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Steuerberatung Huemer

Was ist bei Reisen aus EU-Ländern und Drittstaaten zu beachten?

Sommerzeit bedeutet auch für viele Reisezeit. Wenn Sie von einer Auslandsreise zurückkehren, stellt sich die Frage, welche Waren können abgabenfrei mitgebracht werden? Dies hängt im Wesentlichen davon ab, ob sie aus dem EU-Raum oder aus einem Drittland kommen.

Einreise nach Österreich aus einem EU-Land:
Reisende müssen grundsätzlich für in der EU gekaufte Waren bei einem Grenzübertritt innerhalb der EU keine Abgaben mehr bezahlen (freier Warenverkehr). Ausnahmen bestehen bei Tabakwaren und Alkohol, wenn diese im Reisegepäck zum Eigenbedarf eingeführten Waren die persönlichen Richtmengen überschreiten. Werden die Mengen überschritten, muss dargelegt werden, dass die Waren für einen private Bedarf bestimmt sind.

Einreise aus einem Land außerhalb der EU (Drittland):
Reisende, die aus einem Drittland nach Österreich einreisen, haben den Zoll zu passieren und alle eingeführten Gegenstände, die die Reisefreimengen überschreiten, zu deklarieren. Die persönliche Reiseausrüstung, die bereits bei der Ausreise in ein Drittland mitgeführt wurde, kann abgabenfrei und formlos nach Österreich eingeführt werden.

TIPP:
Es empfiehlt sich bei neu gekauften Gegenständen (wie zB Fotoausrüstung, Laptop, Golf- oder Skiausrüstung) den Kaufbeleg mitzuführen.
Achtung bei Produktfälschungen (Medikamente, Textilien, Taschen) – diese werden abgenommen und vernichtet. Eine Strafe droht ebenfalls.
Beachten Sie aber, dass es für die Einfuhr von Tieren, Pflanzen, Lebensmitteln, Waffen und vielen anderen Waren weitere Beschränkungen und Verbote gibt.
Und vergessen Sie nicht, dass die persönlichen Reisefreigrenzen bei mehreren Reisenden (zB eine Familie) nicht zusammengerechnet werden dürfen.