{"id":2661,"date":"2021-06-10T09:09:33","date_gmt":"2021-06-10T08:09:33","guid":{"rendered":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/?p=2661"},"modified":"2021-06-10T09:09:33","modified_gmt":"2021-06-10T08:09:33","slug":"die-neue-pauschalierung-fuer-kleinunternehmer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/2021\/06\/10\/die-neue-pauschalierung-fuer-kleinunternehmer\/","title":{"rendered":"die neue Pauschalierung f\u00fcr Kleinunternehmer"},"content":{"rendered":"<p>Bereits mit dem Jahresabschluss f\u00fcr 2020 ist sie m\u00f6glich &#8211; die neue Pauschalierung f\u00fcr Kleinunternehmer. Hier die Details dazu:<\/p>\n<h4>Wer kann sie in Anspruch nehmen?<\/h4>\n<ul>\n<li>Jahresumsatz maximal 35.000 EUR<\/li>\n<li>Eink\u00fcnfte aus Gewerbetrieb oder selbst\u00e4ndiger T\u00e4tigkeit<\/li>\n<li>unabh\u00e4ngig davon ob Umsatzsteuer freiwillig berechnet wird oder die Kleinunternehmerpauschalierung bei der Umsatzsteuer in Anspruch genommen wird<\/li>\n<li>Sonstige (nicht betriebliche) Eink\u00fcnfte sind <strong>nicht<\/strong> in die Grenze einzubeziehen (zB Vermietung und Verpachtung)<\/li>\n<li>Ein \u00dcberschreiten der Umsatzgrenze bis max 40.000 EUR ist f\u00fcr die Anwendung der Pauschalierung nicht sch\u00e4dlich, wenn die \u00a035.000 EUR-Grenze im vorangegangenen Jahr eingehalten wurde (bis 2020).<\/li>\n<li>Gesellschafter-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer, Aufsichtsratsmitglieder und Stiftungsvorst\u00e4nde k\u00f6nnen die Kleinunternehmer-Pauschalierung unabh\u00e4ngig von der Umsatzh\u00f6he <strong>nicht<\/strong> in Anspruch nehmen.<\/li>\n<li>Reisekosten denen ein Kostenersatz in gleicher H\u00f6he gegen\u00fcbersteht werden als Durchl\u00e4ufer behandelt<\/li>\n<\/ul>\n<h4>So wird gerechnet:<\/h4>\n<p class=\"\"><strong>Das Betriebsausgabenpauschale betr\u00e4gt 45 % der Betriebseinnahmen (ohne Umsatzsteuer) f\u00fcr Dienstleistungsbetriebe 20 % der Betriebseinnahmen.\u00a0\u00a0<\/strong><\/p>\n<p class=\"\">Durch das Covid-19 Steuerma\u00dfnahmengesetz ist die H\u00f6he des Pauschales ab der Veranlagung 2021 mit 18.900 EUR, bei Dienstleistungsbetrieben mit h\u00f6chstens 8.400 EUR beschr\u00e4nkt. Die Einordnung als Dienstleistungsbetrieb, erfolgt durch die Dienstleistungsbetriebe-Verordnung des Finanzministers (BGBl II 2020\/615).<\/p>\n<p class=\"\">Der Gewinn ermittelt sich aus der Differenz aus den Betriebseinnahme und den pauschal ermittelten Betriebsausgaben.<\/p>\n<p class=\"\">Zus\u00e4tzlich zur Pauschale werden die Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge und der Grundfreibetrag des Gewinnfreibetrages gewinnmindernd ber\u00fccksichtigt.\u00a0Reise- und Fahrtkosten, soweit ihnen ein Kostenersatz in gleicher H\u00f6he gegen\u00fcbersteht vermindern die Bemessungsgrundlage f\u00fcr die pauschalen Betriebsausgaben, da sie in tats\u00e4chlicher H\u00f6he abgezogen werden k\u00f6nnen (ab 2021).<\/p>\n<p class=\"\">Ob die neue Pauschalierung im Vergleich zur vollst\u00e4ndigen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder zur Basispauschalierung steuerlich vorteilhaft ist, ist immer im Einzelfall zu beurteilen. Insbesondere im Bereich der produzierenden Unternehmen kombiniert mit voller SV-Pflicht, wird die neue Pauschalierung aufgrund der h\u00f6heren Prozents\u00e4tze in den meisten F\u00e4llen zu keiner Steuerpflicht f\u00fchren und damit vorteilhaft sein.<\/p>\n<p>Die WKO hat eine detaillierte Beschreibung mit Rechenbeispielen auf ihren Webseiten -&gt; <a href=\"https:\/\/www.wko.at\/service\/steuern\/pauschalierung-fuer-kleinunternehmer.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">hier finden Sie sie<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bereits mit dem Jahresabschluss f\u00fcr 2020 ist sie m\u00f6glich &#8211; die neue Pauschalierung f\u00fcr Kleinunternehmer. Hier die Details dazu: Wer kann sie in Anspruch nehmen? 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