{"id":1993,"date":"2020-06-26T13:40:57","date_gmt":"2020-06-26T11:40:57","guid":{"rendered":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/?p=1993"},"modified":"2020-06-26T13:48:58","modified_gmt":"2020-06-26T11:48:58","slug":"homeoffice-welche-kosten-sind-abzugsfaehig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/2020\/06\/26\/homeoffice-welche-kosten-sind-abzugsfaehig\/","title":{"rendered":"Homeoffice &#8211; welche Kosten sind abzugsf\u00e4hig?"},"content":{"rendered":"<p>Zur Eind\u00e4mmung der Verbreitung des Virus wurde von der Bundesregierung ein weitgehendes Betretungsverbot \u00f6ffentlicher Orte verh\u00e4ngt und damit, soweit m\u00f6glich, auf Arbeiten im Homeoffice umgestellt. \u00dcblicherweise wird die T\u00e4tigkeit physisch au\u00dferhalb des Betriebes idR vom privaten Wohnsitz aus (=Homeoffice) unter Einsatz von IT (Notebook, VPN) erbracht. Arbeiten im Homeoffice bedeutet Nutzung des privaten Arbeitszimmers und privater Wirtschaftsg\u00fcter.<\/p>\n<ul>\n<li><u>Wann ist ein <strong>Arbeitszimmer im Wohnungsverband<\/strong> steuerlich anerkannt?<\/u><\/li>\n<\/ul>\n<p>Ein Arbeitszimmer im Wohnungsverband liegt vor, wenn kein getrennter Zugang von au\u00dfen f\u00fcr diesen Raum besteht. Der Raum selbst muss getrennt begehbar sein und darf nicht ein Durchgangszimmer, ein durch Trennw\u00e4nde abgegrenzter Bereich eines Raumes oder ein sonst privat genutzter Raum (zB G\u00e4stezimmer) sein. Aufwendungen oder Ausgaben iZm einem Arbeitszimmer im Wohnungsverband unterliegen zun\u00e4chst <strong>grunds\u00e4tzliche dem Abzugsverbot<\/strong> gem \u00a7 20 Abs 1 Z 2 lit d EStG. Ausgenommen das Arbeitszimmer bildet den <strong>Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen T\u00e4tigkeit<\/strong>. Im Zweifel wird auf das \u00dcberwiegen der T\u00e4tigkeit im Homeoffice bezogen auf die konkrete Einkunftsquelle abgestellt. Fraglich ist, inwiefern dabei der zeitlichen Komponente Bedeutung zukommt. Ist bei der Beurteilung der \u00fcberwiegenden T\u00e4tigkeit im h\u00e4uslichen Arbeitszimmer auf das Veranlagungsjahr abzustellen oder ist ein k\u00fcrzer Betrachtungszeitraum zul\u00e4ssig, wie zB auf die Anordnung des Arbeitgebers aufgrund der Covid-19 Schutzma\u00dfnahmen. Die Judikatur ist hier nicht eindeutig, wobei gute Gr\u00fcnde daf\u00fcrsprechen, einzelfallabh\u00e4ngig bei einer \u00c4nderung der Arbeitsumst\u00e4nde eine voneinander abgegrenzte Beurteilung und damit eine <strong>Aliquotierung<\/strong> vorzunehmen.<\/p>\n<p>Zus\u00e4tzlich muss das Arbeitszimmer <strong>nach Art der T\u00e4tigkeit f\u00fcr diese unbedingt notwendig und entsprechend genutzt und eingerichtet sein<\/strong> (zB gelten Ordinationsr\u00e4ume, Filmstudios und Kanzleir\u00e4ume von vorneherein als abzugsf\u00e4hig). Die tempor\u00e4re Nutzung des Wohnzimmertisches f\u00fcr Homeofficet\u00e4tigkeiten f\u00fchrt jedenfalls nicht zur Qualifikation als Arbeitszimmer.