{"id":1669,"date":"2020-02-28T13:21:53","date_gmt":"2020-02-28T12:21:53","guid":{"rendered":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/?p=1669"},"modified":"2020-03-16T18:03:32","modified_gmt":"2020-03-16T17:03:32","slug":"vorschau-steuerliche-plaene-im-regierungsprogramm-2020-2024","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.stb-huemer.at\/stb\/2020\/02\/28\/vorschau-steuerliche-plaene-im-regierungsprogramm-2020-2024\/","title":{"rendered":"Vorschau: Steuerliche Pl\u00e4ne im Regierungsprogramm 2020-2024"},"content":{"rendered":"<p>Am 7.1.2020 wurde die neue Bundesregierung der Koalition aus \u00d6VP und Gr\u00fcnen vom Bundespr\u00e4sidenten angelobt. In ihrem Regierungsprogramm \u201e<em>Aus Verantwortung f\u00fcr \u00d6sterreich\u201c<\/em> widmet sich vor allem das Kapitel \u201e<em>Steuerreform &amp; Entlastung<\/em>\u201c den geplanten steuerlichen \u00c4nderungen und Neuerungen. Die Ziele der Bundesregierung sind dabei einerseits eine Entlastung der Menschen in \u00d6sterreich und eine Vereinfachung des Steuersystems,\u00a0andererseits auch eine \u00f6kologisch-soziale \u201eUmsteuerung\u201c, bei der \u00f6kologisch nachhaltiges Verhalten st\u00e4rker attraktiviert und \u00f6kologisch sch\u00e4dliches Verhalten einer \u201est\u00e4rkeren Kostenwahrheit\u201c unterworfen werden soll.<\/p>\n<p>In der Regierungsklausur am 29. und 30.1.2020 wurde angek\u00fcndigt, dass eine detaillierte Pr\u00e4sentation der steuerlichen Entlastungsma\u00dfnahmen und des 1. Schrittes der \u00d6kologisierung im Sommer 2020 erfolgen soll. F\u00fcr einzelne Ma\u00dfnahmen wurde die zeitliche Umsetzung konkretisiert.<\/p>\n<p>Im Folgenden sollen die wesentlichen Punkte kurz dargestellt werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Steuerentlastung<\/strong><\/p>\n<p>Um das Ziel \u201eSteuerentlastung\u201c zu erreichen, sind folgende Ma\u00dfnahmen geplant:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Senkung der ersten drei Stufen des Einkommensteuertarifs<\/strong> und zwar von 25% auf <strong>20%<\/strong>, 35% auf <strong>30%<\/strong> und 42% auf <strong>40%<\/strong>. Im Jahr 2021 soll die erste Stufe des Einkommensteuertarifs auf 20 % gesenkt werden, die Senkung der zwei n\u00e4chsten Stufen soll 2022 umgesetzt werden.<\/li>\n<li><strong>Ausweitung des Gewinnfreibetrags<\/strong>: Derzeit steht nat\u00fcrlichen Personen gem \u00a7\u00a010\u00a0Abs\u00a01\u00a0Z\u00a03\u00a0EStG bis zu einer Bemessungsgrundlage von \u20ac 30.000 ein Gewinnfreibetrag von bis zu \u20ac 3.900 ohne Investitionserfordernis zu. Diese Bemessungsgrundlage soll <strong>auf \u20ac 100.000<\/strong> angehoben werden, sodass dann ein Gewinnfreibetrag von bis zu \u20ac\u00a013.000 ohne Investitionserfordernis geltend gemacht werden k\u00f6nnte. <strong>Umsetzung ab 2022<\/strong><\/li>\n<li><strong>Absenkung der K\u00f6rperschaftsteuer<\/strong> von derzeit 25% <strong>auf 21%,<\/strong> wobei die vorangehende Bundesregierung ein Absenken auf 23% im Jahr 2022 und auf 21% im Jahr 2023 geplant hatte. Ob dieser Zeitplan beibehalten wird, bleibt abzuwarten.