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Steuerberatung Huemer

das Kompensationsmodell zur Unterstützung der indirekt betroffenen Branchen steht

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus hat dazu folgende Information vorab zur Verfügung gestellt:

Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie treffen aufgrund der geschlossenen Betriebe auch zahlreiche indirekt betroffene Unternehmerinnen und Unternehmer wie Zulieferer der Gastronomie- und Tourismusbetriebe und viele Betriebe der Veranstalterbranche.
Damit den finanziellen Folgen aufgrund der Betretungsverbote auch für diese Betroffenen im November und Dezember entgegengewirkt wird, hat die Bundesregierung heute die Eckpunkte des Kompensationsmodells vorgestellt:

– Anspruchsberechtigt ist jedes Unternehmen, das mindestens 50% Umsatzzusammenhang mit einem oder mehreren im Lockdown geschlossenen Betrieben nachweisen kann.

– Im Betrachtungszeitraum muss mindestens 40% Umsatzeinbruch im Vergleich zum Vorjahr (November/Dezember 2019) vorliegen.

– Berechnungsgrundlage sind jene Umsätze aus dem November und Dezember 2019, die mit direkt betroffenen Unternehmen erzielt wurden.

– Es gelten grundsätzlich die gleichen Kriterien wie beim Umsatzersatz: demnach erhält ein indirekt betroffenes Unternehmen aus dem Handel den gleichen Prozentsatz an Umsatz ersetzt, der auch für direkt betroffene Handelsunternehmen im selben Zeitraum gegolten hat.

– Ab einer Fördersumme von 5.000 Euro müssen diese Angaben von einem Steuerberater oder Bilanzbuchhalter bestätigt werden.

– Um diese Hilfen treffsicher auszuzahlen, muss zunächst die Abrechnung für den Umsatzersatz für den Dezember abgewickelt sein. Daher wird die Beantragung für die Hilfen für die indirekt betroffenen Unternehmen ab Ende Jänner über FinanzOnline möglich sein.

– Aufgrund der europäischen Beihilfenregeln beträgt die maximale Auszahlungssumme 800.000 Euro, die Mindestauszahlungssumme beträgt 1.500 Euro, in Einzelfällen 2.300 Euro.

Zusätzlich zu diesem Umsatzersatz arbeitet die Bundesregierung im Rahmen des Fixkostenzuschusses II an weiteren Verbesserungen für besonders notleidende Branchen.

Alle weiteren Informationen sind ehestmöglich unter www.sichere-gastfreundschaft.at abrufbar.