die wichtigsten SV-Werte für das Jahr 2017
Höchstbeitragsgrundlage | monatlich | € 4.980,00 |
Höchstbeitragsgrundlage Sonderzahlungen | jährlich | € 9.960,00 |
Höchstbeitragsgrundlage freie DN ohne SZ, GSVG, BSVG | monatlich | € 5.810,00 |
Geringfügigkeitsgrenze | täglich | entfällt |
Geringfügigkeitsgrenze | monatlich | € 425,70 |
- Die Auflösungsabgabe bei DG-Kündigung oder einvernehmlicher Auflösung beträgt € 124 im Jahr 2017 (2016: € 121).
- Verringerung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages
Bezieher niedriger Einkommen haben nur einen verringerten AlV-Beitrag zu leisten. Die maßgebliche monatliche Beitragsgrundlage (Entgelt) beträgt ab der Beitragsperiode Jänner 2017 voraussichtlich:
monatliche Beitragsgrundlage | DN-Anteil | DG-Anteil unverändert |
bis € 1.342,- | 0 % | 3 % |
über € 1.342,- bis € 1.464,- | 1 % | 3 % |
über € 1.464,- bis € 1.648,- | 2 % | 3 % |
über € 1.648,- | 3 % | 3 % |
Wichtige Sachbezugswerte für 2017
- Sachbezugswerte für Dienstautos
Sachbezug | Fahrzeugtyp | CO2-Wert | p.m. | Vorsteuerabzug |
2% | alle PKW und Hybridfahrzeuge | über 127 g/km | € 960,00 | nein |
1,5% | ökologische PKW und Hybridfahrzeuge | bis 127 g/km
bis 130 g/km für Anschaffungen vor 2017 |
€ 720,00 | nein |
0% | Elektroautos | € 0,00 | ja |
Der CO2-Wert als massgebliche Grenze für den verringerten Sachbezug von 1,5% wird um 3 g/km jährlich abgesenkt. Mit dem als Regierungsvorlage vorliegenden Entwurf des Abgabenänderungsgesetzes 2016 soll gesetzlich geregelt werden, dass – entsprechend der bisherigen Verwaltungspraxis – die Sachbezugswerte auch für wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer zur Anwendung kommen.
- Sachbezugswerte für Zinsersparnis
Übersteigt der Gehaltsvorschuss oder das Arbeitgeberdarlehen insgesamt den Betrag von € 7.300, dann ist für den übersteigenden Betrag die Zinsersparnis ab 1.1.2017 unverändert mit 1,0% als Sachbezug zu bewerten. Vom Arbeitnehmer bezahlte Zinsen werden in Abzug gebracht.
Sonstige Werte 2017
- Senkung DB auf 4,1%
Der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleich (DB) wird mit 1.1.2017 von 4,5% auf 4,1% abgesenkt. Eine weitere Senkung auf 3,9% wird ab 1.1.2018 wirksam.
- Prämie für Bausparen und Zukunftsvorsorge 2017
Die Bausparprämie beträgt 2017 unverändert 1,5% des prämienbegünstigten Betrages von € 1.200, somit € 18. Beiträge zur staatlich geförderten Zukunftsvorsorge bis zur Höhe von € 2.742,98 werden im Jahr 2017 unverändert mit einer 4,25 %igen Prämie gefördert. Die Höchstprämie beträgt demnach € 116,58.