<\/li>\n<li><strong>Befreiung<\/strong> <strong>\u00f6kologischer bzw ethischer Investitionen<\/strong> von der Kapitalertragsteuer.<\/li>\n<li>Analog zur <strong>Beg\u00fcnstigung<\/strong> der Beteiligung von Mitarbeitern an Kapitalanteilen des Unternehmens soll eine Beteiligung am Gewinn beg\u00fcnstigt werden. Die derzeit bestehende Beg\u00fcnstigung gem \u00a7\u00a03\u00a0Abs\u00a01\u00a0Z\u00a015\u00a0lit\u00a0b\u00a0EStG sieht eine Steuerbefreiung f\u00fcr Vorteile aus einer Mitarbeiterbeteiligung bis zu einer H\u00f6he von \u20ac 3.000 vor. <strong>Umsetzung ab 2022<\/strong><\/li>\n<li>Analog zur bestehenden Regelung f\u00fcr K\u00fcnstler soll auch f\u00fcr <strong>Einnahmen- und Ausgabenrechner ein Gewinnr\u00fccktrag<\/strong> eingef\u00fchrt werden. Nach der derzeitigen Regel des \u00a7\u00a037\u00a0Abs\u00a09\u00a0EStG werden Eink\u00fcnfte aus selbstst\u00e4ndiger k\u00fcnstlerischer T\u00e4tigkeit auf Antrag auf drei Jahre verteilt, sodass nicht der volle Gewinn im Entstehungsjahr versteuert werden muss. Dies ist insbesondere bei sporadischen oder stark schwankenden selbstst\u00e4ndigen Eink\u00fcnften von Vorteil.\u00a0<strong>Umsetzung ab 2022<\/strong><\/li>\n<li>Auch f\u00fcr die <strong>Landwirtschaft<\/strong> ist eine Reihe von Ma\u00dfnahmen, wie zB die Erh\u00f6hung der Buchf\u00fchrungsgrenze auf \u20ac 700.000 oder eine <strong>3-Jahres-Verteilung f\u00fcr Gewinne<\/strong>, geplant. <strong>Umsetzung ab 2021<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00d6kosoziale Steuerreform <\/strong><\/p>\n<p>Die Bundesregierung strebt eine umfassende \u00f6kosoziale Steuerreform an, die vor allem eine Kostenwahrheit f\u00fcr den Aussto\u00df von CO<sub>2<\/sub>-Emissionen schaffen soll, um die Pariser Klimaziele zu erreichen und \u00d6sterreich &#8211; mit dem Ziel, sp\u00e4testens 2040 klimaneutral zu sein &#8211; zum Klimaschutzvorreiter in Europa zu machen. Die \u00f6kosoziale Steuerreform gliedert sich in zwei Schritte: der erste Schritt enth\u00e4lt einige punktuelle Ma\u00dfnahmen, der zweite beinhaltet weitreichendere Ideen, die aber erst durch eine \u201eTaskforce \u00f6kosoziale Steuerreform\u201c erarbeitet werden m\u00fcssen. Die Umsetzung des zweiten Schritts soll 2022 erfolgen, somit ist mit einer raschen Umsetzung der Ma\u00dfnahmen des ersten Schritts zu rechnen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Der erste Schritt enth\u00e4lt folgende Ma\u00dfnahmen:<\/p>\n<ul>\n<li>Vereinheitlichung der Flugticketabgabe auf \u20ac\u00a012 pro Flugticket anstatt der bisher gestaffelten Abgabentarife (Kurzstrecke \u20ac 3,50\/ Mittelstrecke \u20ac 7,50\/ Langstrecke \u20ac 17,50). <strong>Umsetzung ab 2021<\/strong><\/li>\n<li><strong>\u00d6kologisierung der Normverbrauchsabgabe (NoVA<\/strong>): Vorgesehen ist eine Erh\u00f6hung, Spreizung und \u00dcberarbeitung der CO<sub>2<\/sub>-Formel ohne Deckelung. <strong>Umsetzung ab 2021<\/strong><\/li>\n<li>Kampf gegen den Tanktourismus in \u00d6sterreich; diese Ma\u00dfnahme ist im Regierungsprogramm noch nicht konkretisiert, insbesondere wurde eine Abschaffung des Dieselprivilegs im Mineral\u00f6lsteuergesetz, die laut