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Steuerberatung Huemer

Grundlegendes zum Fixkostenzuschuss II

Die in einer zweiten Phase erfolgende Gewährung von Zuschüssen zur Deckung von Fixkosten durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG), die der Kompensation von Umsatzausfällen von Unternehmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2
dienen (Fixkostenzuschüsse der Phase II, FKZ II), hat genauen Richtlinien zu entsprechen.

Diese Finanzierungsagentur hat eine eigene Webseite -> https://www.fixkostenzuschuss.at/
Dort finden Sie ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen und dem Ablauf.