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Steuerberatung Huemer

Was von der Steuerreform geblieben ist

Durch die Turbulenzen in unserer Innenpolitik und die Abwahl der kompletten Regierung sind viele Dinge unerledigt geblieben. Einiges sollte trotzdem in den nächsten Wochen noch endgültig beschlossen werden und zwar liegen folgende Punkte als Initiativanträge vor:

  • Erhöhung der Betragsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter auf € 800 ab 2020,
  • Einkommensteuerliche Pauschalierung für Kleinunternehmer bis € 35.000 Jahresumsatz ab 2020,
  • Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen für niedrige Einkommen mittels Steuergutschrift,
  • Erhöhung des Verkehrsabsetzbetrages ab 2020,
  • Sondervorschriften für „hybride Gestaltungen“ ab 2020,
  • Vereinheitlichung in Bezug auf Reihengeschäfte und Konsignationslager,
  • Erhöhung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmergrenze auf € 35.000 Umsatz ab 2020,
  • Ermäßigter Umsatzsteuersatz von 10 % für elektronische Publikationen,
  • Änderungen bei der Normverbrauchsabgabe (NoVA) und motorbezogenen Versicherungssteuer auf Grund der Berücksichtigung des CO²-Ausstoßes.
  • Einführung einer Digitalsteuer von 5 % auf Onlinewerbung für große Unternehmen ab 2020,
  • Aufzeichnungspflichten für Onlineversandhändler,
  • Haftung von Versandhändlern und Vermittlungsplattformen,
  • Entfall der Freigrenze für die Einfuhrumsatzsteuer für Kleinsendungen aus Drittländern bis
    € 22 – voraussichtlich ab 2021,
  • Meldepflicht für bestimmte grenzüberschreitende Steuergestaltungen

Das Finanz-Organisationsreformgesetz sieht eine Neuorganisation der Finanz- und Zollverwaltung vor, die aber erst mit 1.7.2020 in Kraft treten soll.

Wir halten Sie natürlich am Laufenden, was noch rechtzeitig im Parlament beschlossen wird.