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Steuerberatung Huemer

Umsatzsteuer für PV-Anlagen soll für 2 Jahre ausgesetzt werden

Die Regierungsspitze hat am Dienstag, 17.10.2023, im Lichte der derzeitigen leichten Rezession Konjunkturmaßnahmen im nächsten Staatshaushalt für 2024 präsentiert. Insgesamt handelt es sich um ein Paket von bis zu 6 Mrd. Euro. Dieses soll die Energiewende weiter beschleunigen und gleichzeitig die Wirtschaft stärken.

Gasheizungen sollen im Neubau per 1. Jänner 2024 verboten werden – Zweidrittelmehrheit nötig. Fürs Tauschen im Bestand steigen Förderungen.

PV-Anlagen werden steuerfrei.

„Es ist ein guter Tag für die Energiewende, um fossile Energieträger zurückzudrängen und um der Wirtschaftsentwicklung in schwierigen Zeiten Rechnung zu tragen“, sagte Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) vor Journalistinnen und Journalisten. Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) fügte hinzu: „Wir wollen zwei Probleme mit einem Maßnahmenbündel lösen: die ökologisch notwendige Energiewende noch rascher vorantreiben und die Delle in der Baukonjunktur zielsicher bekämpfen.“

Die Umsatzsteueraussetzung für Photovoltaik-Anlagen ist für 2024 und 2025 vorgesehen. Komplizierte und oft eilige Ansuchen übers Internet sollen damit Geschichte sein. Die Aussetzung der Umsatzsteuer der Photovoltaikanlagen wird laut Regierung 650 Millionen Euro kosten.

[Quelle: Aussendung APA]