<\/p>\n<p>Als steuerlich abzugsf\u00e4hige Aufwendungen f\u00fcr ein Arbeitszimmer kommen insbesondere folgende anteiligen Kosten in Betracht:<\/p>\n<ul>\n<li>Anteilige Mietaufwendungen bzw AfA von den Anschaffungs- und Herstellungskosten bei Eigenheimen\/Eigentumswohnungen (Nutzungsdauer 67 Jahre; 1,5%)<\/li>\n<li>Anteilige Betriebskosten (Kanal- und Wassergeb\u00fchren, M\u00fcllabfuhr, Grundsteuer, Geb\u00e4udeversicherung, Hausverwaltung, Strom- und Heizkosten, Haushaltversicherung)<\/li>\n<li>AfA f\u00fcr Einrichtungsgegenst\u00e4nde (Nutzungsdauer 10 Jahre)<\/li>\n<\/ul>\n<p><u>Nutzung von <strong>Wirtschaftsg\u00fctern<\/strong> <strong>im Homeoffice<\/strong><\/u><\/p>\n<p>Bei steuerlicher Anerkennung des Arbeitszimmers im Wohnungsverband gilt dies auch f\u00fcr typische <strong>Einrichtungsgegenst\u00e4nde<\/strong> wie Sessel, Schreibtisch, Regale, Vorhang, Lampe. Sonst bleiben auch die beruflich genutzten Gegenst\u00e4nde steuerlich nicht abzugsf\u00e4hig.<\/p>\n<p>Davon zu unterschieden sind die <strong>typischen Arbeitsmittel<\/strong> wie Computer, Computertisch, Kopierer, Drucker, Scanner, Bildschirm, Tastatur, Headset, Handy. Diese sind aliquot steuerlich abzugsf\u00e4hig, auch wenn sie sich im nicht abzugsf\u00e4higen Arbeitszimmer befinden. Die Verwaltungspraxis geht von einer 40%igen Privatnutzung eines station\u00e4ren Computers im Haushalt aus. In Zeiten von Covid-19-Homeoffice wird eine niedrigere Privatnutzung angesetzt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Welche Kosten kommen in Betracht:<\/p>\n<ul>\n<li>Anschaffungskosten der typischen Arbeitsmittel entweder verteilt \u00fcber die Nutzungsdauer (3-5 Jahre) oder bei Kosten unter \u20ac 800 im Jahr der Anschaffung als geringwertige Wirtschaftsg\u00fcter.<\/li>\n<li>Providergeb\u00fchren, Leitungskosten, Internet und Telefongeb\u00fchren aliquot der beruflichen Nutzung.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Sollte der Arbeitgeber <strong>Kostenersatz<\/strong> f\u00fcr die berufliche Nutzung von Handy, Grund- und Telefongeb\u00fchren, Internetgeb\u00fchren und Arbeitszimmer leisten, so ist dieser <strong>lohnsteuerpflichtig<\/strong>. Der Arbeitnehmer kann Ausgaben \u2013 sofern sie nach den dargestellten Grunds\u00e4tzen steuerlich abzugsf\u00e4hig sind &#8211; im Rahmen der Werbungskosten geltend machen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zur Eind\u00e4mmung der Verbreitung des Virus wurde von der Bundesregierung ein weitgehendes Betretungsverbot \u00f6ffentlicher Orte verh\u00e4ngt und damit, soweit m\u00f6glich, auf Arbeiten im Homeoffice umgestellt. \u00dcblicherweise wird die T\u00e4tigkeit physisch&hellip; <br \/><a class=\"read-more-button\" href=\"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/2020\/06\/26\/homeoffice-welche-kosten-sind-abzugsfaehig\/\">Mehr Lesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[4,40,41],"tags":[],"class_list":["post-1993","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-aktuelles","category-einkommensteuer","category-steuern-allgemein"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1993","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1993"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1993\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1993"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1993"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1993"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}