{"id":2068,"date":"2020-09-03T15:09:52","date_gmt":"2020-09-03T13:09:52","guid":{"rendered":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/?p=2068"},"modified":"2020-10-01T10:21:04","modified_gmt":"2020-10-01T08:21:04","slug":"investitionspraemie-7-bzw-14-ab-1-9-2020","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/2020\/09\/03\/investitionspraemie-7-bzw-14-ab-1-9-2020\/","title":{"rendered":"Investitionspr\u00e4mie 7% bzw 14% ab 1.9.2020"},"content":{"rendered":"<p>Zur Schaffung eines Anreizes f\u00fcr Unternehmen in und nach der COVID-19 Krise zu investieren und so Unternehmensstandorte und Betriebsst\u00e4tten in \u00d6sterreich zu sichern, Arbeits- und Ausbildungspl\u00e4tze zu schaffen und damit auch zur St\u00e4rkung der internationalen Wettbewerbsf\u00e4higkeit des Wirtschaftsstandortes \u00d6sterreich beizutragen, hat der Gesetzgeber die COVID-19 Investitionspr\u00e4mie f\u00fcr Unternehmen beschlossen (Investitionspr\u00e4miengesetz \u2013 InvPrG, BGBl I 88\/2020).<span style=\"color: #800000;\"><strong> Der Antrag kann ab 1.9.2020<a href=\"https:\/\/www.aws.at\/corona-hilfen-des-bundes\/aws-investitionspraemie\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\"> beim aws<\/a> gestellt werden.<\/strong> <\/span>Die COVID-19 Investitionspr\u00e4mie ist keine Steuerbeg\u00fcnstigung und wird deshalb auch nicht vom BMF gew\u00e4hrt.<\/p>\n<p>Vielmehr wird die Gew\u00e4hrung und Auszahlung dieser Pr\u00e4mie von der <strong>Austria Wirtschaftsservice GmbH<\/strong> (aws) im Namen und auf Rechnung des Bundes vorgenommen. Vorerst werden der aws daf\u00fcr vom Bund eine Milliarde Euro zur Verf\u00fcgung gestellt. Laut Auskunft des BMDW werden im Bedarfsfall die Mittel von 1 Milliarde Euro f\u00fcr die Investitionspr\u00e4mie durch eine Gesetzes\u00e4nderung aufgestockt. Antr\u00e4ge, die im Zeitraum zwischen 1.9.2020 und 28.2.2021 eingebracht werden, sind aufgrund der beihilferechtlichen Konstruktion als allgemeine Ma\u00dfnahme jedenfalls zu bedienen.<\/p>\n<p>Die BMDW hat eine Richtlinie f\u00fcr die Abwicklung der Investitionspr\u00e4mie erlassen. Danach gelten f\u00fcr die Investitionspr\u00e4mie folgende wesentliche Bestimmungen:<\/p>\n<ul>\n<li>Gef\u00f6rdert werden <strong>materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen<\/strong> in das <strong>abnutzbare Anlageverm\u00f6gen<\/strong> eines Unternehmens an <strong>\u00f6sterreichischen<\/strong><\/li>\n<li><strong>Erste Ma\u00dfnahmen<\/strong> im Zusammenhang mit einer f\u00f6rderungsw\u00fcrdigen Investition m\u00fcssen zwischen <strong>8.2020 und 28.2.2021<\/strong> gesetzt werden. Erste Ma\u00dfnahmen sind Bestellungen, Kaufvertr\u00e4ge, Lieferungen, der Beginn von Leistungen, Anzahlungen, Zahlungen, Rechnungen oder der Baubeginn. Planungsleistungen, Einholung von beh\u00f6rdlichen Genehmigungen und Finanzierungsgespr\u00e4che z\u00e4hlen nicht zu den ersten Ma\u00dfnahmen. Die <strong>Inbetriebnahme<\/strong> <strong>und Bezahlung<\/strong> der Investitionen hat <strong>bis l\u00e4ngstens 28.02.2022<\/strong> zu erfolgen. Wenn das Investitionsvolumen gr\u00f6\u00dfer als\u00a0\u20ac\u00a020\u00a0Mio (exkl USt) ist, hat die Inbetriebnahme und Bezahlung bis l\u00e4ngstens 28.02.2024 zu erfolgen. Diese Zeitr\u00e4ume sind nicht verl\u00e4ngerbar.<\/li>\n<li>Die <strong>F\u00f6rderung <\/strong>kann<strong> ab dem 1.9.2020<\/strong> und bis zum <strong>2.2021 beantragt<\/strong> werden.