergebnisse, die bezahlten Ertragsteuern, die Besch\u00e4ftigtenzahlen, die materiellen Verm\u00f6genswerte und die einzelnen Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeiten auf die einzelnen Staaten zu liefern.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">Betroffene Unternehmen:<\/span><br \/>\nMaster und Local File sind von in \u00d6sterreich ans\u00e4ssigen Unternehmen zu erstellen, wenn die Umsatzerl\u00f6se \u20ac 50 Millionen in zwei aufeinanderfolgenden Wirtschaftsjahren \u00fcberschritten haben. In der Regel sind auch Betriebsst\u00e4tten zur Erstellung des Master und Local Files verpflichtet. Eine \u00f6sterreichische &#8222;Gesch\u00e4ftseinheit&#8220; (Gesellschaft oder Betriebsst\u00e4tte) unterliegt aber nur dann dem VPDG, wenn sie Teil einer multinationalen Unternehmensgruppe ist. Das hei\u00dft, es muss neben der inl\u00e4ndischen Gesch\u00e4ftseinheit zumindest eine weitere Gesch\u00e4ftseinheit in einem anderen Land vorliegen.<br \/>\nUnternehmensgruppen, die im vorangegangenen Wirtschaftsjahr mindestens \u20ac 750 Millionen konsolidierte Umsatzerl\u00f6se erzielt haben, m\u00fcssen zus\u00e4tzlich die l\u00e4nderbezogene Berichterstattung (Country-by-Country Report) anfertigen. Der Country-by-Country Report (CbCR) ist grunds\u00e4tzlich verpflichtend in \u00d6sterreich einzureichen, wenn die oberste Muttergesellschaft in \u00d6sterreich ans\u00e4ssig ist, jedoch k\u00f6nnen auch \u00f6sterreichische Gesch\u00e4ftseinheiten unter bestimmten Voraussetzungen davon betroffen sein.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">Inkrafttreten:<\/span><br \/>\nDie 3-stufige Verrechnungspreisdokumentation ist f\u00fcr Wirtschaftsjahre ab 1. J\u00e4nner 2016 zu erstellen. Die l\u00e4nderbezogene Berichterstattung (CbCR) muss sp\u00e4testens 12 Monate nach dem letzten Tag des Wirtschaftsjahres auf elektronischem Wege \u00fcber FinanzOnline \u00fcbermittelt werden. Master File und Local File sind ab dem Zeitpunkt der Abgabe der Steuererkl\u00e4rung dem zust\u00e4ndigen Finanzamt auf dessen Ersuchen innerhalb von 30 Tagen zu \u00fcbermitteln. Grunds\u00e4tzlich kann die gesamte Dokumentation auch in englischer Sprache beigebracht werden.<br \/>\nStrafbestimmungen: Wer die l\u00e4nderbezogene Berichterstattung (CbCR) vors\u00e4tzlich nicht fristgerecht oder unrichtig \u00fcbermittelt bzw. die \u00dcbermittlung g\u00e4nzlich unterl\u00e4sst, macht sich eines Finanzvergehens schuldig, welches mit bis zu \u20ac 50.000 zu bestrafen ist. Auch grobe Fahrl\u00e4ssigkeit wird mit bis zu \u20ac 25.000 geahndet.<br \/>\nZusammenfassend kann nur festgehalten werden, dass das VPDG einen erheblichen zus\u00e4tzlichen Aufwand f\u00fcr Konzernunternehmen mit sich bringt. Der Gesetzgeber geht laut Vorblatt zum Gesetzesentwurf davon aus, dass der einmalige Aufwand f\u00fcr die erstmalige Erstellung der l\u00e4nderbezogenen Berichterstattung rd. \u20ac 200.000 und des Master bzw Local Files rd. \u20ac 400.000 betragen wird. Zus\u00e4tzlich ist zu ber\u00fccksichtigen, dass derzeit eine \u00c4nderung der EU-Bilanzierungsrichtlinie diskutiert wird, die multinationale Unternehmen (mit einem weltweiten Umsatz von mehr als \u20ac 750 Millionen) zur Ver\u00f6ffentlichung eines &#8222;Ertragsteuerinformationsberichtes&#8220; verpflichtet. Der Inhalt dieses Berichtes deckt sich weitgehend mit der oben dargestellten l\u00e4nderbezogenen Berichterstattung (Country-by-Country-Report). Im Gegensatz zum CbCR, der nur den Steuerbeh\u00f6rden zu Verf\u00fcgung gestellt wird, soll der von einem Abschlusspr\u00fcfer gepr\u00fcfte &#8222;Ertragsteuerinformationsbericht&#8220; aber der \u00d6ffentlichkeit zug\u00e4nglich gemacht werden m\u00fcssen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit dem EU-Abgaben\u00e4nderungsgesetz 2016 wurde das Verrechnungspreisdokumentationsgesetz (VPDG) beschlossen. 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