Medienberichten in den Koalitionsverhandlungen thematisiert wurde, nicht explizit aufgenommen. <strong>Umsetzung ab 2021<\/strong><\/li>\n<li><strong>\u00d6kologisierung<\/strong> der bestehenden <strong>LKW-Maut<\/strong> (zB durch st\u00e4rkere Spreizung nach Euroklassen). <strong>Umsetzung ab 2021<\/strong><\/li>\n<li><strong>\u00d6kologisierung<\/strong> des <strong>Dienstwagenprivilegs<\/strong> f\u00fcr neue Dienstwagen, sodass st\u00e4rkere Anreize f\u00fcr CO<sub>2<\/sub>-freie Dienstwagen geschaffen werden. <strong>\u00d6kologisierung und Erh\u00f6hung des Pendlerpauschales. <\/strong><strong>Umsetzung ab 2021<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>F\u00fcr den zweiten Schritt soll die Task Force konkrete Ma\u00dfnahmen zur Herstellung der Kostenwahrheit f\u00fcr CO<sub>2<\/sub>-Emissionen entwickeln. Unter anderem sollen zun\u00e4chst die volkswirtschaftlichen Kosten von Emissionen ermittelt werden und die Kostenwahrheit dann auch in Sektoren hergestellt werden, die derzeit nicht dem europ\u00e4ischen Emission Trading System unterliegen. Dies k\u00f6nnte zB durch CO<sub>2<\/sub>-Bepreisung \u00fcber bestehende Abgaben oder ein nationales Emissionshandelssystem erfolgen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Steuerstrukturreform und Services <\/strong><\/p>\n<p>Das Thema \u201eStrukturreform\u201c, mit dem sich in den letzten Jahren die meisten Regierungen besch\u00e4ftigt haben, durfte nat\u00fcrlich auch in diesem Regierungsprogramm nicht fehlen. Beabsichtigt sind ua folgende Ma\u00dfnahmen:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Neukodifizierung des Einkommensteuergesetzes<\/strong><\/li>\n<li><strong>Vereinfachung<\/strong> der Besteuerung von <strong>Personengesellschaften<\/strong> und des Feststellungsverfahrens<\/li>\n<li><strong>Zusammenlegung der selbst\u00e4ndigen Eink\u00fcnfte mit den Eink\u00fcnften aus Gewerbebetrieb<\/strong><\/li>\n<li><strong>Zusammenf\u00fchrung<\/strong> der Sonderausgaben und au\u00dfergew\u00f6hnlichen Belastungen unter dem Begriff \u201e<strong>Abzugsf\u00e4hige Privatausgaben<\/strong>\u201c<\/li>\n<li>Pr\u00fcfung einer <strong>Anpassung der Grenzbetr\u00e4ge f\u00fcr die Progressionsstufen<\/strong> auf Basis der Inflation, um der kalten Progression entgegen zu wirken<\/li>\n<li>Einf\u00fchrung eines <strong>Rechtsanspruchs<\/strong> auf Durchf\u00fchrung einer <strong>Betriebspr\u00fcfung<\/strong> zur verbesserten Planungs- und Rechtssicherheit, soweit es bestehende Pr\u00fcfkapazit\u00e4ten zulassen<\/li>\n<li>Einf\u00fchrung <strong>klarer Regelungen zur Abgrenzung von Dienst- und Werkvertr\u00e4gen<\/strong><\/li>\n<li>Modernisierung der Bundesabgabenordnung<\/li>\n<li>Ausbau der digitalen Services im Bereich der Finanzverwaltung<\/li>\n<li>Schaffung der M\u00f6glichkeit einer freiwilligen digitalen \u00dcbermittlung der Daten des Rechnungswesens an die Finanzverwaltung<\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 7.1.2020 wurde die neue Bundesregierung der Koalition aus \u00d6VP und Gr\u00fcnen vom Bundespr\u00e4sidenten angelobt. 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