{"id":2763,"date":"2021-09-01T15:28:35","date_gmt":"2021-09-01T14:28:35","guid":{"rendered":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/?p=2763"},"modified":"2021-09-01T15:28:35","modified_gmt":"2021-09-01T14:28:35","slug":"internationale-aspekte-bei-home-office-betriebsstaette-ja-oder-nein","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/2021\/09\/01\/internationale-aspekte-bei-home-office-betriebsstaette-ja-oder-nein\/","title":{"rendered":"Internationale Aspekte bei Home-Office &#8211; Betriebsst\u00e4tte ja oder nein?"},"content":{"rendered":"<p>Obwohl Arbeiten im Home-Office international schon l\u00e4nger praktiziert wird, hat das Arbeiten von Zuhause aus, auf Grund der pl\u00f6tzlichen Einschr\u00e4nkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, stark an Bedeutung zugenommen. \u00dcber die Regelungen betreffend Arbeiten im Home-Office haben wir in unsere Ausgabe 1\/2021 Anfang Februar bereits informiert.<\/p>\n<p>Bei entsprechender digitaler Ausr\u00fcstung kann Arbeiten im Home-Office nicht nur im Inland, sondern von \u00fcberall auf der Welt aus erledigt werden. Im internationalen Kontext stellt sich damit die Frage, ob die Wohnung des Arbeitnehmers, von der aus die Arbeitsleistung erbracht wird, zu einer festen \u00f6rtlichen Einrichtung (Betriebsst\u00e4tte) werden kann. Wird von einem ausl\u00e4ndischen Unternehmen eine Betriebsst\u00e4tte im Inland begr\u00fcndet, so ist dieses n\u00e4mlich mit den der Betriebsst\u00e4tte zurechenbaren Eink\u00fcnfte in \u00d6sterreich beschr\u00e4nkt steuerpflichtig.<\/p>\n<p>Um eine Betriebsst\u00e4tte im Sinne des nationalen Rechts zu begr\u00fcnden, reicht es aus, wenn der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber eine entsprechende Ausr\u00fcstung (zB Laptop und Mobiltelefon) zur Verf\u00fcgung gestellt bekommt und von seiner Wohnung aus betrieblich t\u00e4tig wird. Es ist zwar eine gewisse Verf\u00fcgungsmacht des Unternehmens \u00fcber die Wohnung erforderlich, doch diese wird dem Arbeitgeber faktisch im Wege der betrieblichen Nutzung des Home-Offices durch den Arbeitnehmer verschafft. Verf\u00fcgungsmacht besteht also nicht nur durch eine M\u00f6glichkeit des Arbeitgebers, die Wohnung zu betreten, sondern auch schon, wenn in der Wohnung eine unternehmerische Leistung f\u00fcr ihn erbracht wird.<br \/>\n<em><strong>Achtung: Dies kann auch f\u00fcr Zwecke der Lohnsteuer (Abzugssteuer!) eine Betriebsst\u00e4tte begr\u00fcnden!<\/strong><\/em><\/p>\n<p>In einem zweiten Schritt muss gekl\u00e4rt werden, ob auf Grund dieser Betriebsst\u00e4tte im Sinne des nationalen Rechts auch eine Betriebsst\u00e4tte gem\u00e4\u00df Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) begr\u00fcndet wird, um das Besteuerungsrecht in das Inland zu verlagern. Eine Betriebsst\u00e4tte im Sinne des OECD-Musterabkommens erfordert eine dauerhafte, feste \u00f6rtliche Einrichtung \u00fcber die der Unternehmer die Verf\u00fcgungsmacht besitzt um die unternehmerische T\u00e4tigkeit auszu\u00fcben. Der Knackpunkt dieser Beurteilung ist dabei das Element der Dauerhaftigkeit und die Verf\u00fcgungsmacht des Unternehmers. Zur Dauerhaftigkeit wird ein Zeitraum von sechs Monaten angenommen, welcher im Einzelfall jedoch auch k\u00fcrzer ausfallen kann. Die Verf\u00fcgungsmacht ist in der Regel erst dann gegeben, wenn das Unternehmen vom Arbeitnehmer verlangt, das Home-Office f\u00fcr unternehmerische Zwecke zu nutzen.<\/p>\n<p>Da die Corona-Pandemie in vielen F\u00e4llen der Grund f\u00fcr Home-Office ist, mangelt es am Kriterium der Verf\u00fcgungsmacht des Unternehmers, weil Home-Office auf Grund einer Empfehlung der Regierung ausge\u00fcbt wird und nicht auf Verlangen des Unternehmens selbst. Ebenfalls wird angenommen, dass kein ausreichendes Ma\u00df an Best\u00e4ndigkeit bzw Kontinuit\u00e4t besteht (die Corona-Krise wird ja hoffentlich irgendwann enden!). M\u00fcndet das Corona-Home-Office jedoch in einer Best\u00e4ndigkeit, die \u00fcber die Krise hinausreicht, so m\u00fcssen diese Kriterien neu beurteilt werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Obwohl Arbeiten im Home-Office international schon l\u00e4nger praktiziert wird, hat das Arbeiten von Zuhause aus, auf Grund der pl\u00f6tzlichen Einschr\u00e4nkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, stark an Bedeutung zugenommen. \u00dcber&hellip; <br \/><a class=\"read-more-button\" href=\"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/2021\/09\/01\/internationale-aspekte-bei-home-office-betriebsstaette-ja-oder-nein\/\">Mehr Lesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[4,40,42],"tags":[],"class_list":["post-2763","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-aktuelles","category-einkommensteuer","category-lohnverrechnung"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2763","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2763"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2763\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2763"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2763"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2763"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}