<\/li>\n<li><strong>F\u00f6rderungsf\u00e4hige Unternehmen<\/strong> sind nur solche iSd \u00a7 1 UGB, die \u00fcber einen Sitz und\/oder eine Betriebsst\u00e4tte in \u00d6sterreich verf\u00fcgen. Ausgenommen sind Unternehmen oder Gesellschaften, wenn gegen sie oder einen gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Gesellschafter ein Insolvenzverfahren anh\u00e4ngig ist oder die Voraussetzungen daf\u00fcr vorliegen. Ebenso sind Unternehmen ausgenommen, die gegen Rechtsvorschriften versto\u00dfen, deren Verletzung gerichtlich strafbar ist.<\/li>\n<li><strong>F\u00f6rderungsf\u00e4hige Investitionen<\/strong> sind Investitionen in das abnutzbare materielle oder immaterielle Anlageverm\u00f6gen, die erstmalig im Unternehmen (bzw im Konzern) aktiviert werden.<\/li>\n<li>Das <strong>minimal<\/strong> f\u00f6rderbare Investitionsvolumen betr\u00e4gt <strong>\u20ac 5.000<\/strong> netto pro Antrag, das maximal f\u00f6rderbare Investitionsvolumen betr\u00e4gt <strong>\u20ac 50 Mio<\/strong> netto pro Unternehmen (Konzern).<\/li>\n<li><u>Nicht f\u00f6rderungsf\u00e4hige Investitionen<\/u> sind beispielsweise: PKW, LKW, Luftfahrzeuge und Schiffe, die mit fossilen Energietr\u00e4gern betrieben werden (davon wieder ausgenommen sind Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge mit Anschaffungskosten bis maximal \u20ac 70.000), Anlagen zur W\u00e4rmeerzeugung, Geb\u00e4udekonditionierung oder Warmwasserbereitung, sofern mit diesen Investitionen nicht eine substanzielle Treibhausgasreduktion verbunden ist, Geb\u00e4ude, Grundst\u00fccke, Firmenwerte etc. Die Umsatzsteuer z\u00e4hlt nur dann zu den f\u00f6rderungsf\u00e4higen Kosten, wenn sie nicht abzugsf\u00e4hig ist.<\/li>\n<li>Die <strong>F\u00f6rderungsh\u00f6he betr\u00e4gt grunds\u00e4tzlich 7%.<\/strong> Sie <strong>erh\u00f6ht sich auf 14%<\/strong> f\u00fcr die im Anhang 1 bis 3 der F\u00f6rderrichtlinie genannten Investitionen. Diese sind zB Investitionen in <strong>Elektro-PKW<\/strong>, E-Fahrr\u00e4der oder auch normale Fahrr\u00e4der, Investitionen in Anlagen zur Herstellung von Pandemieausr\u00fcstungen (wie zB Gesichtsmasken, Beatmungsger\u00e4ten, Schutzkleidungen etc), <strong>Entwicklung und Produktion von Medikamenten<\/strong>, Investitionen zur <strong>Verbesserung oder Schaffung von EDV-Infrastruktur.<\/strong><\/li>\n<li>Die Antragstellung f\u00fcr die Investitionspr\u00e4mie ist elektronisch unter <a href=\"https:\/\/foerdermanager.aws.at\">https:\/\/foerdermanager.aws.at<\/a> ab dem 1.9.2020 einzubringen.<\/li>\n<li>Die Investitionspr\u00e4mie stellt gem \u00a7 124b Z 365 EStG keine Betriebseinnahme dar. Daher k\u00fcrzt die Investitionspr\u00e4mie auch nicht die Basis f\u00fcr die Absetzung f\u00fcr Abnutzung des gef\u00f6rderten Wirtschaftsguts.<\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zur Schaffung eines Anreizes f\u00fcr Unternehmen in und nach der COVID-19 Krise zu investieren und so Unternehmensstandorte und Betriebsst\u00e4tten in \u00d6sterreich zu sichern, Arbeits- und Ausbildungspl\u00e4tze zu schaffen und damit&hellip; <br \/><a class=\"read-more-button\" href=\"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/2020\/09\/03\/investitionspraemie-7-bzw-14-ab-1-9-2020\/\">Mehr Lesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[40,41],"tags":[],"class_list":["post-2068","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-einkommensteuer","category-steuern-allgemein"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2068","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2068"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2068\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2068"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2068"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2068"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}