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Steuerberatung Huemer

Erntehelfer

Bei Erntehelfern handelt es sich um Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsrecht in Österreich, denen eine Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) erteilt wurde (Geltungsdauer von höchstens sechs Wochen).

Erntehelfer im Sinne des § 5 Abs. 1 Z 2 AuslBG gelten bezüglich der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung als Dienstnehmer, die seit 1.1.2019 auch der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung unterliegen.

Auf Personen, die nach den Bestimmungen des AuslBG als Erntehelfer beschäftigt werden, finden daher ab 1.1.2019 die herkömmlichen Beschäftigtengruppen für Landarbeiter Anwendung:

  • Land- und Forstarbeiter
  • Land- und Forstarbeiter (ohne Arbeiterkammer- oder Landarbeiterkammerzugehörigkeit)
  • Land- und Forstarbeiter (mit Arbeiterkammerzugehörigkeit)
  • Land- und Forstarbeiter (mit Landarbeiterkammerzugehörigkeit und Wohnbauförderungsbeitrag)

Die Beschäftigtengruppen, die Ergänzungen zur Beschäftigtengruppe (z. B. Nachtschwerarbeits-Beitrag – NB) sowie die Ab- und Zuschläge (z. B. Service-Entgelt) finden Sie im aktuellen Tarifsystem (TASY).

Quelle: Sozialversicherung.at